Inkasso unbezahlter Unterhaltsbeiträge: Wie vorgehen?

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Nach einer Scheidung kommt es leider oft vor, dass der Unterhaltszahler nicht zahlt, was er schuldet. Etwa jeder fünfte Unterhaltszahler zahlt nicht oder nur teilweise oder verspätet. In solchen Fällen kann der Unterhaltsberechtigte sich an den Unterhaltsinkassodienst seines Kantons wenden, um zukünftige Zahlungen zu sichern.

Jeder Kanton hat seinen eigenen Inkassodienst, mit unterschiedlichen Namen:

Die Verfahren variieren manchmal von Kanton zu Kanton, aber seit Januar 2022 wurde der Zugang zu den Inkassodiensten vereinheitlicht, um eine gleichberechtigte Behandlung sicherzustellen.

Diese Dienste bieten finanzielle und administrative Hilfe, indem sie den Gläubigern die geschuldeten Beträge im Voraus auszahlen und diese dann bei den Schuldnern einziehen. Die Vorschüsse müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die vollständige Beitreibung fehlschlägt.

Die Hilfe ist für Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder kostenlos, aber einige Kantone können geringe Verwaltungskosten für Unterhaltszahlungen zwischen Erwachsenen erheben, wenn der Gläubiger über ausreichende Mittel verfügt.

Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Dienst eine monatliche Obergrenze für Vorschüsse hat, die unter den vereinbarten Beträgen für die Unterhaltszahlungen liegen kann. Darüber hinaus ist ein gerichtlicher Unterhaltstitel erforderlich, oder es muss sich an die Sozialhilfe gewandt werden, wenn kein Titel vorliegt.