Anspruch auf Ergänzungsleistungen
Wenn Ihre AHV- oder IV-Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen, um Ihr Einkommen aufzustocken. Diese Leistungen werden nur als letztes Mittel gewährt, wenn alle anderen Einkommensquellen erschöpft sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie sich selbst anmelden und Ihr Recht auf diese Leistungen geltend machen müssen.






