Verzicht auf die Teilung der beruflichen Vorsorge: Ist das möglich?
Bei einer Scheidung wird auch das Vermögen der Ehepartner neu verteilt, was auch die Teilung der beruflichen Vorsorge des zweiten Pfeilers (in der Schweiz als BVG bekannt) umfasst. In bestimmten Situationen können die Parteien jedoch in Betracht ziehen, auf diese Teilung zu verzichten. Lassen Sie uns gemeinsam die Gründe, Möglichkeiten und Einschränkungen dieser Vorgehensweise betrachten, wobei zu beachten ist, dass der Richter letztendlich über die Entscheidung entscheidet.
Ist ein Verzicht auf die Teilung möglich?
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, bei einer Scheidung auf die Teilung des zweiten Pfeilers zu verzichten. Dieser Schritt kann von beiden Parteien vorgeschlagen werden, erfordert jedoch eine gerichtliche Überprüfung, um sicherzustellen, dass die Rechte und Interessen aller gewahrt bleiben.
Unter welchen Bedingungen?
Der Verzicht auf die Teilung der beruflichen Vorsorge muss bestimmten Bedingungen entsprechen:
- Fairness: Der Verzicht muss das Ergebnis einer freiwilligen und bewussten Vereinbarung sein, ohne dass einer der Ehepartner finanziell benachteiligt wird.
- Gerichtliche Bestätigung: Selbst bei gegenseitiger Einigung muss der Richter sicherstellen, dass der Verzicht fair ist und keine der Parteien unangemessen benachteiligt wird.
Typischerweise wird der Richter einem möglichen Verzicht eher zustimmen, wenn Sie jung sind und/oder die Fähigkeit haben, eine solide berufliche Vorsorge vor dem Ruhestand aufzubauen. Wenn Ihnen hingegen nur noch wenige Beitragsjahre bis zum Ruhestand bleiben und Ihre berufliche Vorsorge gering ist, wird der Richter wahrscheinlich keinen Verzicht akzeptieren, der Sie in eine prekäre Lage bringen würde.
Warum auf die Teilung verzichten?
Es gibt verschiedene Szenarien, die eine solche Entscheidung motivieren könnten, darunter:
- Ausgleich durch andere Vermögenswerte: Ein Ehepartner könnte auf seinen Anteil an der beruflichen Vorsorge verzichten und stattdessen eine Entschädigung in Form anderer Vermögenswerte erhalten (z. B. das volle Eigentum an einer Immobilie).
- Erhaltung des Erreichten: In einigen Fällen möchten die Ehepartner ihre Ansprüche an die berufliche Vorsorge erhalten, um eine finanzielle Stabilität in Zukunft zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf den Ruhestand.
- Konflikte minimieren: Um langwierige oder kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden, können die Ehepartner eine gütliche Einigung treffen, die einen freiwilligen Verzicht auf die Teilung beinhaltet.
Trotz eines Verzichts auf die Teilung des zweiten Pfeilers im Rahmen einer Scheidung ist es möglich, später Anteile an der beruflichen Vorsorge zurückzukaufen, was eine relevante Strategie darstellt und einen erheblichen steuerlichen Vorteil bietet.
Zusammenfassung
Der Verzicht auf die Teilung des zweiten Pfeilers bei einer Scheidung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen und muss in einem geregelten Rahmen und unter gerichtlicher Aufsicht erfolgen. Für Eltern und Paare, die die Turbulenzen einer Scheidung durchmachen, ist ein klares Verständnis ihrer Rechte, Optionen und der juristischen Mechanismen von entscheidender Bedeutung, um zu Lösungen zu gelangen, die Stabilität und Ruhe für die Zukunft gewährleisten.






