Die juristische Praxis verlangt gemäss Art. 134 ZGB zwei kumulative, also gleichzeitig zu erfüllende, Voraussetzungen für eine erfolgreiche Neuregelung der Obhut oder der elterlichen Sorge.

1. Einbruch durch neue Tatsachen

Eine Änderung setzt voraus, dass sich seit dem ursprünglichen Entscheid wesentliche neue Tatsachen ergeben haben. Dabei ist zu betonen: Die Tatsachen müssen neu sein. Wenn Sie bereits im Scheidungsverfahren die mangelnden Kompetenzen der Gegenpartei kritisierten und das Gericht damals keine Gefährdung sah, reicht diese Behauptung heute nicht mehr aus.

  • Der Clou liegt im Beweis: Manchmal manifestieren sich bereits bestehende Probleme erst später so eindeutig, dass sie gerichtlich festgestellt werden können. Ein Beispiel hierfür ist, wenn ein gerichtliches Gutachten die bereits seit Längerem vermuteten psychischen Schwierigkeiten eines Elternteils oder dessen mangelnde Erziehungsfähigkeit erstmals objektiv bestätigt. Damit ist eine bisherige Parteibehauptung zu einem neuen, harten Beweismittel geworden, das die Neuregelung rechtfertigen kann.

2. Die Gefährdung des Kindeswohls

Das Gericht wird nur tätig, wenn die Beibehaltung der bisherigen Regelung das Kindeswohl ernsthaft gefährdet.

  • Es genügt nicht, dass die neue Lösung etwas besser wäre. Das bisherige Umfeld muss dem Kind stärker schadenals der Verlust an Kontinuität, den eine Änderung mit sich bringt. Das ist eine sehr hohe Messlatte! Der Richter muss feststellen, dass der aktuelle Lebensweg das Kindeswohl schwer beeinträchtigt und der Wechsel zur neuen Regelung zwingend notwendig ist.

Die Rolle von Gutachten und professioneller Einschätzung

Gerade in komplexen Fällen, wie sie auch das Bundesgericht immer wieder beschäftigen (unter Berücksichtigung von Art. 157 und 296 ZPO), kommt psychologischen oder kinderpsychiatrischen Gutachten eine zentrale Bedeutung zu.

Wenn ein Gericht in der Vorinstanz die Notwendigkeit einer Änderung verneint, obwohl das Gutachten eine klare Empfehlung zur Übertragung der Obhut auf den anderen Elternteil ausspricht, müssen die Gründe dafür ausreichend begründet sein. Das Abweichen von den klaren Empfehlungen eines unabhängigen Experten muss das Gericht detailliert erklären, da ansonsten der Vorwurf der willkürlichen Beweiswürdigung im Raum steht. Die fundierten Schlussfolgerungen eines Experten, insbesondere wenn sie psychische Beeinträchtigungen eines Elternteils bestätigen, können die notwendige wesentliche neue Tatsache liefern.

Ihr Weg zur Neuregelung

  • Prüfen Sie die Fakten: Haben sich wirklich neue und wesentliche Umstände ergeben, die das Kindeswohl gefährden?

  • Beweise sichern: Ein Gutachten ist ein starkes Beweismittel, aber auch Berichte von Schulen, Ärzten oder der Kindesschutzbehörde (KESB) sind relevant.

  • Anwaltsbeistand: Suchen Sie unbedingt rechtlichen Rat. Ein Anwalt oder eine Anwältin weiss, wie man die Voraussetzungen gemäss Art. 134 ZGB korrekt darlegt und das Gericht von der ernsthaften Gefährdungüberzeugt.

Fazit

Wollen Sie die elterliche Sorge oder die Obhut neu regeln, fordern Schweizer Gerichte einen klaren Nachweis für eine ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls durch wesentliche neue Tatsachen. Nur wenn der Wechsel zur neuen Regelung zwingend im Interesse des Kindes liegt und die Stabilität überwiegt, ist eine Korrektur des bestehenden Urteils möglich.

Eine Trennung ist ein Schock, besonders wenn Kinder betroffen sind. Wenn das Gericht vorsorgliche Massnahmen – die sogenannten Eheschutzmassnahmen – zum Beispiel bezüglich der Obhut trifft, stellen sich viele Fragen. Die wichtigste: Kann die Entscheidung sofort umgesetzt werden, auch wenn ich Appel einlege?

 

Sofortige Wirksamkeit: Der Grundsatz in der ZPO

Das Schweizer Zivilprozessrecht (ZPO) legt fest, dass ein Appel gegen Massnahmen, die nur vorläufig gelten, in der Regel keinen aufschiebenden Wirkung hat (Art. 315 Abs. 4 Bst. b ZPO). Man nennt das kein effet suspensif.

Das bedeutet, dass die gerichtliche Anordnung zur Obhut oder zum Kindesunterhalt unmittelbar in Kraft tritt. Dies soll gewährleisten, dass die notwendigen Vorkehrungen im Sinne des Schutzes schnellstens getroffen werden. Sie müssen aber wissen, dass es sich dabei nur um einen Grundsatz handelt.

 

Das Kindeswohl bricht die Regel: Schutz der Bezugsperson

Gerade bei einem Obhut-Wechsel ist die Situation anders. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts schützt die Kontinuität und Stabilität des Kindes. Wenn das Gericht in erster Instanz die Obhut verändert, sodass das Kind den bisherigen Bezugselternteil verlassen muss, wird der Appel des Elternteils, der das Kind behalten will, meistens zugelassen.

Die Appellationsinstanz gewährt in solchen Fällen in der Regel einen Suspension der Massnahme. Das Kind bleibtdann während des Appellationsverfahrens bei der gewohnten Bezugsperson. Dies ist ein starkes Zeichen, dass das Wohl des Kindes über formalen Verfahrensregeln steht.

 

Wenn ein Elternteil den Kontakt verhindert

Die Gerichte sind aber nicht machtlos, wenn ein Elternteil diese Regeln missbraucht. Wenn ein Elternteil zum Beispiel grundlos und konsequent das Besuchsrecht des anderen Elternteils behindert – man spricht von Kontaktverhinderung – kann dies im Extremfall als Kindeswohl-Gefährdung angesehen werden.

In einem solchen Fall kann das Gericht auch den sofortigen Obhut-Transfer zum anderen Elternteil anordnen, ohneaufschiebenden Wirkung. Das Gericht beurteilt, ob das Verhalten des Elternteils die psychische Gesundheit der Kinder so stark belastet, dass eine sofortige Intervention nötig ist. Es ist eine Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Kontinuität und dem Schutz vor psychischem Schaden.

 

Fazit

Lassen Sie sich durch den juristischen Fachbegriff „fehlender aufschiebender Wirkung“ nicht verunsichern. Während Eheschutzmassnahmen in der Schweiz grundsätzlich sofort gelten, stellt das Kindeswohl bei einem Obhut-Wechsel eine wichtige Barriere dar. Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn das Wohl des Kindes ernsthaft gefährdet ist, erfolgt der Obhut-Wechsel trotz Appel sofort. Suchen Sie rasch eine Beratung.

Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wirft viele Fragen auf, besonders wenn gemeinsame Kinder involviert sind. Das Schweizer Recht sieht vor, dass die Beziehung zum Kind, die sich während der Partnerschaft entwickelt hat, nicht einfach endet. Vielmehr soll das Kontaktrecht der nicht-leiblichen Partnerin gesichert werden, sofern dies dem Kindeswohl dient.

Kontaktrecht für Stiefeltern

In der Schweiz haben Stiefeltern unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Stiefkind. Das gilt auch für Partnerinnen in einer eingetragenen Partnerschaft. Das Partnerschaftsgesetz nimmt hier Bezug auf die Regelungen im Zivilgesetzbuch. Das Gericht kann das Kontaktrecht gewähren, wenn eine intensive und enge Beziehung besteht, die für die Entwicklung des Kindes wichtig ist.

Das Bundesgericht hat in früheren Urteilen klar gemacht, dass Gerichte das gesamte Beziehungsverhältnis zwischen Kind und Stiefelternteil berücksichtigen müssen. Es ist entscheidend, ob die Partnerin über einen längeren Zeitraum hinweg tatsächlich elterliche Verantwortung übernommen hat.

Wann wird das Kontaktrecht gewährt?

Entscheidend für die Gewährung des Kontaktrechts sind:

  • Die Dauer und Intensität der Beziehung: Wie lange hat die Partnerin mit dem Kind zusammengelebt?
  • Die Rolle als Bezugsperson: War sie eine wichtige Vertrauensperson für das Kind?
  • Die Mitwirkung bei der Erziehung: Hat sie sich aktiv an der Kinderbetreuung und Erziehung beteiligt?
  • Das Kindeswohl: Dient der Kontakt der positiven Entwicklung des Kindes?

Das Gericht prüft diese Aspekte im Detail, bevor es eine Entscheidung trifft. Ziel ist es, die Stabilität und die emotionalen Bindungen des Kindes zu schützen.

Sicherung des Kontaktrechts

Die beste Möglichkeit, das Kontaktrecht zu regeln, ist eine einvernehmliche Lösung in der Auflösungsvereinbarung. Die Partnerinnen können hier die Details des Kontakts, wie Häufigkeit und Dauer, gemeinsam festlegen.

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, entscheidet ein Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Sie können die Hilfe eines Mediators in Anspruch nehmen, um den Konflikt zu lösen. Ein gerichtlicher Entscheid sollte immer der letzte Weg sein, da er für alle Beteiligten sehr belastend sein kann.

Fazit

Eine Trennung bedeutet nicht automatisch das Ende der Beziehung zum Stiefkind. Das Schweizer Recht schützt das Kontaktrecht, wenn eine enge soziale Bindung besteht. Eine frühzeitige Regelung in einer Auflösungsvereinbarung ist der beste Weg. So kann sichergestellt werden, dass das Kind auch nach der Trennung weiterhin beide Bezugspersonen in seinem Leben hat.

Eine Trennung stellt das Leben auf den Kopf, und wenn Kinder im Spiel sind, wird die Frage der finanziellen Absicherung und der Aufteilung der Betreuung besonders dringlich. Viele fragen sich: „Muss ich jetzt wieder mehr arbeiten?“ oder „Kann ich überhaupt noch Vollzeit arbeiten, wenn ich die Kinder habe?“ Das Schweizer Recht berücksichtigt die Realitäten des Familienlebens und passt die Erwartungen an die Arbeitsleistung der Eltern dem Alter der Kinder an. Lassen Sie uns gemeinsam beleuchten, wie das im Detail aussieht und welche Spielräume es gibt.

 

Arbeitsfähigkeit nach Trennung: Ein altersabhängiger Kompromiss

 

Im Zentrum der schweizerischen Unterhaltsberechnung steht der Grundsatz, dass beide Elternteile ihren Beitrag zum Wohl der Kinder leisten. Dies umfasst sowohl die persönliche Betreuung als auch den finanziellen Unterhalt. Die Gerichte berücksichtigen dabei, in welchem Umfang ein Elternteil aufgrund der Betreuungspflichten erwerbstätig sein kann:

  • Phase 1: Die ganz Kleinen (0 bis 4 Jahre) – Fokus auf Betreuung In der Phase, in der Kinder noch sehr jung sind und intensive Fürsorge benötigen (0 bis 4 Jahre), wird von dem Elternteil, der die Hauptbetreuung übernimmt, in der Regel keine Erwerbstätigkeit erwartet. Die volle Verfügbarkeit für die Betreuung wird als gleichwertiger Beitrag zum Familienunterhalt angesehen. Dies soll sicherstellen, dass die Kleinsten die notwendige Aufmerksamkeit und Pflege erhalten.
  • Phase 2: Kindergarten- und Primarschulzeit (4 bis 12 Jahre) – Schritt in die Teilzeit (50%) Sobald die Kinder den Kindergarten besuchen oder in die Primarschule kommen (ab 4 Jahren), ändert sich die Situation. Es wird erwartet, dass der betreuende Elternteil eine 50%-Stelle aufnimmt oder diese Arbeitszeit beibehält. Die Kinder sind nun einen Teil des Tages ausser Haus, was die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit ermöglicht. Hier liegt der Fokus darauf, schrittweise wieder finanzielle Eigenständigkeit aufzubauen.
  • Phase 3: Jugendliche (12 bis 16 Jahre) – Annäherung an volle Erwerbstätigkeit (80%) Wenn die Kinder das Teenageralter erreichen und zwischen 12 und 16 Jahre alt sind, nimmt die direkte Betreuungsnotwendigkeit weiter ab. Das Schweizer Recht erwartet dann von dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit von 80%. In diesem Alter sind Jugendliche oft eigenständiger, verbringen mehr Zeit in der Schule, mit Freunden oder Hobbys, was den Elternteil entlastet und eine höhere Erwerbsquote ermöglicht.

 

Wann weichen die Gerichte von diesen Richtwerten ab?

 

Diese Richtwerte sind in der Rechtsprechung etabliert, können aber im Einzelfall angepasst werden. Gründe für eine Abweichung können sein:

  • Gesundheitliche Gründe: Eine dauerhafte Krankheit oder Invalidität eines Elternteils.
  • Besondere Bedürfnisse der Kinder: Ein Kind mit chronischer Krankheit, Behinderung oder besonderem Förderbedarf, der eine intensivere Betreuung erfordert.
  • Unüberwindbare Hürden am Arbeitsmarkt: Wenn trotz intensiver und nachweisbarer Bemühungen keine Stelle im erwarteten Umfang gefunden werden kann.
  • Vereinbarungen der Eltern: Wenn sich die Eltern einvernehmlich auf eine andere Aufteilung einigen, die dem Kindeswohl dient und finanziell tragfähig ist.

 

Auswirkungen auf den Unterhalt

 

Die erwartete Arbeitsleistung fliesst direkt in die Berechnung des Kindesunterhalts und des Betreuungsunterhalts ein. Wenn ein Elternteil aufgrund der Betreuungspflichten weniger arbeitet, kann der andere Elternteil zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet sein, um den Lebensunterhalt des betreuenden Elternteils zu sichern. Eine präzise und faire Unterhaltsberechnung ist hier essenziell.

 

Fazit:

 

Die Trennung mit Kindern ist eine Herausforderung, die sowohl emotionale als auch finanzielle Aspekte umfasst. Die altersabhängigen Erwartungen an die Arbeitsleistung sollen eine gerechte Verteilung der Lasten ermöglichen und gleichzeitig das Wohl der Kinder sichern. Es ist ratsam, sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls juristische oder mediatorische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für Ihre Familie zu finden.

Das Wechselmodell, bei dem geschiedene Eltern die tägliche Verantwortung für ihre Kinder teilen, wird weiterhin selten genutzt. Obwohl einige Parlamentarier vorgeschlagen haben, dieses Modell gesetzlich vorzuschreiben, hält der Bundesrat diesen Ansatz nicht für angemessen. Eine Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Eltern einvernehmliche Vereinbarungen über das Sorgerecht trifft und die Gerichte dem Wechselmodell nicht im Wege stehen. Mehrere Faktoren erklären die geringe Nutzung dieses Modells, insbesondere die anspruchsvollen Bedingungen und finanzielle Überlegungen.

Gerichtsentscheidungen und das Wohl des Kindes

Die Gerichte treffen ihre Entscheidungen basierend auf den Anträgen der Eltern und dem Wohl des Kindes, ohne Mütter oder Väter zu bevorzugen. Gemeinsame Anträge auf das Wechselmodell werden von den Gerichten nie abgelehnt, was zeigt, dass eine Bereitschaft besteht, die gegenseitigen Vereinbarungen der Eltern zu unterstützen.

Zunehmende Beteiligung der Väter

Heutzutage beteiligen sich die Väter zunehmend an der Betreuung ihrer Kinder, und ihre Besuchsrechte haben sich erheblich verbessert. Der Bundesrat bevorzugt einen flexiblen Ansatz im Familienrecht anstelle einer strikten Regulierung des Wechselmodells. Die Frage, ob der Staat aktiv ein gleichberechtigtes Sorgerecht fördern sollte, bleibt umstritten.

Gründe für die geringe Verbreitung des Wechselmodells

Die geringe Verbreitung des Wechselmodells kann durch mehrere Gründe erklärt werden:

  • Anspruchsvolle Bedingungen: Das Wechselmodell erfordert große Flexibilität und enge Zusammenarbeit zwischen den Eltern, was nicht immer möglich ist.
  • Finanzielle Überlegungen: Finanzielle Implikationen können einige Eltern davon abhalten, dieses Modell zu wählen, da es zusätzliche Kosten verursachen kann.
  • Stabilität des Kindes: Einige Eltern glauben, dass das Wechselmodell die Stabilität des Kindes stören könnte, und bevorzugen eine Hauptresidenz mit Besuchsrechten für den anderen Elternteil.

Die Trennung von Eltern führt oft zu erheblichen finanziellen Belastungen, insbesondere für denjenigen, der die Hauptverantwortung für die Kinder übernimmt. Insbesondere Mütter erleiden einen erheblichen Einkommensrückgang, während die Einkommen der Väter tendenziell steigen. Dies liegt oft daran, dass Frauen ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihren Job aufgeben, um sich um ihre Familie zu kümmern. Nach einer Trennung stehen Mütter vor erhöhten Ausgaben für die Kinder und erhalten weniger finanzielle Unterstützung, was ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert.

Lösungen durch Mediation und einvernehmliche Scheidung

Um diese finanziellen Ungleichheiten abzumildern, bieten Mediation und einvernehmliche Scheidung gangbare Lösungen. Diese Methoden ermöglichen es den Ex-Partnern, zusammenzuarbeiten, um faire und ausgewogene finanzielle Vereinbarungen zu finden, die den Bedürfnissen und Fähigkeiten beider Parteien gerecht werden. Die Mediation hilft den Paaren, finanzielle Arrangements auszuhandeln, die wirtschaftliche Stabilität für beide Seiten gewährleisten.

Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht es den Betroffenen, die Kontrolle über ihre finanzielle Zukunft zu behalten und Konflikte zu minimieren. Durch die Zusammenarbeit können die Ex-Partner eine solide Grundlage für eine stabilere finanzielle Situation nach der Trennung schaffen. Dieser proaktive und kooperative Ansatz reduziert die Spannungen und wirtschaftlichen Unsicherheiten, die bei einer Scheidung auftreten können.

Berufliche Perspektiven und finanzielle Vorbereitungen

Es ist entscheidend, dass Paare ihre beruflichen Perspektiven berücksichtigen, wenn sie ihre Familie planen, um sich auf potenzielle finanzielle Herausforderungen im Falle einer Trennung vorzubereiten. Die Gerichte erwarten zunehmend, dass Mütter ihr Einkommen eigenständig erhöhen, was nach der Trennung zu einer erheblichen Zunahme ihrer Arbeitsbelastung führen kann. Eine sorgfältige finanzielle Planung und die Antizipation wirtschaftlicher Herausforderungen können dazu beitragen, finanzielle Schwierigkeiten nach einer Scheidung zu mildern.

Besuchsrecht und das Wohl des Kindes: Die Bedeutung einer gesunden Beziehung

Konflikte zwischen den Eltern sind keine ausreichende Begründung, um das Besuchsrecht einzuschränken. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen anzunehmen ist, dass ein Besuch negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden des Kindes haben könnte.

Eine gesunde Beziehung zu beiden Elternteilen ist entscheidend für die Identitätsbildung des Kindes. Die Eltern sollten sich daher auch nach einer Trennung oder Scheidung bemühen, eine gute Beziehung aufrechtzuerhalten, indem sie das Kind positiv auf Besuche beim anderen Elternteil vorbereiten und regelmäßige Telefonate oder Videokonferenzen planen.

Das Wohl des Kindes hat immer Vorrang vor den Interessen der Eltern, aber was genau bedeutet „Wohl des Kindes“? Diese Begrifflichkeit umfasst verschiedene Aspekte wie das Alter des Kindes, seine körperliche und geistige Gesundheit sowie seine Beziehung zu den Eltern. Auch die berufliche und gesundheitliche Situation der Eltern sowie die geografische Entfernung zwischen den Wohnsitzen spielen eine wichtige Rolle

Im Bereich des Schweizer Familienrechts sind die Fragen der elterlichen Sorge und der Kinderbetreuung von zentraler Bedeutung und beeinflussen die Familienstruktur und die Entwicklung der Kinder direkt. Dieser Artikel zielt darauf ab, die Regeln, die die Zuweisung der elterlichen Sorge sowie die verschiedenen Betreuungsformen leiten, zu erläutern, insbesondere gestützt auf die Bestimmungen der Artikel 298b und 301 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Geteilte elterliche Sorge: Die geltende Norm

Die Schweizer Gesetzgebung fördert die geteilte elterliche Sorge, was ein modernes Verständnis der Co-Elternschaft widerspiegelt, in der beide Elternteile trotz Trennung oder Scheidung aktiv an der Erziehung und Entwicklung ihres Kindes beteiligt sind. Diese gesetzgeberische Ausrichtung zielt darauf ab, die familiären Bindungen zu bewahren und das Gleichgewicht sowie das Wohl des Kindes zu fördern und unterstreicht die entscheidende Rolle des elterlichen Engagements.

Exklusive elterliche Sorge: Eine aussergewöhnliche Massnahme

In bestimmten spezifischen Fällen kann es notwendig sein, von diesem Modell abzuweichen. Gemäss Artikel 298b Abs. 2 des Zivilgesetzbuches ist es möglich, die elterliche Sorge ausschliesslich einem Elternteil zu gewähren. Diese Entscheidung bleibt jedoch aussergewöhnlich, vorstellbar nur in Situationen, in denen ernsthafte und anhaltende Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern das Wohlergehen des Kindes negativ beeinflussen.

Um eine solche Massnahme zu ergreifen, müssen die elterlichen Konflikte die Entwicklung des Kindes erheblich beeinträchtigen, und die Gewährung der exklusiven elterlichen Sorge muss diese Situation deutlich verbessern. Diese Massnahme wird nur als eine vorübergehende Lösung in Reaktion auf Konflikte, die das Wohl des Kindes gefährden, basierend auf konkreten Beweisen und einem nachgewiesenen Risiko, betrachtet.

Wechselnde Betreuung: Bedingt durch die geteilte elterliche Sorge

Bezüglich der Kinderbetreuung stellt Artikel 298b Abs. 3ter des Zivilgesetzbuches fest, dass abwechselnde Betreuung nur im Rahmen einer geteilten elterlichen Sorge möglich ist. Mit anderen Worten, die gemeinsame Betreuung ist nicht vorstellbar, wenn die elterliche Sorge ausschliesslich von einem Elternteil gehalten wird. Diese Bestimmung gewährleistet die Konsistenz zwischen der Entscheidungsmacht und der täglichen Beteiligung im Leben des Kindes.

Unterscheidung zwischen elterlicher Sorge und Betreuung

Es ist wichtig zu beachten, dass elterliche Sorge und Betreuung unterschiedliche Aspekte ansprechen. Die elterliche Sorge bezieht sich auf wichtige Entscheidungen bezüglich des Kindes, wie seine Erziehung, seine Gesundheit und seine Lebensentscheidungen, während die Betreuung sich auf die tägliche Organisation und das gemeinsame Leben mit dem Kind bezieht. Diese Unterscheidung bedeutet, dass Entscheidungen in einem Bereich nicht automatisch den anderen beeinflussen sollten, obwohl sie inhärent miteinander verbunden sind.