1. Wenn die Schutzkappe fällt: Das volljährige Kind im Fokus

Wenn sich Eltern trennen und ein Kind kurz vor oder während des Verfahrens 18 Jahre alt wird, verändert sich dessen Stellung im Zivilprozess grundlegend. Die elterliche Sorge und damit die gesetzliche Vertretung enden. Das Kind wird zum eigenständigen Rechtssubjekt, das die finanziellen Belange der Ausbildung selbst regeln muss. Die zentrale Frage lautet: Wie wirkt sich die Volljährigkeit auf den bereits eingeklagten Kindesunterhalt aus?

2. Die unveränderte Pflicht: Unterhalt bis zum Abschluss der Erstausbildung

Unabhängig von der Volljährigkeit bleibt die finanzielle Unterstützung der Eltern für die Erstausbildung bestehen. Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht vor, dass Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen müssen, bis diese eine angemessene Ausbildung beendet haben.

Merke: Die Volljährigkeit befreit Eltern nicht von der Unterhaltspflicht, solange das Kind noch in Ausbildung ist und nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.

  • Grundsatz: Der Unterhalt soll die Kosten für Lebenshaltung, Ausbildung und angemessene Lebensführung decken.

  • Anforderung: Das volljährige Kind muss den Eltern Auskunft über den Verlauf und die Kosten seiner Ausbildung geben.

3. Die Wende im Verfahren: Der Übergang der Prozessführungsbefugnis

Der kritische Punkt liegt in der sogenannten Prozessstandschaft oder Prozessführungsbefugnis. Es geht darum, wer vor Gericht das Recht hat, den Unterhalt einzufordern.

Situation Wer klagt/vertritt? Wer erhält das Geld?
Vor 18. Geburtstag Der Obhutselternteil vertritt das Kind. Der Obhutselternteil erhält den Unterhalt.
Nach 18. Geburtstag Das volljährige Kind muss den Unterhalt selbsteinklagen. Das volljährige Kind erhält den Unterhalt direkt.

Wird das Kind während des laufenden Scheidungs- oder Eheschutzverfahrens 18, muss das Gericht das Kind formell als Partei in den Prozess aufnehmen. Das Kind kann die Prozesshandlungen nun selbst vornehmen. Es kann sich aber auch weiterhin vom bisherigen Anwalt vertreten lassen.

4. Der sanfte Übergang: Kommunikation und Vereinbarung sind entscheidend

Für alle Beteiligten ist es am besten, wenn dieser formelle Wechsel durch eine frühzeitige, aussergerichtliche Vereinbarung entschärft wird.

  • Für Eltern: Nutzen Sie die Zeit vor der Volljährigkeit, um in einer Scheidungs- oder Trennungsvereinbarung den Unterhalt bis zum Ausbildungsende festzulegen. Dies vermeidet einen zusätzlichen Prozess gegen das Kind.

  • Für das volljährige Kind: Machen Sie sich mit Ihren Rechten vertraut. Fordern Sie bei Unstimmigkeiten die Unterhaltszahlungen schriftlich von Ihren Eltern ein. Wenn das Gericht das Verfahren nach Ihrer Volljährigkeit weiterführt, können Sie sich dem Verfahren anschliessen oder dieses übernehmen.

5. Fazit: Selbstbestimmung mit Verantwortung

Die Volljährigkeit markiert einen rechtlichen Einschnitt, der im Unterhaltsprozess höchste Aufmerksamkeit erfordert. Während die Unterhaltspflicht der Eltern für die Erstausbildung bestehen bleibt, wechselt die Verantwortung für die Durchsetzung der Ansprüche auf das nun volljährige Kind. Eltern sollten proaktiv kommunizieren, um ihrem Kind den eigenständigen Gang vor Gericht zu ersparen.

Eine Trennung stellt das Leben Ihrer Familie auf den Kopf. Besonders für Kinder ist diese Zeit emotional aufwühlend. Das Schweizer Recht möchte sicherstellen, dass die Meinung der Minderjährigen nicht untergeht. Die Kinderanhörungnach Art. 298 ZPO gibt Ihrem Kind die Stimme im Verfahren.

Das Ziel: Das Gericht möchte herausfinden, was Ihr Kind wirklich wünscht und wie es die Situation empfindet. Diese Erkenntnisse sind entscheidend für alle Entscheidungen rund um Betreuung und Sorge.

Juristischer Grundsatz: Das Gericht muss handeln

Das Gesetz ist in dieser Frage eindeutig: Das Gericht muss Ihr Kind von sich aus anhören. Eine Initiative der Eltern, die oft durch emotionale Belastung geprägt ist, ist nicht notwendig.

  • Das Gericht handelt von Amtes wegen (d’office).

  • Die Richterin oder der Richter kann nur in begründeten Fällen davon absehen.

Merke: Eine vorschnelle Einschätzung, dass die Anhörung nichts Neues bringt, ist kein zulässiger Grund für den Verzicht. Die Anhörung ist ein essenzieller Verfahrensgrundsatz.

Wiederholungen vermeiden: Schutz vor unnötiger Belastung

Das System schützt Ihr Kind vor Überlastung. Wenn eine Entscheidung schon einmal getroffen wurde oder das Verfahren in die nächste Instanz (wie die Appellation) geht, muss die Kinderanhörung nicht automatisch wiederholt werden.

Massstab: Eine neue Anhörung findet nur statt, wenn:

  1. Ein erheblicher Zeitablauf die ursprüngliche Aussage irrelevant macht.

  2. Neue, wichtige Tatsachen dies erforderlich machen.

So wird vermieden, dass Ihr Kind den Loyalitätskonflikt immer wieder neu durchlebt.

Wenn ein Dritter bereits gesprochen hat

Manchmal hat der Richter einen Dritten (z. B. eine Fachstelle, einen Kinderpsychologen) mit einer Anhörungbeauftragt. Das Gericht darf diese Ergebnisse verwenden und auf eine eigene Anhörung verzichten.

Voraussetzung: Das Gericht muss sorgfältig prüfen:

  • Würde eine wiederholte Befragung eine unzumutbare Belastung für das Kind darstellen?

  • Führt die erneute Anhörung zu keinen neuen Ergebnissen?

Wichtig ist auch, dass der Bericht des Dritten transparent und die Ergebnisse nachvollziehbar sind. Das Bundesgericht (wie im erwähnten Fall) prüft diese Kriterien sehr genau, um die Rechte des Kindes zu wahren.

✅ Was Sie als Eltern tun können

Ihre Aufgabe ist es, Ihrem Kind einen sicheren Raum zu geben.

  • Reden Sie altersgerecht und neutral über das Vorgehen.

  • Vermeiden Sie jeglichen Druck. Ihr Kind soll frei sprechen können.

  • Respektieren Sie die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Anhörung.

Fazit

Die Anhörung Minderjähriger in der Schweiz ist ein streng geregeltes Verfahren, das dem Schutz der Kinder dient. Das Gericht muss die Stimme Ihres Kindes hören (von Amtes wegen), nimmt dabei aber Rücksicht auf die Belastung des Kindes durch Vermeidung unnötiger Wiederholungen oder die Verwendung von Berichten Dritter. Vertrauen Sie darauf, dass das Gericht alles unternimmt, um das Kindeswohl zu gewährleisten.

Eine Trennung stellt das Leben auf den Kopf. Manchmal scheint ein Umzug ins Ausland der einzig mögliche Neustartzu sein. Doch sobald Kinder involviert sind, wird aus dem privaten Wunsch eine juristische Herausforderung. Wenn Sie die elterliche Sorge teilen, ist die Zustimmung des Ex-Partners oder eine richterliche Bewilligung für den Umzug zwingend erforderlich. Schweizer Gerichte nehmen diese Entscheidungen nicht leichtfertig. Sie orientieren sich strikt am Kindeswohl, wie es Art. 301a ZGB verlangt. Dieser Artikel beleuchtet die Denkweise der Gerichte.

🤝 Die Rolle des bisherigen Betreuungsmodells

Für das Gericht ist das bisher gelebte Betreuungsmodell der wichtigste Ausgangspunkt. Es wird festgestellt, wer von Ihnen beiden die Hauptbetreuungsperson war und die tägliche Verantwortung hauptsächlich getragen hat.

  • Dominante Betreuung: War ein Elternteil der alleinige Obhutsberechtigte oder die klar überwiegende Bezugsperson? In diesem Fall gilt der Grundsatz: Es ist im Interesse des Kindes, bei der Hauptbetreuungsperson zu bleiben und mit ihr umzuziehen, sofern das Kindeswohl im neuen Umfeld gewährleistet ist.

  • Neutrale Situation: Haben Sie das Kind bisher gleichmässig (Wechselmodell) oder annähernd gleich betreut? Dann ist die Ausgangslage neutral. Das Gericht muss dann alle weiteren Kriterien gewichten, um die beste Lösung zu finden.

📑 Die Details des Umzugsplans: Klarheit schaffen

Ein vager Wunsch reicht dem Gericht nicht aus. Sie müssen beweisen, dass Ihr Projekt ernsthaft und realisierbar ist. Die Richter prüfen die Umrisse des Umzugs sehr genau:

  • Wohnsituation: Haben Sie bereits eine konkrete Wohnung oder realistische Aussichten auf eine?

  • Berufliche Perspektiven: Wie werden Sie Ihren Lebensunterhalt und den des Kindes im Ausland sichern?

  • Integration: Wo wird das Kind zur Schule gehen oder betreut? Gibt es ein soziales Netz für das Kind und Sie?

Zeigen Sie dem Gericht, dass Ihr Wegzug nicht nur ein Impuls ist, sondern ein fundiertes, stabiles Zukunftskonzept für Ihr Kind.

📞 Besuchsrecht und Kontaktpflege: Die Brücke zum bleibenden Elternteil

Der Wegzug darf nicht darauf abzielen, den Kontakt zwischen dem Kind und dem zurückbleibenden Elternteil zu torpedieren. Im Gegenteil: Sie müssen glaubhaft darlegen, wie Sie das Besuchsrecht (oder den Umgang) auch über die Distanz sichern und fördern werden.

Das Gericht wird neue Regelungen festlegen, die oft längere, aber seltenere Besuchszeiten beinhalten (z.B. Ferien aufgeteilt, ein Wochenende pro Monat). Auch die Frage der Reisekosten wird neu geregelt, wobei oft eine faire Aufteilung erfolgt.

🛑 Hohe Hürde bei provisorischen Anträgen

Wird der Umzug in einem Eheschutz- oder Scheidungsverfahren als vorsorgliche Massnahme beantragt, ist der Massstab besonders streng. Weil ein Umzug ins Ausland oft zur Verlagerung der Zuständigkeit von Schweizer Behörden führt (wenn das Zielland ein HKsÜ-Staat ist), wird eine Bewilligung nur erteilt, wenn eine charakterisierte Dringlichkeit vorliegt. Dies ist selten der Fall und bedeutet, dass das Gericht nur dann zustimmt, wenn ein Aufschub des Umzugs bis zum Entscheid in der Hauptsache dem Kindeswohl erheblich schaden würde.

Fazit

Ihr persönliches Glück ist wichtig, aber das Kindeswohl hat oberste Priorität. Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland ziehen möchten, müssen Sie einen durchdachten Plan vorlegen, der die Kontinuität der Betreuung und die Beziehung zum anderen Elternteil sicherstellt. Zögern Sie nicht, sich professionell begleiten zu lassen, damit Ihr Umzugswunsch auf einer soliden juristischen Basis steht.

Die juristische Praxis verlangt gemäss Art. 134 ZGB zwei kumulative, also gleichzeitig zu erfüllende, Voraussetzungen für eine erfolgreiche Neuregelung der Obhut oder der elterlichen Sorge.

1. Einbruch durch neue Tatsachen

Eine Änderung setzt voraus, dass sich seit dem ursprünglichen Entscheid wesentliche neue Tatsachen ergeben haben. Dabei ist zu betonen: Die Tatsachen müssen neu sein. Wenn Sie bereits im Scheidungsverfahren die mangelnden Kompetenzen der Gegenpartei kritisierten und das Gericht damals keine Gefährdung sah, reicht diese Behauptung heute nicht mehr aus.

  • Der Clou liegt im Beweis: Manchmal manifestieren sich bereits bestehende Probleme erst später so eindeutig, dass sie gerichtlich festgestellt werden können. Ein Beispiel hierfür ist, wenn ein gerichtliches Gutachten die bereits seit Längerem vermuteten psychischen Schwierigkeiten eines Elternteils oder dessen mangelnde Erziehungsfähigkeit erstmals objektiv bestätigt. Damit ist eine bisherige Parteibehauptung zu einem neuen, harten Beweismittel geworden, das die Neuregelung rechtfertigen kann.

2. Die Gefährdung des Kindeswohls

Das Gericht wird nur tätig, wenn die Beibehaltung der bisherigen Regelung das Kindeswohl ernsthaft gefährdet.

  • Es genügt nicht, dass die neue Lösung etwas besser wäre. Das bisherige Umfeld muss dem Kind stärker schadenals der Verlust an Kontinuität, den eine Änderung mit sich bringt. Das ist eine sehr hohe Messlatte! Der Richter muss feststellen, dass der aktuelle Lebensweg das Kindeswohl schwer beeinträchtigt und der Wechsel zur neuen Regelung zwingend notwendig ist.

Die Rolle von Gutachten und professioneller Einschätzung

Gerade in komplexen Fällen, wie sie auch das Bundesgericht immer wieder beschäftigen (unter Berücksichtigung von Art. 157 und 296 ZPO), kommt psychologischen oder kinderpsychiatrischen Gutachten eine zentrale Bedeutung zu.

Wenn ein Gericht in der Vorinstanz die Notwendigkeit einer Änderung verneint, obwohl das Gutachten eine klare Empfehlung zur Übertragung der Obhut auf den anderen Elternteil ausspricht, müssen die Gründe dafür ausreichend begründet sein. Das Abweichen von den klaren Empfehlungen eines unabhängigen Experten muss das Gericht detailliert erklären, da ansonsten der Vorwurf der willkürlichen Beweiswürdigung im Raum steht. Die fundierten Schlussfolgerungen eines Experten, insbesondere wenn sie psychische Beeinträchtigungen eines Elternteils bestätigen, können die notwendige wesentliche neue Tatsache liefern.

Ihr Weg zur Neuregelung

  • Prüfen Sie die Fakten: Haben sich wirklich neue und wesentliche Umstände ergeben, die das Kindeswohl gefährden?

  • Beweise sichern: Ein Gutachten ist ein starkes Beweismittel, aber auch Berichte von Schulen, Ärzten oder der Kindesschutzbehörde (KESB) sind relevant.

  • Anwaltsbeistand: Suchen Sie unbedingt rechtlichen Rat. Ein Anwalt oder eine Anwältin weiss, wie man die Voraussetzungen gemäss Art. 134 ZGB korrekt darlegt und das Gericht von der ernsthaften Gefährdungüberzeugt.

Fazit

Wollen Sie die elterliche Sorge oder die Obhut neu regeln, fordern Schweizer Gerichte einen klaren Nachweis für eine ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls durch wesentliche neue Tatsachen. Nur wenn der Wechsel zur neuen Regelung zwingend im Interesse des Kindes liegt und die Stabilität überwiegt, ist eine Korrektur des bestehenden Urteils möglich.

Viele Paare in der Schweiz wünschen sich in einer emotional belastenden Situation nichts sehnlicher, als die Ehe schnell hinter sich zu lassen. Besonders wenn der Scheidungsgrund unbestritten ist (z. B. nach zwei Jahren gerichtlicher Trennung), erscheint die lange Wartezeit auf die Regelung aller Nebenfolgen wie Kindesbelange oder Ehegattenunterhalt unnötig. Doch das Gesetz folgt dem Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils (Art. 283 ZPO). Das bedeutet: Alles soll in einem einzigen Akt geregelt werden. Aber es gibt zwei juristische Ventile: die Sistierung und den Teilentscheid.

⏸️ Verfahrenspause: Die Sistierung nach Art. 126 ZPO

Eine Sistierung des Scheidungsverfahrens ist eine temporäre Unterbrechung, welche die Gerichte nur anordnen, wenn es absolut zweckmässig ist.

  • Zweckmässigkeitsprüfung: Der häufigste Grund ist die Vorfrage in einem anderen Verfahren. Beispielsweise wenn eine Partei einen Unfall hatte und ein IV-Rentenverfahren läuft. Das Ergebnis dieses Verfahrens beeinflusst direkt die Berechnung des nachehelichen Unterhalts.

  • Interessenabwägung: Das Gericht muss sorgfältig prüfen: Wie lange wird die Sistierung dauern? Steht der Nutzen (ein kohärentes Urteil) im Verhältnis zur Verfahrensverzögerung? Ist die Sistierung zu lang, verletzt dies das Recht auf ein faires und zügiges Verfahren.

Handlungsempfehlung: Berufen Sie sich nur auf eine Sistierung, wenn das andere Verfahren eine direkte und wesentliche Auswirkung auf eine unbestrittene Scheidungsfolge hat. Eine vage Vermutung reicht nicht aus.

🚪 Die Öffnung der Tür: Teilentscheid im Scheidungspunkt

Ein Teilentscheid bedeutet, dass das Gericht nur über die Scheidung urteilt, die Nebenfolgen aber später behandelt. Dies ist ein direkter Durchbruch des Einheitsgrundsatzes, der an strenge Bedingungen geknüpft ist.

Dafür braucht es ein besonderes, dringendes Interesse:

Das Bundesgericht hat die Messlatte hochgelegt. Ein Teilentscheid im Scheidungspunkt setzt voraus, dass:

  1. Scheidungsgrund ist klar: Die Auflösung der Ehe muss offensichtlich (liquide) sein, meistens durch die erfüllte zweijährige Trennungsfrist.

  2. Besondere Dringlichkeit: Es muss ein qualifiziertes Interesse vorliegen, welches das allgemeine Interesse an einem sofortigen Entscheid übersteigt. Beispiele sind das Recht auf Wiederheirat (Art. 12 EMRK), wenn das Verfahren wegen der komplexen güterrechtlichen Auseinandersetzung unzumutbar lange dauert und der Antragsteller dies nicht verursacht hat.

  3. Keine Nachteile: Der Teilentscheid darf die Regelung der Kindesbelange oder anderer Scheidungsfolgen nicht unnötig erschweren oder dem Kindeswohl widersprechen. Der Wunsch beider Parteien, die Ehe schnell zu beenden, genügt alleine nicht.

Wichtig zu wissen: Wer den Teilentscheid fordert, muss dem Gericht das Vorliegen dieser Ausnahme-Voraussetzungendetailliert nachweisen.

✅ Fazit: Der gemeinsame Weg ist der schnellste

Die juristischen Wege der Sistierung und des Teilentscheids in der Schweiz sind an strenge Voraussetzungengebunden. Sie führen oft zu weiteren Verzögerungen, weil diese Entscheide selbst wieder angefochten werden können. Der schnellste Weg zur vollständigen Scheidung ist immer die gemeinsame Vereinbarung und Einreichung eines Scheidungsbegehrens mit einer umfassenden Trennungsvereinbarung. Wir begleiten Sie dabei.

Die Scheidung bedeutet meist einen grossen Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit. Ein zentrales Thema ist der Vorsorgeausgleich, also die Teilung der Pensionskasse-Guthaben. Während die Regel klar die hälftige Teilung vorsieht, sehen sich Paare mit einem grossen Altersunterschied oft mit einer schwierigen Situation konfrontiert. Der ältere Partner hat oft schon viel angespart und fürchtet nun grosse Einbussen in seiner Altersvorsorge. Amiable.ch zeigt Ihnen Wege zu einer einvernehmlichen und fairen Lösung.

📉 Die Herausforderung des Vorsorgeausgleichs

Der Gesetzgeber sieht in Art. 124b ZGB vor, dass das Gericht in seltenen Fällen vom Grundsatz der hälftigen Teilung abweichen kann. Der erhebliche Altersunterschied ist ein solcher Ausnahmegrund. Warum diese Ausnahme? Ältere Personen nähern sich dem Rentenalter. Entsprechend fallen ihre Beitragszahlungen in der zweiten Säule höher aus, wodurch sie kurz vor der Pensionierung grosse Summen ansparen. Eine starre hälftige Teilung kann dann für den Älteren existenzbedrohend sein.

🔍 Wann ist eine Abweichung gerechtfertigt? Die Praxis

Die Gerichte legen Art. 124b ZGB sehr streng aus, um den Grundsatz der hälftigen Teilung nicht zu untergraben. Selbst ein Altersunterschied von 14 Jahren oder mehr führt nicht automatisch zur Ausnahme. Es muss eine unbillige Härtevorliegen. Das heisst, Sie müssen darlegen, dass die Regelteilung zu einer massiven Schmälerung der Altersrente des älteren Partners führt. Gleichzeitig prüfen die Richter:

  • Wie lange dauerte die Ehe?

  • Welche Einkommens- und Vermögensverhältnisse haben beide Partner?

  • Wie sieht die gesamte Vorsorgesituation beider Partner aus?

💡 Wege zur einvernehmlichen Lösung: Trennungsvereinbarung

Auch wenn das Gesetz restriktiv ist, haben Sie in einer Trennungsvereinbarung mehr Spielraum. Wenn Sie sich aussergerichtlich einigen, können Sie von der starren Gesetzesnorm abweichen, solange die Einigung fair und angemessen ist. Das ist besonders bei Paaren mit Altersunterschied eine grosse Chance. Sie könnten beispielsweise:

  • Einen anderen Teilungsschlüssel (z.B. 60/40) vereinbaren.

  • Die Abweichung durch andere Vermögenswerte (z.B. Ersparnisse oder eine Immobilie) kompensieren.

  • Die Abweichung durch höhere Unterhaltszahlungen ausgleichen.

✅ Fazit: Aktiv Gestalten statt Passiv Erleiden

Der Vorsorgeausgleich muss nicht zwingend vor Gericht enden. Bei einem grossen Altersunterschied lohnt es sich, eine faire Trennungsvereinbarung zu verhandeln. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre finanzielle Zukunft. Amiable.chunterstützt Sie dabei, diese emotional und finanziell schwierige Phase partnerschaftlich zu meistern und eine massgeschneiderte Lösung zu finden.

Jedes Kind hat das Recht, seine Abstammung zu kennen. Für die Mutter oder das Kind, die in der Schweiz die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen möchten, ist die Vaterschaftsklage der richtige Weg. Dieses Verfahren ist jedoch an strenge Fristen gebunden, die viele Betroffene als große Hürde empfinden. Wenn Sie die gesetzliche Frist verpasst haben, ist die Situation nicht hoffnungslos, aber Sie müssen schnell und gezielt handeln.

 

Kurzer Reminder: Die starren Fristen des ZGB

Grundsätzlich setzt Art. 263 Abs. 1 ZGB einen engen zeitlichen Rahmen:

  • Mütter: Haben ein Jahr ab der Geburt Zeit.
  • Kinder: Können die Klage bis ein Jahr nach ihrer Volljährigkeit einreichen.

Diese kurzen Fristen stellen einen direkten Konflikt zwischen der Wahrheitsfindung und der notwendigen Rechtssicherheit dar.

 

Die Tür der Ausnahme: Entschuldbare Verspätung

Der entscheidende Paragraph ist Art. 263 Abs. 3 ZGB. Er öffnet eine kleine Tür, indem er eine Klage nach Ablauf der ordentlichen Frist zulässt, wenn „justes motifs“ (wichtige Gründe) die Verzögerung entschuldigen. Die Gerichte beurteilen diese Situationen immer individuell und auf Basis von Recht und Billigkeit (Art. 4 ZGB).

  • Was bedeutet „Entschuldbare Verspätung“?
    • Unvorhergesehene, äußere Umstände (Objektiv): Dazu zählen Ereignisse, die Sie nicht beeinflussen konnten. Ein typisches Beispiel ist das späte Bekanntwerden des biologischen Vaters oder unüberwindbare Beweisprobleme, die erst später gelöst werden konnten.
    • Psychische Blockaden oder Zwangslagen (Subjektiv): In seltenen, gut begründeten Fällen können auch psychologische Umstände berücksichtigt werden, die eine Klageerhebung unmöglich machten.

 

Vorsicht Falle: Was die Justiz ablehnt

Die bundesgerichtliche Praxis ist hier sehr strikt:

  • Ignorance du droit (Unkenntnis des Rechts): Die bloße Tatsache, dass Sie die Fristen nicht kannten, gilt nicht als wichtiger Grund für eine Wiederherstellung. Das Gericht erwartet von Ihnen, dass Sie sich über die Rechtslage informieren.
  • Zögerliches Handeln: Sobald der wichtige Grund wegfällt, müssen Sie die Klage sofort einreichen. Ein weiteres Zuwarten, beispielsweise für eine längere Bedenkzeit, führt zur Ablehnung der Klage wegen Verwirkung.

 

Handlungsschritte für Betroffene

  1. Sichtung der Beweise: Sammeln Sie alle Belege, die Ihren wichtigen Grund nach Art. 263 Abs. 3 ZGB belegen.
  2. Sofortige Rechtsberatung: Suchen Sie umgehend eine Fachperson für Familienrecht auf. Die Frist zur Klageeinreichung nach Wegfall des Hinderungsgrundes ist extrem kurz.
  3. Klage vorbereiten: Die Klage muss präzise darlegen, warum Sie verspätet sind und warum dieser Grund entschuldbar ist.

 

Fazit: Die Härte der Fristen und die Chance der Ausnahme

Die Fristen im Vaterschaftsrecht sind hart, aber Art. 263 Abs. 3 ZGB bietet eine Chance für Fälle, in denen ein Handeln objektiv oder subjektiv unmöglich war. Nur wer entschlossen und schnell handelt, sobald der Hinderungsgrund wegfällt, kann diese seltene Möglichkeit nutzen.

Eine Trennung ist ein Schock, besonders wenn Kinder betroffen sind. Wenn das Gericht vorsorgliche Massnahmen – die sogenannten Eheschutzmassnahmen – zum Beispiel bezüglich der Obhut trifft, stellen sich viele Fragen. Die wichtigste: Kann die Entscheidung sofort umgesetzt werden, auch wenn ich Appel einlege?

 

Sofortige Wirksamkeit: Der Grundsatz in der ZPO

Das Schweizer Zivilprozessrecht (ZPO) legt fest, dass ein Appel gegen Massnahmen, die nur vorläufig gelten, in der Regel keinen aufschiebenden Wirkung hat (Art. 315 Abs. 4 Bst. b ZPO). Man nennt das kein effet suspensif.

Das bedeutet, dass die gerichtliche Anordnung zur Obhut oder zum Kindesunterhalt unmittelbar in Kraft tritt. Dies soll gewährleisten, dass die notwendigen Vorkehrungen im Sinne des Schutzes schnellstens getroffen werden. Sie müssen aber wissen, dass es sich dabei nur um einen Grundsatz handelt.

 

Das Kindeswohl bricht die Regel: Schutz der Bezugsperson

Gerade bei einem Obhut-Wechsel ist die Situation anders. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts schützt die Kontinuität und Stabilität des Kindes. Wenn das Gericht in erster Instanz die Obhut verändert, sodass das Kind den bisherigen Bezugselternteil verlassen muss, wird der Appel des Elternteils, der das Kind behalten will, meistens zugelassen.

Die Appellationsinstanz gewährt in solchen Fällen in der Regel einen Suspension der Massnahme. Das Kind bleibtdann während des Appellationsverfahrens bei der gewohnten Bezugsperson. Dies ist ein starkes Zeichen, dass das Wohl des Kindes über formalen Verfahrensregeln steht.

 

Wenn ein Elternteil den Kontakt verhindert

Die Gerichte sind aber nicht machtlos, wenn ein Elternteil diese Regeln missbraucht. Wenn ein Elternteil zum Beispiel grundlos und konsequent das Besuchsrecht des anderen Elternteils behindert – man spricht von Kontaktverhinderung – kann dies im Extremfall als Kindeswohl-Gefährdung angesehen werden.

In einem solchen Fall kann das Gericht auch den sofortigen Obhut-Transfer zum anderen Elternteil anordnen, ohneaufschiebenden Wirkung. Das Gericht beurteilt, ob das Verhalten des Elternteils die psychische Gesundheit der Kinder so stark belastet, dass eine sofortige Intervention nötig ist. Es ist eine Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Kontinuität und dem Schutz vor psychischem Schaden.

 

Fazit

Lassen Sie sich durch den juristischen Fachbegriff „fehlender aufschiebender Wirkung“ nicht verunsichern. Während Eheschutzmassnahmen in der Schweiz grundsätzlich sofort gelten, stellt das Kindeswohl bei einem Obhut-Wechsel eine wichtige Barriere dar. Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn das Wohl des Kindes ernsthaft gefährdet ist, erfolgt der Obhut-Wechsel trotz Appel sofort. Suchen Sie rasch eine Beratung.

Viele Eltern stehen nach einer Trennung vor der Frage, ob sie mit ihrem Kind umziehen dürfen. Das ist eine tiefgreifende Entscheidung mit grossen Auswirkungen. Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB), insbesondere Art. 301a, bildet den Rahmen für diesen Prozess. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Leitlinien, damit Sie gut informierte Entscheidungen treffen.

 

Ihr Recht auf Umzug vs. das Wohl des Kindes

Als Eltern haben Sie die sogenannte Niederlassungsfreiheit. Niemand soll Sie daran hindern, Ihren eigenen Wohnort zu wechseln. Art. 301a ZGB verhindert also nicht Ihren Umzug. Er stellt aber sicher, dass die Entscheidung über den neuen Aufenthaltsort des Kindes sorgfältig getroffen wird.

Die Genehmigungspflicht greift, wenn:

  1. Der neue Wohnort sich im Ausland befindet.
  2. Der Umzug in der Schweiz die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder das Besuchsrecht des anderen Elternteils erheblich beeinflusst.

Ohne die Zustimmung des anderen Elternteils benötigen Sie eine Genehmigung durch das Gericht oder die Kindesschutzbehörde (KESB). Deshalb müssen die Details des Umzugs stets auf einer konkreten Basis geklärt werden, bevor Sie oder die Behörde zustimmen.

 

Fokus auf das bisherige Betreuungsmodell

Die Gerichte prüfen genau, wie die Betreuung des Kindes bisher organisiert war. Dieses Betreuungsmodell ist der Ausgangspunkt jeder Abwägung.

  • Vorherrschende Betreuung: Hat der wegziehende Elternteil das Kind bisher mehrheitlich betreut (Parent de référence), spricht viel dafür, dass das Kind mitzieht. Hier zählt die Kontinuität der Bezugsperson. Der umziehende Elternteil muss jedoch beweisen, dass er die Betreuung in der neuen Umgebung gleichwertig sicherstellen kann.
  • Ausgewogene Betreuung: Wenn Sie und der andere Elternteil das Kind bisher annähernd gleich betreut haben, ist die Ausgangslage neutral. Das Gericht muss dann umfassend alle Aspekte des Kindeswohls abwägen, um den besten Ort zu bestimmen.

Die Motive für den Umzug spielen nur eine Nebenrolle. Doch Vorsicht: Versuchen Sie, durch den Umzug die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu kappen (fehlende Bindungstoleranz), zweifeln die Behörden an Ihrer Eignung als betreuender Elternteil.

 

Besonderheit: Umzug ins Ausland und Eilmassnahmen

Ein Umzug ins Ausland ist besonders heikel. Schweizer Gerichte verlieren hier unter Umständen die Zuständigkeit. Das Bundesgericht verlangt deshalb besondere Zurückhaltung bei der Erteilung einer provisorischen Umzugsbewilligung ins Ausland. Nur bei charakterisierter Eilbedürftigkeit kommt eine solche Massnahme in Betracht. Im Normalfall ist eine umfassende Abklärung notwendig.

 

Fazit

Ein Umzug mit Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist eine tiefgreifende Entscheidung. Planen Sie den Umzug detailliert, kommunizieren Sie offen mit dem anderen Elternteil und stellen Sie das Kindeswohl immer an erste Stelle. Dann finden Sie eine Lösung, die für alle Beteiligten tragfähig ist.

Schock beim Unterhaltsentscheid: Wenn das Gericht ein zu hohes Einkommen annimmt

Manchmal fühlen sich Menschen, die sich in einer Trennung befinden, von Gerichtsentscheidungen überrollt. Besonders beunruhigend kann es sein, wenn Ihnen ein Gericht ein hypothetisches Einkommen anrechnet, das Sie als unrealistisch empfinden. Dieses angenommene Einkommen kann Ihren Unterhaltsanspruch senken oder Ihre Unterhaltspflicht erhöhen. Sie müssen diese Entscheidung jedoch nicht einfach hinnehmen, denn das Gericht berücksichtigt drei entscheidende Faktoren.

 

Die Grenzen der Zumutbarkeit: Was Gerichte wirklich prüfen

Der Kern der Angelegenheit ist die Zumutbarkeit Ihrer Arbeitsleistung. Sie müssen beweisen können, dass das vom Gericht angenommene Einkommen nicht realistisch ist. Die juristische Praxis achtet darauf, dass eine tatsächlich mögliche und zumutbare Tätigkeit gefunden wird.

  • Beweis der Bemühungen: Der wichtigste Schritt ist, dass Sie Ihre aktiven und ernsthaften Bemühungen um eine (höhere) Stelle dokumentieren. Zeigen Sie dem Gericht, welche Bewerbungen Sie geschrieben haben und warum diese erfolglos waren.
  • Realistische Möglichkeit: Das Gericht muss konkret festlegen, welche Art von Anstellung zu welchem Lohn Ihnen tatsächlich offensteht. Wenn Sie zum Beispiel seit 20 Jahren nicht mehr im ursprünglichen Beruf gearbeitet haben, ist eine sofortige 100%-Stelle in diesem Bereich oft nicht zumutbar.

 

Die Angemessene Frist: Zeit zur Anpassung ist Ihr Recht

Das Bundesgericht hält fest: Ein hypothetisches Einkommen darf Ihnen nicht sofort angerechnet werden. Sie benötigen eine angemessene Übergangsfrist (délai), um sich an die neue Situation anzupassen. Diese Frist dient dazu, Ihnen Zeit für die Stellensuche, eine Weiterbildung oder die Organisation der Kinderbetreuung zu geben.

  • Wann ist die Frist länger? Wenn die Trennung Sie unvorbereitet trifft, ist die Frist oft länger. War die Trennung jedoch bereits absehbar, kann das Gericht eine kürzere Frist ansetzen.
  • Bedeutung des Alters: Das Alter ist heute kein automatisches Hindernis mehr, das die Zumutbarkeit ausschliesst. Speziell wenn es nur darum geht, ein bestehendes Pensum zu erhöhen, sehen Gerichte kaum eine Altersgrenze.

 

Ihr Fahrplan: So reagieren Sie auf die Anrechnung

  1. Frist nutzen: Verwenden Sie die Ihnen gesetzte Frist konsequent für die Jobsuche und dokumentieren Sie jeden Schritt.
  2. Gegendarstellung einreichen: Falls das Gericht ein unrealistisches Einkommen festsetzt, legen Sie dar, warum die Annahme (z.B. der angenommene Lohn oder die Branche) nicht Ihren realen Möglichkeiten entspricht.

 

Fazit: Eigenverantwortung und aktive Beweisführung

Das hypothetische Einkommen ist eine Herausforderung, aber durch die aktive Darlegung Ihrer zumutbarenBemühungen und der Einhaltung der Frist können Sie den Unterhaltsentscheid realistischer gestalten. Lassen Sie sich nicht entmutigen, sondern werden Sie aktiv.