Die Scheidung bedeutet meist einen grossen Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit. Ein zentrales Thema ist der Vorsorgeausgleich, also die Teilung der Pensionskasse-Guthaben. Während die Regel klar die hälftige Teilung vorsieht, sehen sich Paare mit einem grossen Altersunterschied oft mit einer schwierigen Situation konfrontiert. Der ältere Partner hat oft schon viel angespart und fürchtet nun grosse Einbussen in seiner Altersvorsorge. Amiable.ch zeigt Ihnen Wege zu einer einvernehmlichen und fairen Lösung.
📉 Die Herausforderung des Vorsorgeausgleichs
Der Gesetzgeber sieht in Art. 124b ZGB vor, dass das Gericht in seltenen Fällen vom Grundsatz der hälftigen Teilung abweichen kann. Der erhebliche Altersunterschied ist ein solcher Ausnahmegrund. Warum diese Ausnahme? Ältere Personen nähern sich dem Rentenalter. Entsprechend fallen ihre Beitragszahlungen in der zweiten Säule höher aus, wodurch sie kurz vor der Pensionierung grosse Summen ansparen. Eine starre hälftige Teilung kann dann für den Älteren existenzbedrohend sein.
🔍 Wann ist eine Abweichung gerechtfertigt? Die Praxis
Die Gerichte legen Art. 124b ZGB sehr streng aus, um den Grundsatz der hälftigen Teilung nicht zu untergraben. Selbst ein Altersunterschied von 14 Jahren oder mehr führt nicht automatisch zur Ausnahme. Es muss eine unbillige Härtevorliegen. Das heisst, Sie müssen darlegen, dass die Regelteilung zu einer massiven Schmälerung der Altersrente des älteren Partners führt. Gleichzeitig prüfen die Richter:
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Wie lange dauerte die Ehe?
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Welche Einkommens- und Vermögensverhältnisse haben beide Partner?
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Wie sieht die gesamte Vorsorgesituation beider Partner aus?
💡 Wege zur einvernehmlichen Lösung: Trennungsvereinbarung
Auch wenn das Gesetz restriktiv ist, haben Sie in einer Trennungsvereinbarung mehr Spielraum. Wenn Sie sich aussergerichtlich einigen, können Sie von der starren Gesetzesnorm abweichen, solange die Einigung fair und angemessen ist. Das ist besonders bei Paaren mit Altersunterschied eine grosse Chance. Sie könnten beispielsweise:
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Einen anderen Teilungsschlüssel (z.B. 60/40) vereinbaren.
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Die Abweichung durch andere Vermögenswerte (z.B. Ersparnisse oder eine Immobilie) kompensieren.
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Die Abweichung durch höhere Unterhaltszahlungen ausgleichen.
✅ Fazit: Aktiv Gestalten statt Passiv Erleiden
Der Vorsorgeausgleich muss nicht zwingend vor Gericht enden. Bei einem grossen Altersunterschied lohnt es sich, eine faire Trennungsvereinbarung zu verhandeln. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre finanzielle Zukunft. Amiable.chunterstützt Sie dabei, diese emotional und finanziell schwierige Phase partnerschaftlich zu meistern und eine massgeschneiderte Lösung zu finden.



