Nach einer Scheidung erhalten die Eltern in der Regel gemeinsam das Sorgerecht, was bedeutet, dass sie gemeinsam wichtige Entscheidungen für das Kind bis zu dessen Volljährigkeit treffen. Dazu gehören die Wahl des Wohnorts, der Bildung, medizinischer Versorgung und religiöser Praktiken. In Ausnahmefällen, in denen das Wohl des Kindes gefährdet ist, kann das Sorgerecht jedoch einem Elternteil allein übertragen werden. Wenn zum Beispiel ein Elternteil plant, mit dem Kind umzuziehen, ist in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich.
Das Aufenthaltsrecht betrifft die tägliche Betreuung des Kindes, wenn es sich in Ihrer Obhut befindet, einschließlich der Wochenenden, Ferien und Feiertage. Der Elternteil, der das Aufenthaltsrecht hat, trifft dann Entscheidungen über das tägliche Leben des Kindes, wie Aktivitäten oder die Behandlung bei leichten Krankheiten.
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung können die Eltern frei über die Organisation der Kinderbetreuung entscheiden. Das Wechselmodell wird angewendet, wenn die Eltern sich die Betreuung des Kindes gerecht teilen. Andernfalls kann die Organisation bedeuten, dass ein Elternteil das Hauptaufenthaltsrecht hat, während dem anderen Elternteil ein Besuchsrecht gewährt wird.



