Finanzielle Beiträge in der Ehe: Schutz Ihrer Investitionen bei einer Trennung

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Die Entscheidung, sich zu trennen, ist nie einfach. Neben den emotionalen Herausforderungen treten oft auch finanzielle Unsicherheiten auf, besonders wenn Sie während Ihrer Ehe erhebliche Beiträge in das Vermögen Ihres Partners geleistet haben. Ob es die Sanierung der gemeinsamen Wohnung, die Einzahlung in die Hypothek der Liegenschaft des anderen oder die Unterstützung eines Geschäfts war – diese Investitionen können bei einer Scheidung Fragen aufwerfen. Das Schweizer Familienrecht schützt Ihre Ansprüche. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Ihre finanziellen Interessen wahren können.

I. Was bedeutet Ihre Investition im Schweizer Güterrecht? In der Schweiz bildet der Güterstand die Grundlage für die Vermögensaufteilung bei einer Trennung. Der häufigste Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung, bei der Eigengut und Errungenschaft klar voneinander getrennt werden.

  • Eigengut: Hierzu gehören Vermögenswerte, die Sie vor der Ehe besassen, sowie Erbschaften und Schenkungen während der Ehe.
  • Errungenschaft: Das ist alles, was Sie und Ihr Partner während der Ehe durch Arbeit oder Ertrag Ihres Eigenguts erwirtschaftet haben.

Wenn Sie nun aus Ihrem Eigengut oder Ihrer Errungenschaft in einen Vermögenswert des Partners investiert haben, der als dessen Eigengut klassifiziert ist, entsteht eine besondere güterrechtliche Situation.

II. Ihr Recht auf Ausgleich: Nennwertgarantie und Mehrwertbeteiligung Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) schützt Investitionen eines Ehegatten in das Vermögen des anderen. Art. 206 ZGB ist hier von zentraler Bedeutung:

  • Nennwertgarantie: Diese Bestimmung stellt sicher, dass Sie den Betrag Ihrer Investition mindestens zurückerhalten, auch wenn der Wert des Vermögensgegenstandes (z.B. der Immobilie) gesunken ist. Ihr ursprünglich eingelegtes Kapital ist damit geschützt.
  • Mehrwertbeteiligung: Steigt der Wert des Vermögensgegenstandes durch Ihre Investition, sind Sie am erzielten Mehrwert beteiligt. Die Beteiligung erfolgt proportional zu Ihrem Beitrag. Wenn Sie beispielsweise 30% des Wertes einer Immobilie finanziert haben, die sich nun im Wert verdoppelt hat, haben Sie Anspruch auf 30% des Wertzuwachses, zusätzlich zu Ihrer ursprünglichen Investition.

III. Beweissicherung ist entscheidend Die Geltendmachung Ihrer Ansprüche erfordert klare Nachweise. Ohne schriftliche Vereinbarungen oder detaillierte Belege kann es schwierig sein, Ihre Investitionen im Scheidungsverfahren zu beweisen. Sorgen Sie daher frühzeitig für:

  • Bankauszüge: Dokumentieren Sie alle Überweisungen an Ihren Partner oder für gemeinsame Anschaffungen/Renovationen.
  • Rechnungen und Quittungen: Belege für Materialien, Handwerkerleistungen oder andere Ausgaben.
  • Kommunikation: E-Mails oder Nachrichten, die Absprachen bezüglich der Investitionen belegen.
  • Schriftliche Vereinbarungen: Falls vorhanden, sind Darlehensverträge oder Investitionsvereinbarungen Gold wert.

IV. Wege zur Lösung: Von der Vereinbarung bis zum Gericht Eine faire Aufteilung der Vermögenswerte ist das Ziel.

  • Mediative Ansätze: Versuchen Sie, mit Ihrem Partner eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine Mediation kann helfen, einen Ausgleich zu vereinbaren, der für beide Seiten akzeptabel ist.
  • Scheidungskonvention: Halten Sie alle getroffenen Vereinbarungen in einer detaillierten Scheidungskonvention fest. Diese wird dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt und wird rechtsverbindlich.
  • Gerichtliches Verfahren: Sollte keine Einigung möglich sein, entscheidet das Gericht über die güterrechtliche Auseinandersetzung. Hierbei werden alle finanziellen Beiträge und die jeweiligen Güterstände genau geprüft.

Fazit: Ihre finanziellen Beiträge in die Ehe und in das Vermögen Ihres Partners sind wertvoll und rechtlich geschützt. Bei einer Scheidung ist es entscheidend, diese Investitionen transparent zu machen und Ihre Ansprüche gezielt geltend zu machen. Suchen Sie frühzeitig Unterstützung bei einem erfahrenen Scheidungsanwalt, um Ihre Rechte vollumfänglich zu wahren und einen finanziell sicheren Neuanfang zu ermöglichen.