Das Recht auf Beziehung nach dem Partnerschafts-Aus
Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wirft viele Fragen auf, besonders wenn gemeinsame Kinder involviert sind. Das Schweizer Recht sieht vor, dass die Beziehung zum Kind, die sich während der Partnerschaft entwickelt hat, nicht einfach endet. Vielmehr soll das Kontaktrecht der nicht-leiblichen Partnerin gesichert werden, sofern dies dem Kindeswohl dient.
Kontaktrecht für Stiefeltern
In der Schweiz haben Stiefeltern unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Stiefkind. Das gilt auch für Partnerinnen in einer eingetragenen Partnerschaft. Das Partnerschaftsgesetz nimmt hier Bezug auf die Regelungen im Zivilgesetzbuch. Das Gericht kann das Kontaktrecht gewähren, wenn eine intensive und enge Beziehung besteht, die für die Entwicklung des Kindes wichtig ist.
Das Bundesgericht hat in früheren Urteilen klar gemacht, dass Gerichte das gesamte Beziehungsverhältnis zwischen Kind und Stiefelternteil berücksichtigen müssen. Es ist entscheidend, ob die Partnerin über einen längeren Zeitraum hinweg tatsächlich elterliche Verantwortung übernommen hat.
Wann wird das Kontaktrecht gewährt?
Entscheidend für die Gewährung des Kontaktrechts sind:
- Die Dauer und Intensität der Beziehung: Wie lange hat die Partnerin mit dem Kind zusammengelebt?
- Die Rolle als Bezugsperson: War sie eine wichtige Vertrauensperson für das Kind?
- Die Mitwirkung bei der Erziehung: Hat sie sich aktiv an der Kinderbetreuung und Erziehung beteiligt?
- Das Kindeswohl: Dient der Kontakt der positiven Entwicklung des Kindes?
Das Gericht prüft diese Aspekte im Detail, bevor es eine Entscheidung trifft. Ziel ist es, die Stabilität und die emotionalen Bindungen des Kindes zu schützen.
Sicherung des Kontaktrechts
Die beste Möglichkeit, das Kontaktrecht zu regeln, ist eine einvernehmliche Lösung in der Auflösungsvereinbarung. Die Partnerinnen können hier die Details des Kontakts, wie Häufigkeit und Dauer, gemeinsam festlegen.
Wenn eine Einigung nicht möglich ist, entscheidet ein Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Sie können die Hilfe eines Mediators in Anspruch nehmen, um den Konflikt zu lösen. Ein gerichtlicher Entscheid sollte immer der letzte Weg sein, da er für alle Beteiligten sehr belastend sein kann.
Fazit
Eine Trennung bedeutet nicht automatisch das Ende der Beziehung zum Stiefkind. Das Schweizer Recht schützt das Kontaktrecht, wenn eine enge soziale Bindung besteht. Eine frühzeitige Regelung in einer Auflösungsvereinbarung ist der beste Weg. So kann sichergestellt werden, dass das Kind auch nach der Trennung weiterhin beide Bezugspersonen in seinem Leben hat.






