Haus bei Scheidung: Wer bekommt das Eigenheim in der Schweiz?

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Was passiert bei der Trennung mit dem gemeinsamen Haus?

Im Eheschutzverfahren regelt das Gericht vorläufig, wer die Wohnung oder das Haus während der Trennungszeit bewohnen darf. Die Eigentumsverhältnisse sind in dieser Phase zweitrangig. Viel wichtiger ist, wer stärker auf die Liegenschaft angewiesen ist.

  • Kinder als zentrales Kriterium: Haben Sie gemeinsame Kinder, bekommt meist der Elternteil die Wohnung zugewiesen, der sie hauptsächlich betreut. Das Kindeswohl hat hier absolute Priorität. Es ist wichtig, den Kindern Stabilität und die gewohnte Umgebung zu erhalten.
  • Andere Interessen: Hat das Paar keine Kinder, werden weitere Kriterien abgewogen. Dazu gehören die Dauer des Wohnsitzes in der Liegenschaft, gesundheitliche Gründe oder der Bezug zu Beruf und sozialem Umfeld.

Die Zuweisung bei der Scheidung

Im Scheidungsverfahren wird das Haus endgültig aufgeteilt. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Eigentumsform und der Güterstand entscheidend werden.

  • Alleineigentum: Gehört die Immobilie einem Partner allein (Eigengut), bleibt sie in seinem Besitz. Der andere Partner hat keinen Anspruch auf das Eigentum. Es kann aber ein befristetes Wohnrecht gewährt werden, insbesondere wenn Kinder betroffen sind.
  • Miteigentum oder Gesamteigentum: Haben beide das Haus gemeinsam erworben, sind sie Miteigentümer oder Gesamteigentümer. Das Gesetz sieht hier drei Optionen vor:
    1. Ein Partner übernimmt das Haus: Die Person, die bleiben möchte, zahlt den anderen aus. Dazu ist eine professionelle Schätzung des Verkehrswerts notwendig.
    2. Verkauf an Dritte: Das Haus wird verkauft und der Erlös, abzüglich Hypotheken und Steuern, wird aufgeteilt. Dies ist oft die einfachste und fairste Lösung.
    3. Miteigentum bleibt bestehen: Die Parteien bleiben auch nach der Scheidung gemeinsam im Grundbuch eingetragen. Dies ist selten und kann zu weiteren Konflikten führen.

Fazit:

Die Zuweisung der ehelichen Liegenschaft ist ein komplexes Thema. Im Eheschutzverfahren steht das Kindeswohl im Vordergrund. Im Scheidungsverfahren entscheiden Eigentumsform und Güterstand über die endgültige Aufteilung. Um Streit zu vermeiden und die beste Lösung zu finden, ist eine frühzeitige und professionelle Beratung unerlässlich. So können Sie die Weichen für einen fairen Neustart stellen.