1. Erinnerung an das anfängliche Engagement: Das Wiedererwägen des anfänglichen Engagements vor Gesetz und Familie kann den Willen stärken, Schwierigkeiten zu überwinden, anstatt sich für die Scheidung zu entscheiden.

2. Vermeidung emotionaler Konsequenzen: Die emotionalen Folgen einer Scheidung, sowohl für die Ehepartner als auch für die Kinder, können vermieden werden, was einige dazu motiviert, nach alternativen Lösungen zu suchen.

3. Finanzielle Stabilität erhalten: Die finanziellen Schwierigkeiten, die oft mit einer Scheidung einhergehen, insbesondere wenn die Ehepartner finanziell voneinander abhängig sind, können eine Quelle der Sorge sein, die dazu anregt, nach Alternativen zur Scheidung zu suchen.

4. Bewahrung des Einflusses auf die Kinder: Die Bewahrung der Familienstruktur wird als vorteilhaft für das Wohlergehen der Kinder angesehen, wodurch emotionale Störungen und Lebensänderungen vermieden werden, denen sie bei einer Scheidung ausgesetzt sein könnten.

5. Respektierung religiöser Werte: Für diejenigen, deren religiöse Werte die familiäre Einheit betonen, kann die Scheidung im Widerspruch zu ihren tiefsten Überzeugungen und Prinzipien stehen.

6. Sozialen Druck umgehen: In einigen Kulturen oder Gemeinschaften wird die Scheidung sozial stigmatisiert, was einige Paare dazu bringt, nach Alternativen zur Scheidung zu suchen, trotz der Schwierigkeiten.

7. Priorisierung von Versöhnungsbemühungen: Einige Paare halten es für sinnvoll, sich stärker in ihre Beziehung zu investieren und Versöhnungsmaßnahmen wie Paartherapien oder die Verbesserung der Kommunikation zu versuchen.

8. Umgang mit emotionaler Abhängigkeit: Die emotionale Abhängigkeit vom Ehepartner kann die Entscheidung zur Scheidung trotz Beziehungsproblemen erschweren und dazu führen, dass nach anderen Lösungen gesucht wird.

9. Überwindung der Angst vor dem Unbekannten: Die Aussicht auf das Unbekannte, die mit der Scheidung verbunden ist, mit ihren Herausforderungen und gravierenden Veränderungen, kann für einige entmutigend sein und sie dazu ermutigen, nach Alternativen zu suchen.

10. Erhaltung des familiären Erbes: Die Bewahrung des familiären Erbes und der generationsübergreifenden Bindungen kann eine wichtige Überlegung sein, die einige dazu veranlasst, nach Alternativen zur Scheidung zu suchen, selbst bei ehelichen Schwierigkeiten.

Es ist wichtig zu verstehen, dass jede Ehebeziehung einzigartig ist und es keine universelle Lösung für Scheidungen gibt. Jeder Einzelne muss eine Entscheidung treffen, die seinen eigenen Werten, Bedürfnissen und Umständen entspricht.

Das Ende einer Ehe markiert oft den Beginn eines neuen Lebensabschnitts, begleitet von zahlreichen administrativen und juristischen Schritten. Nach Erhalt eines Scheidungs- oder Partnerschaftsauflösungsurteils in der Schweiz ist es entscheidend, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um Ihren zivilen Status und Ihre Verträge zu aktualisieren. Hier ist ein praktischer Leitfaden, der Ihnen hilft, sich durch diesen oft komplexen Prozess zu navigieren:

Meldung der Änderung des Familienstands: Wenn Sie Schweizer sind, wird das Urteil automatisch an das schweizerische Zivilstandsamt übermittelt. Wenn Sie jedoch eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Familienstand in Ihrem Herkunftsland aktualisieren.

Aktualisierung offizieller Dokumente: Lassen Sie die Daten auf Ihrem Führerschein und Ihrem Fahrzeugausweis ändern, indem Sie eine Kopie des Scheidungs- oder Auflösungsurteils den zuständigen Behörden vorlegen.

Benachrichtigung von Dritten: Informieren Sie Ihre privaten Versicherungen, die Leasinggesellschaft, Ihre berufliche Vorsorgekasse und Banken über Ihren neuen Familienstand, Ihre neue Adresse und gegebenenfalls Ihren neuen Namen. Fügen Sie Ihren Mitteilungen eine Kopie des Urteils bei.

Benachrichtigung Ihrer Vorsorgeeinrichtung: Legen Sie Ihrer Vorsorgeeinrichtung eine Kopie des Scheidungs- oder Auflösungsurteils vor, um Ihre Informationen zu aktualisieren.

Beschaffung von Personenstandsurkunden: Drei bis fünf Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung fordern Sie bei Ihrer Ursprungsgemeinde eine Einzel- oder Familienstandsurkunde an. Bezahlen Sie die erforderlichen Gebühren.

Aktualisierung Ihres Familienbuchs: Wenn Sie ein Familienbuch haben, aktualisieren Sie es, indem Sie eine Kopie des Scheidungs- oder Auflösungsurteils an das Zivilstandsamt Ihrer Ursprungsgemeinde senden.

Änderung des Namens in Ausweisdokumenten: Wenn Sie Ihren Namen ändern, lassen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ändern und legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.

Überprüfung Ihrer Verträge: Informieren Sie Ihren Vermieter über Ihre veränderte Situation für den Mietvertrag. Möglicherweise müssen Sie auch bestimmte Versicherungen für Ihr persönliches Eigentum und Ihr Testament entsprechend anpassen.

Durch die Einhaltung dieser Schritte und das Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen können Sie diesen neuen Lebensabschnitt mit Ruhe beginnen und Ihren zivilen Status sowie Ihre Verträge auf dem neuesten Stand halten.

Ja, sofern dies im gegenseitigen Einvernehmen geschieht und das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

Als Beispiel nehmen wir die Anpassung der Besuchsrechte.

Wenn Eltern sich nicht über die Besuchsmodalitäten einigen können, ist es möglich, das Gericht oder die Kindesschutzbehörde (APEA) um eine Entscheidung bezüglich der Besuchsrechte zu bitten.

Die Entscheidungen des Gerichts oder der APEA müssen grundsätzlich von den Eltern eingehalten werden.

Diese Entscheidungen legen jedoch lediglich die Mindestanzahl der Besuche für den nicht betreuenden Elternteil fest. Es steht den Eltern frei, sich auf häufigere Treffen zu einigen. Zum Beispiel, auch wenn eine Entscheidung die Besuchszeiten während der Feiertage festlegt und der nicht betreuenden Mutter das Recht gibt, bestimmte Feiertage mit dem Kind zu verbringen, kann eine gemeinsame elterliche Vereinbarung diese Regelung überarbeiten. Jede Änderung muss allerdings im besten Interesse des Kindes erfolgen.

Konfliktbeladene Trennungen neigen dazu, Kinder stärker zu beeinträchtigen. Eine von den Eltern kooperativ und freundschaftlich gesteuerte Scheidung hingegen kann negative Auswirkungen auf die Kinder mildern und ihnen die Anpassung an die neue familiäre Situation erleichtern.

Häusliche Gewalt, die physische, sexuelle, psychologische und finanzielle Misshandlungen umfasst, kennt keine gesellschaftlichen Grenzen und betrifft Personen aller Altersgruppen und Beziehungsvorlieben. Obwohl auch Männer Gewalttäter sein können, sind Frauen häufig die Mehrheit der Opfer, typischerweise misshandelt von ihrem aktuellen oder früheren Partner.

Die Istanbul-Konvention, formuliert vom Europarat, beschreibt häusliche Gewalt als eine Reihe schädlicher Handlungen innerhalb der Familie oder zwischen Partnern, sei es in aktuellen oder vergangenen Beziehungen. Indem sie häusliche Gewalt als ein geschlechtsspezifisches Problem identifiziert, verpflichtet diese Konvention die unterzeichnenden Staaten, die Opfer zu schützen, Gewaltakte zu verhindern, Täter zu verfolgen und umfassende Bekämpfungsstrategien zu entwickeln.

Das Erkennen von weniger offensichtlichen Gewaltzeichen, wie psychologische Manipulation oder soziale Isolation, ist entscheidend, um eine Eskalation zu verhindern und das oft umgebende Schweigen zu durchbrechen.

Die Rolle von Geschlechternormen ist tief in der Fortführung häuslicher Gewalt verwurzelt, unterstützt durch gesellschaftliche Konventionen und traditionelle Rollen. Die Istanbul-Konvention betont die Notwendigkeit, diese Geschlechterklischees in Frage zu stellen und setzt auf Bildung und Aufklärung, um gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen.

Die an der Istanbul-Konvention teilnehmenden Staaten verpflichten sich, umfassende Strategien einzuleiten, einschließlich Präventionsmaßnahmen, Unterstützung für Überlebende und Sensibilisierungskampagnen, um kulturelle Normen zu verändern.

Der Aufbau eines zuverlässigen Unterstützungsnetzwerks ist von entscheidender Bedeutung, einschließlich des familiären und freundschaftlichen Kreises sowie von Gesundheitsfachkräften, Sozialarbeitern und Nichtregierungsorganisationen, die Sicherheit und Unterstützung für Opfer häuslicher Gewalt bieten können. Es ist unerlässlich, das Schweigen um häusliche Gewalt zu brechen und kollektive Aktionen zu fördern, um Beziehungen auf der Grundlage von Respekt und Gleichheit zu fördern.

Scheidungen sind oft emotional belastende Ereignisse, können aber auch erhebliche finanzielle Folgen haben, insbesondere für Frauen. Eine kürzlich durchgeführte Studie von Swiss Life beleuchtet die spezifischen Herausforderungen, mit denen Frauen in Bezug auf die Altersvorsorge nach einer Scheidung konfrontiert sind.

Unerwartete Konsequenzen für Frauen

Geringe Vorbereitung: nur 20 % der Frauen erkennen die Auswirkungen einer Scheidung auf ihre Altersvorsorge. Abhängigkeit von Leistungen: In der Schweiz sind ein Viertel der geschiedenen Frauen auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Rentenlücke: Trotz gesetzlicher Maßnahmen besteht nach einer Scheidung weiterhin eine Rentenlücke zwischen Männern und Frauen. Teilzeitarbeit und Altersvorsorge

Reduzierte Beschäftigungsquote: viele geschiedene Frauen reduzieren ihre Arbeitszeit, um sich um ihre Kinder zu kümmern, was sich auf ihre Altersvorsorge auswirkt. Langfristige Auswirkungen: Selbst nach der Kindererziehungszeit kehren viele Frauen nicht in Vollzeitjobs zurück, was die Vorsorgelücken weiter vergrößert. Neue Regeln zur Scheidung und Altersvorsorge

Aufteilung der Leistungen: die kürzlich eingeführten Reformen zur Aufteilung der Vorsorgeleistungen versuchen, diese Lücke zu verringern, jedoch mit begrenztem Erfolg. Bedeutung des Unterhalts: Unterhaltszahlungen nach der Scheidung können hilfreich sein, reichen jedoch oft nicht aus, um die Lücke vollständig zu schließen. Tipps für Frauen

Aktive Planung: es ist entscheidend, dass Frauen ihre Altersvorsorge aktiv planen, insbesondere im Falle einer Scheidung. Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit: Eine fortgesetzte Berufstätigkeit kann langfristig für eine größere finanzielle Sicherheit sorgen. Scheidungen haben einen tiefgreifenden Einfluss auf die Altersvorsorge von Frauen. Ein besseres Verständnis, eine angemessene Planung und unterstützende Maßnahmen sind erforderlich, um diese Auswirkungen abzumildern. Es ist an der Zeit, dass Einzelpersonen, Arbeitgeber und Gesetzgeber diese Herausforderung erkennen und angemessen darauf reagieren.

Scheidungsverfahren können sich als äusserst kostspielig und langwierig erweisen, insbesondere wenn sie gerichtlich geregelt werden. Solche Prozesse können sich über mehrere Monate oder sogar Jahre erstrecken und Anwalts- sowie Gerichtskosten verursachen, die in die Zehntausende von Franken gehen können.

Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang betrifft die Haltung vieler Rechtsschutzversicherungen. Häufig schliessen sie die Übernahme solcher Kosten aus, vor allem wegen ihrer Unvorhersehbarkeit und der hohen Ausgaben, die sie mit sich bringen. Zudem werden die Ehepartner, die oft gemeinsame Versicherungsnehmer sind, plötzlich zu gegnerischen Parteien in einem Verfahren.

Angesichts dieser Herausforderungen stellen einvernehmliche Vereinbarungen und Mediationen effektive und kostengünstige Alternativen dar. Sie ermöglichen nicht nur erhebliche Einsparungen für alle beteiligten Parteien, sondern liegen auch im direkten Interesse der Rechtsschutzversicherungen, die dadurch erheblich sparen können. Einige Versicherungen haben erkannt, dass sie durch die Übernahme der Mediationskosten, die in der Regel nur einige Tausend Franken betragen, im Interesse ihrer Kunden handeln und gleichzeitig ihre eigenen Ausgaben kontrollieren können.

Die Praxis der Kostenübernahme variiert jedoch stark von einer Rechtsschutzversicherung zur anderen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die aktuelle Landschaft und zeigt, wie Rechtsschutzversicherungen zur Lösungsfindung beitragen, indem sie die Kosten für Mediationen und einvernehmliche Scheidungen übernehmen.

Hier ein Überblick über die Kostenübernahme für Scheidungen durch verschiedene Versicherungen:

  • AXA: Möglichkeit, die Übernahme der Scheidungskosten in der Police zu vereinbaren.
  • Protekta: Bietet ein Deckungsmodul „Familienrecht“, das unter anderem Mediationskosten umfasst. Je nach Deckung oder den allgemeinen Versicherungsbedingungen beträgt die Deckungssumme CHF 10’000 oder CHF 20’000.
  • CSS: Ihre Rechtsschutzversicherung deckt keine Kosten im Falle eines Streits zwischen Lebenspartnern, zusammenlebenden Partnern, Ehegatten oder eingetragenen Partnern, einschliesslich Mediation.
  • Fortuna-Generali: Möglichkeit, in der Police zu vereinbaren, dass die Kosten bis zu einem Betrag von CHF 5’000 gedeckt sind. Dieser Betrag umfasst jedoch nur die Kosten für die Erstellung des Scheidungsabkommens und den Scheidungsantrag. Gerichtskosten und Begleitung bei der Verhandlung sind nicht gedeckt.
  • Emilia: Die Scheidungskosten werden nicht von der Versicherung gedeckt. Jedoch werden Beratungskosten in allen Rechtsbereichen von der Versicherung übernommen (keine maximale Kostengrenze).
  • direct: Die Scheidungskosten sind nicht gedeckt.
  • Baloisedirect: Die Scheidungskosten sind nicht gedeckt.
  • Dextra Rechtsschutz: Je nach Police ist die Deckung der Mediationskosten bis zu einem Streitwert von maximal CHF 10’000 vorgesehen.
  • CAP: Je nach Police ist die Deckung der Mediationskosten bis zu einem maximalen Wert von CHF 15’000 vorgesehen.
  • Coop Rechtsschutz: Je nach Police ist die Deckung der Mediationskosten zwischen CHF 500 und CHF 1’000 vorgesehen.
  • Orion: Das Familienrecht ist ein durch die Rechtsschutzversicherung gedeckter Rechtsbereich. Orion bietet Rechtsschutz bei Problemen im Zusammenhang mit dem Familienrecht / eingetragenen Partnerschaften durch Unterstützung bei der Erstellung eines Scheidungs- oder Trennungsabkommens. Die Versicherungssumme beträgt CHF 500 pro versichertem Partner für das Standardprodukt und CHF 3’000 für das Premiumprodukt. Im Falle eines Streits zwischen denselben Partnern wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt.

Dieser Überblick unterstreicht die Bedeutung, die Bedingungen der eigenen Police genau zu verstehen und die verfügbaren Optionen für eine optimale Verwaltung der mit der Scheidung verbundenen Kosten zu kennen.

 

Im Bereich des Schweizer Familienrechts sind die Fragen der elterlichen Sorge und der Kinderbetreuung von zentraler Bedeutung und beeinflussen die Familienstruktur und die Entwicklung der Kinder direkt. Dieser Artikel zielt darauf ab, die Regeln, die die Zuweisung der elterlichen Sorge sowie die verschiedenen Betreuungsformen leiten, zu erläutern, insbesondere gestützt auf die Bestimmungen der Artikel 298b und 301 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Geteilte elterliche Sorge: Die geltende Norm

Die Schweizer Gesetzgebung fördert die geteilte elterliche Sorge, was ein modernes Verständnis der Co-Elternschaft widerspiegelt, in der beide Elternteile trotz Trennung oder Scheidung aktiv an der Erziehung und Entwicklung ihres Kindes beteiligt sind. Diese gesetzgeberische Ausrichtung zielt darauf ab, die familiären Bindungen zu bewahren und das Gleichgewicht sowie das Wohl des Kindes zu fördern und unterstreicht die entscheidende Rolle des elterlichen Engagements.

Exklusive elterliche Sorge: Eine aussergewöhnliche Massnahme

In bestimmten spezifischen Fällen kann es notwendig sein, von diesem Modell abzuweichen. Gemäss Artikel 298b Abs. 2 des Zivilgesetzbuches ist es möglich, die elterliche Sorge ausschliesslich einem Elternteil zu gewähren. Diese Entscheidung bleibt jedoch aussergewöhnlich, vorstellbar nur in Situationen, in denen ernsthafte und anhaltende Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern das Wohlergehen des Kindes negativ beeinflussen.

Um eine solche Massnahme zu ergreifen, müssen die elterlichen Konflikte die Entwicklung des Kindes erheblich beeinträchtigen, und die Gewährung der exklusiven elterlichen Sorge muss diese Situation deutlich verbessern. Diese Massnahme wird nur als eine vorübergehende Lösung in Reaktion auf Konflikte, die das Wohl des Kindes gefährden, basierend auf konkreten Beweisen und einem nachgewiesenen Risiko, betrachtet.

Wechselnde Betreuung: Bedingt durch die geteilte elterliche Sorge

Bezüglich der Kinderbetreuung stellt Artikel 298b Abs. 3ter des Zivilgesetzbuches fest, dass abwechselnde Betreuung nur im Rahmen einer geteilten elterlichen Sorge möglich ist. Mit anderen Worten, die gemeinsame Betreuung ist nicht vorstellbar, wenn die elterliche Sorge ausschliesslich von einem Elternteil gehalten wird. Diese Bestimmung gewährleistet die Konsistenz zwischen der Entscheidungsmacht und der täglichen Beteiligung im Leben des Kindes.

Unterscheidung zwischen elterlicher Sorge und Betreuung

Es ist wichtig zu beachten, dass elterliche Sorge und Betreuung unterschiedliche Aspekte ansprechen. Die elterliche Sorge bezieht sich auf wichtige Entscheidungen bezüglich des Kindes, wie seine Erziehung, seine Gesundheit und seine Lebensentscheidungen, während die Betreuung sich auf die tägliche Organisation und das gemeinsame Leben mit dem Kind bezieht. Diese Unterscheidung bedeutet, dass Entscheidungen in einem Bereich nicht automatisch den anderen beeinflussen sollten, obwohl sie inhärent miteinander verbunden sind.

Wenn Ehepartner auf Schwierigkeiten in ihrer Beziehung stoßen und eine Fortsetzung der Ehe nicht möglich erscheint, stehen ihnen zwei Möglichkeiten offen: die Trennung oder die Scheidung. Aber was ist der Unterschied zwischen den beiden?

Die Trennung

Die Trennung ist ein möglicher Schritt, wenn ein Paar eheliche Probleme hat, aber Zeit zur Reflexion haben möchte, bevor möglicherweise über eine Scheidung entschieden wird.

Das Gesetz erkennt zwei Arten von Trennungen an:

Die faktische Trennung: Aussetzung des gemeinsamen Lebens ohne gerichtliche Entscheidung.
Die gerichtliche Trennung: Aussetzung des gemeinsamen Lebens unter Beteiligung eines Richters.

Rechtlich gesehen bleiben getrennte Paare verheiratet und schulden sich weiterhin gegenseitige Unterstützung. Sie bleiben auch gegenseitig erbberechtigt. Für gemeinsame Kinder übernehmen getrennte Eltern weiterhin gemeinsam das Sorgerecht. Die Trennungsvereinbarung regelt das Sorgerecht und das Besuchsrecht der Kinder. Die Trennung betrifft im Allgemeinen nicht das eheliche Güterrecht des Paares. Die Ehepartner können jedoch eine getrennte Steuererklärung beantragen, sobald sie getrennte Wohnsitze haben. Die Modalitäten der Trennung sind in einer Trennungsvereinbarung festgelegt, die als „Schutzmassnahmen für die Ehe“ bezeichnet wird.

Das Zusammenleben kann jederzeit wieder aufgenommen werden, es ist kein rechtliches Verfahren erforderlich. Bei der Trennung wird die eheliche Gemeinschaft ausgesetzt, und bei der Wiederaufnahme des Zusammenlebens wird die Aussetzung aufgehoben und die Ehe wird automatisch fortgesetzt.

Im Gegensatz zur Scheidung, die die Ehe endgültig beendet, gibt die rechtliche Trennung den Ehepartnern die Möglichkeit, über die weiteren Schritte ihrer Beziehung nachzudenken.

Die Scheidung

Die Scheidung ist die gerichtliche Auflösung der Ehe. Das Schweizer Recht sieht die Möglichkeit vor, in zwei Fällen die Scheidung zu beantragen:

Die Ehepartner sind sich über das Scheidungsprinzip einig. Die Einigung kann vollständig oder teilweise sein. Bei vollständiger Einigung ist kein Anwalt erforderlich.
Die Ehepartner sind sich nicht über das Scheidungsprinzip einig. Ein Ehepartner kann einseitig die Scheidung beantragen, wenn die Ehepartner seit mindestens zwei Jahren getrennt leben. In diesem Fall ist ein Anwalt erforderlich.

In beiden Fällen ist ein Gerichtsverfahren erforderlich. Das Scheidungsverfahren muss die Abwicklung des ehelichen Güterstandes regeln, d. h. die Vermögenswerte werden entsprechend dem gewählten ehelichen Güterstand aufgeteilt. Es wird auch über den Unterhalt für die Kinder und/oder den Ehepartner, das Sorgerecht und das Besuchsrecht für gemeinsame Kinder entschieden.