Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung nach Schweizer Recht: Überblick für verheiratete Paare

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Bei einer Scheidung werden die Vermögenswerte des Paares gemäß den Regeln des Güterstands aufgeteilt, in dem, was als Auflösung des Güterstands bezeichnet wird. Das zu teilende Vermögen umfasst alle Vermögenswerte: Immobilien, Unternehmensanteile, Bankkonten, Wertpapiere, Säule-3a-Vorsorge, Fahrzeuge, Haushalts- und Möbelausstattung usw.

In der Regel erfolgt diese Aufteilung nach den Regeln der Errungenschaftsbeteiligung, insbesondere wenn in einem Ehevertrag keine andere Gütergemeinschaft vereinbart wurde. In diesem Fall werden alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte, unabhängig davon, welcher Partner sie erworben hat (z. B. durch sein Gehalt), zu gleichen Teilen geteilt. Geschenke von Eltern und Erbschaften sind von dieser Aufteilung ausgenommen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es jedoch möglich, von der Regel der gleichen Aufteilung (50/50) durch gegenseitige Vereinbarung abzuweichen.

Es sei darauf hingewiesen, dass das Guthaben der Pensionskasse nach spezifischen Regeln aufgeteilt wird.