Eine Trennung stellt das Leben auf den Kopf, und wenn Kinder im Spiel sind, wird die Frage der finanziellen Absicherung und der Aufteilung der Betreuung besonders dringlich. Viele fragen sich: „Muss ich jetzt wieder mehr arbeiten?“ oder „Kann ich überhaupt noch Vollzeit arbeiten, wenn ich die Kinder habe?“ Das Schweizer Recht berücksichtigt die Realitäten des Familienlebens und passt die Erwartungen an die Arbeitsleistung der Eltern dem Alter der Kinder an. Lassen Sie uns gemeinsam beleuchten, wie das im Detail aussieht und welche Spielräume es gibt.

 

Arbeitsfähigkeit nach Trennung: Ein altersabhängiger Kompromiss

 

Im Zentrum der schweizerischen Unterhaltsberechnung steht der Grundsatz, dass beide Elternteile ihren Beitrag zum Wohl der Kinder leisten. Dies umfasst sowohl die persönliche Betreuung als auch den finanziellen Unterhalt. Die Gerichte berücksichtigen dabei, in welchem Umfang ein Elternteil aufgrund der Betreuungspflichten erwerbstätig sein kann:

  • Phase 1: Die ganz Kleinen (0 bis 4 Jahre) – Fokus auf Betreuung In der Phase, in der Kinder noch sehr jung sind und intensive Fürsorge benötigen (0 bis 4 Jahre), wird von dem Elternteil, der die Hauptbetreuung übernimmt, in der Regel keine Erwerbstätigkeit erwartet. Die volle Verfügbarkeit für die Betreuung wird als gleichwertiger Beitrag zum Familienunterhalt angesehen. Dies soll sicherstellen, dass die Kleinsten die notwendige Aufmerksamkeit und Pflege erhalten.
  • Phase 2: Kindergarten- und Primarschulzeit (4 bis 12 Jahre) – Schritt in die Teilzeit (50%) Sobald die Kinder den Kindergarten besuchen oder in die Primarschule kommen (ab 4 Jahren), ändert sich die Situation. Es wird erwartet, dass der betreuende Elternteil eine 50%-Stelle aufnimmt oder diese Arbeitszeit beibehält. Die Kinder sind nun einen Teil des Tages ausser Haus, was die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit ermöglicht. Hier liegt der Fokus darauf, schrittweise wieder finanzielle Eigenständigkeit aufzubauen.
  • Phase 3: Jugendliche (12 bis 16 Jahre) – Annäherung an volle Erwerbstätigkeit (80%) Wenn die Kinder das Teenageralter erreichen und zwischen 12 und 16 Jahre alt sind, nimmt die direkte Betreuungsnotwendigkeit weiter ab. Das Schweizer Recht erwartet dann von dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit von 80%. In diesem Alter sind Jugendliche oft eigenständiger, verbringen mehr Zeit in der Schule, mit Freunden oder Hobbys, was den Elternteil entlastet und eine höhere Erwerbsquote ermöglicht.

 

Wann weichen die Gerichte von diesen Richtwerten ab?

 

Diese Richtwerte sind in der Rechtsprechung etabliert, können aber im Einzelfall angepasst werden. Gründe für eine Abweichung können sein:

  • Gesundheitliche Gründe: Eine dauerhafte Krankheit oder Invalidität eines Elternteils.
  • Besondere Bedürfnisse der Kinder: Ein Kind mit chronischer Krankheit, Behinderung oder besonderem Förderbedarf, der eine intensivere Betreuung erfordert.
  • Unüberwindbare Hürden am Arbeitsmarkt: Wenn trotz intensiver und nachweisbarer Bemühungen keine Stelle im erwarteten Umfang gefunden werden kann.
  • Vereinbarungen der Eltern: Wenn sich die Eltern einvernehmlich auf eine andere Aufteilung einigen, die dem Kindeswohl dient und finanziell tragfähig ist.

 

Auswirkungen auf den Unterhalt

 

Die erwartete Arbeitsleistung fliesst direkt in die Berechnung des Kindesunterhalts und des Betreuungsunterhalts ein. Wenn ein Elternteil aufgrund der Betreuungspflichten weniger arbeitet, kann der andere Elternteil zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet sein, um den Lebensunterhalt des betreuenden Elternteils zu sichern. Eine präzise und faire Unterhaltsberechnung ist hier essenziell.

 

Fazit:

 

Die Trennung mit Kindern ist eine Herausforderung, die sowohl emotionale als auch finanzielle Aspekte umfasst. Die altersabhängigen Erwartungen an die Arbeitsleistung sollen eine gerechte Verteilung der Lasten ermöglichen und gleichzeitig das Wohl der Kinder sichern. Es ist ratsam, sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls juristische oder mediatorische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für Ihre Familie zu finden.

In der Schweiz hat in den letzten Jahren die Aufmerksamkeit für die Rechte alleinstehender Väter zugenommen, was einen Wandel in der Wahrnehmung der Elternrollen in der Gesellschaft widerspiegelt. Alleinstehende Väter verdienen ebenso wie alleinstehende Mütter Anerkennung und gleiche Rechte in Bezug auf die Elternschaft. Hier ist ein Überblick über die spezifischen Rechte alleinstehender Väter in der Schweiz und die laufenden Fortschritte.

Alleinstehende Väter in der Schweiz haben das Recht, das Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen, und die Schweizer Gesetzgebung fördert zunehmend die Gleichstellung der Eltern. Die Gerichte berücksichtigen in erster Linie das Wohl des Kindes und erkennen an, dass alleinstehende Väter ebenfalls eine stabile und liebevolle Umgebung bieten können.

Auch wenn das alleinige Sorgerecht oft der Mutter zugesprochen wird, haben alleinstehende Väter das Recht, regelmässige und bedeutsame Besuchsrechte zu beantragen. Die Schweizer Gesetzgebung fördert die Aufrechterhaltung der Beziehung zwischen dem Kind und beiden Eltern, auch im Falle einer Trennung.

Alleinstehende Väter haben auch das Recht, von der Mutter einen finanziellen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes zu verlangen. Die Höhe des Unterhalts wird auf der Grundlage der Einkommen beider Eltern berechnet, um eine gerechte Aufteilung der finanziellen Verantwortung sicherzustellen.

Alleinstehende Väter haben das Recht, aktiv an wichtigen Entscheidungen über die Erziehung, Gesundheit und das Wohlergehen ihres Kindes teilzunehmen. Die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Eltern werden im Interesse des Kindes gefördert.

In der Schweiz haben alleinstehende Väter auch das Recht, Elternzeit zu nehmen, um sich um ihr Kind zu kümmern. Dies soll die aktive Einbindung der Väter in das Leben des Kindes von klein auf fördern.

Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin Herausforderungen. Alleinstehende Väter können immer noch mit sozialen Vorurteilen und bürokratischen Hürden konfrontiert sein, wenn sie ihre elterlichen Rechte vollständig ausüben möchten. Es ist wichtig, weiterhin auf dieses Thema aufmerksam zu machen und eine größere Gleichstellung bei der Betreuung von Kindern durch alleinstehende Väter zu fördern.