Die Regelung des Vorsorgeausgleichs (Teilung der 2. Säule) ist oft der komplexeste und finanziell wichtigste Teil einer Scheidung. Während der Gesetzgeber mit Art. 122 ZGB eine faire, hälftige Teilung anstrebt, müssen Sie die Verfahrensvorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) unbedingt beachten, sonst drohen Ihnen finanzielle Nachteile.

Viele verlassen sich zu stark auf die Unterstützung des Gerichts. Das ist ein Fehler, denn die aktive Hilfe des Richters ist zeitlich begrenzt.

 

Die Gerichtshilfe ist nicht unendlich: Offizialmaxime in der 1. Instanz

Der Gesetzgeber weiss, dass Laien in Scheidungsverfahren überfordert sind. Daher gilt für den Vorsorgeausgleich vor dem erstinstanzlichen Gericht die sogenannte Offizialmaxime und die Untersuchungsmaxime. Das ist Ihre grosse Chance:

  • Gerichtliche Verantwortung: Das Gericht trägt die Hauptverantwortung für die korrekte und vollständige Ermittlung des Sachverhalts. Es holt aktiv alle notwendigen Auskünfte bei den Pensionskassen (PK) der Ehegatten ein.
  • Ihre Mitwirkungspflicht: Trotzdem dürfen Sie sich nicht zurücklehnen. Sie haben eine Mitwirkungspflicht. Wenn Ihnen Belege oder Informationen zum Vorsorgeguthaben des anderen Ehegatten vorliegen (z.B. frühere PK-Auszüge, Angaben zu Wohneigentumsvorbezügen), müssen Sie diese dem Gericht unaufgefordert vorlegen. Unvollständigkeit oder Verschweigen von Fakten kann als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden.

Beispiel: Sie wissen, dass Ihr Partner noch ein Freizügigkeitskonto hat, welches das Gericht vergessen hat abzufragen. Wenn Sie dies nicht mitteilen, verletzen Sie Ihre Pflicht zur aktiven Mitarbeit.

 

Novenverbot (Art. 317 ZPO): Die Tür schliesst sich in der Berufung

Der entscheidende Punkt ist der Wechsel in die zweite Instanz (Berufung). Ab diesem Zeitpunkt endet die weitgehende Unterstützung durch die Untersuchungs- und Offizialmaxime. Es tritt Art. 317 ZPO in Kraft, das Novenverbot.

  • Keine neuen Fakten mehr: Das Gericht prüft im Berufungsverfahren nur noch, ob das erste Urteil rechtlich korrekt war. Neue Tatsachen oder Beweismittel zum Vorsorgeausgleich werden nur zugelassen, wenn sie trotz aller zumutbaren Sorgfalt nicht schon in der ersten Instanz vorgebracht werden konnten.
  • Strikte Anwendung: Der Bundesgerichtshof wendet das Novenverbot in der Regel sehr strikt an. Wer es versäumt hat, wichtige PK-Auszüge oder Beweise rechtzeitig in der ersten Instanz einzureichen, hat in der Berufung meist keine Chance mehr.

Deshalb gilt: Arbeiten Sie von Anfang an mit höchster Sorgfalt und Transparenz. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Anspruch auf Vorsorgeausgleich umfassend und fair berechnet wird.

 

Fazit

Sichern Sie Ihren Vorsorgeausgleich, indem Sie die Verfahrensgrundsätze kennen und beachten. Die Hilfe des Gerichts in der ersten Instanz ersetzt nicht Ihre aktive und vollständige Mitarbeit. Wegen des Novenverbots müssen Sie alle Fakten sofort offenlegen – handeln Sie darum schnell und präzise.

Der Tag des Scheidungsurteils soll der Start in ein neues Leben sein. Doch viele Paare fürchten, dass nach der offiziellen Trennung noch immer finanzielle Forderungen auftauchen könnten. Die gute Nachricht: Das Schweizer Scheidungsrecht verpflichtet dazu, alle finanziellen Beziehungen zwischen den Parteien abschliessend zu klären. Das Schlüsselwort hier ist die Einheitliche Regelung aller vermögensrechtlichen Ansprüche – ein Ausdruck des Prinzips der Einheit des Scheidungsurteils. Dieses schliesst die Tür zu späteren Streitigkeiten endgültig ab.

1. Nicht nur das Güterrecht: Die Erweiterung des Scheidungsurteils

Wenn Sie geschieden werden, wird der Güterstand (z.B. die Errungenschaftsbeteiligung) aufgelöst. Das ist klar. Doch die Einheit des Urteils geht viel weiter als der reine güterrechtliche Ausgleich. Das Scheidungsgericht muss alle finanziellen Forderungen zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner regeln, die während der Ehe entstanden sind. Juristen sprechen von pekuniären Prätentionen.

  • Der Fokus liegt auf dem Gesamtbild: Das Gericht schaut nicht nur auf das, was im Ehevertrag steht, sondern auf alle Geldflüsse und Verbindlichkeiten.
  • Ausnahme: Nur sehr seltene Ansprüche, die absolut nichts mit der ehelichen Gemeinschaft zu tun haben, bleiben dem Scheidungsverfahren fern.

2. Gütertrennung? Alle Forderungen trotzdem regeln!

Viele Ehepaare wählen die Gütertrennung, um ihre Finanzen zu vereinfachen. Das schützt das eigene Vermögen, bedeutet aber nicht, dass Sie bei einer Scheidung nicht trotzdem Forderungen haben können. Ein Beispiel: Sie haben Ihrem Partner in einer Notlage ein grösseres Darlehen aus Ihrem Privatvermögen gewährt.

  • Die Konsequenz: Auch bei vertraglich vereinbarter Gütertrennung muss dieser Darlehensanspruch im Rahmen der Scheidung geklärt und im Urteil festgehalten werden.
  • Die Konvention als Lösung: Eine sorgfältig formulierte Scheidungsvereinbarung ist der beste Weg, alle diese Ansprüche zu bereinigen und zu dokumentieren.

3. Die Quittung für Saldo aller Konten: Das Scheidungsdokument

Wenn Sie sich auf eine Scheidungskonvention einigen, können Sie eine wichtige Klausel aufnehmen: die sogenannte Quittung für Saldo aller Ansprüche. Sie dient als umfassender Befreiungsschlag.

  • Ihre Sicherheit: Beide Ehepartner bestätigen darin, dass mit der Unterzeichnung der Konvention und dem späteren richterlichen Urteil alle gegenseitigen finanziellen Ansprüche – bekannt oder unbekannt – abgegolten und erledigt sind.
  • Vermeidung von Betreibung: Dies ist besonders relevant im Kontext des Betreibungsrechts, wo ein Richter bei späterer Betreibung prüfen muss, ob die Forderung bereits durch die Scheidung erledigt wurde. Ein klares Scheidungsurteil mit dieser Quittung schafft einen starken Befreiungsgrund.

Handlungsempfehlung: Das Scheidungsurteil ist der Punkt, an dem die finanzielle Vergangenheit ein Ende findet. Nehmen Sie sich Zeit für eine vollständige Bilanz aller Ansprüche, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Eine Mediation oder Rechtsberatung unterstützt Sie dabei.

Fazit:

Das Prinzip der Einheit des Scheidungsurteils ist eine grosse Hilfe. Es zwingt Sie, alle finanziellen Fäden zu durchtrennen. Nutzen Sie die Scheidungskonvention, um mit einer klaren Saldo-Klausel eine vollständige, finanzielle Quittung zu erhalten.

Die Scheidung ist vollzogen, aber das Leben schreibt seine eigenen Geschichten. Stirbt Ihr Ex-Partner, kann das finanzielle Folgen für Sie und Ihre Kinder haben. Es geht um die Berufliche Vorsorge, die oft die wichtigste finanzielle Reserve darstellt. Gerade in emotional schwierigen Zeiten ist es essenziell, die Ansprüche auf Renten der Pensionskasse zu kennen. Die gesetzlichen Grundlagen sind komplex, doch wir erklären sie Ihnen einfach und zeigen Ihnen, wer im Ernstfall tatsächlich profitiert.

 

Wer gehört zum engsten Kreis der Begünstigten?

Das BVG-Gesetz legt fest, dass bestimmte Personen priorisiert von der Pensionskasse Ihres verstorbenen Ex-Partners profitieren. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass die finanziell am engsten verbundenen Personen abgesichert sind.

  • Der überlebende Ex-Ehepartner: Sie werden dem überlebenden Ehepartner gleichgestellt, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes Unterhaltsbeiträge von Ihrem Ex-Partner bezogen haben und das Pensionsalter erreicht haben. Oder Sie wurden durch den Tod in eine finanzielle Notlage gebracht (entsprechend den Bedingungen des Art. 20 OPP 2). Eine Scheidung löscht also nicht automatisch alle Ansprüche auf die Hinterlassenenleistungender 2. Säule.
  • Gemeinsame Kinder: Ihre gemeinsamen Kinder (Waisen) haben immer einen Anspruch auf Waisenrente, da sie als direkte Nachkommen gelten.
  • Der eingetragene Partner: Analog zum Ehepartner hat auch der überlebende Partner einer eingetragenen Partnerschaft Ansprüche.

 

Die zwei anderen Ringe: Konkubinat und weitere Personen

Falls kein Ehe- oder Ex-Ehepartner mit Ansprüchen vorhanden ist, erweitert sich der Begünstigtenkreis gemäss Art. 15 Abs. 1 OLP.

  • Konkubinatspartner: Ihr Lebenspartner hat dann Anspruch auf Freizügigkeitsleistungen, wenn er Sie massgeblich unterstützt hat oder Sie fünf Jahre oder länger zusammengelebt haben, oder wenn er gemeinsame Kinder versorgen muss.
  • Achtung bei Heirat: Wenn der Verstorbene verheiratet war oder Kinder hatte, ist es für den Konkubinatspartner oft zwingend, dass der Verstorbene ihn aktiv in den Begünstigtenkreis eingeschlossen hat (Art. 15 Abs. 2 OLP). Warten Sie nicht! Diese Erklärung muss meist schon zu Lebzeiten erfolgen.
  • Weitere Verwandte: In den letzten Rängen können weitere Personen (z.B. Geschwister oder Eltern) begünstigt werden, falls das Reglement dies vorsieht.

 

Ihr persönlicher Check-up nach der Scheidung

Nach der Scheidung ist es klug, die neuen Gegebenheiten der beruflichen Vorsorge zu prüfen.

  1. Unterhaltsfrage: Wurde der Unterhalt durch den Tod beendet, weil Sie das Rentenalter erreicht hatten? Dann prüfen Sie den Anspruch nach Art. 20 OPP 2.
  2. Konkubinats-Erklärung: Wenn Sie in einer neuen festen Beziehung leben, sorgen Sie dafür, dass Ihr neuer Partner im Vorsorgereglement aufgenommen ist.
  3. Waisenrente: Informieren Sie sich über die Höhe der Waisenrente für Ihre Kinder.

 

Fazit

Die Berufliche Vorsorge ist ein komplexes Feld, besonders nach einer Scheidung. Der Begünstigtenkreis ist klar definiert, aber oft von Ihrer persönlichen Situation (Unterhalt, Kinder, Konkubinat) abhängig. Nehmen Sie Kontakt mit der Pensionskasse des Ex-Partners auf, um die genauen Ansprüche zu klären, denn nur so sichern Sie die finanzielle Zukunft für sich und Ihre Kinder.

Eine Trennung in der Schweiz bedeutet nicht nur emotionalen Stress. Sie müssen auch Ihre Finanzen neu ordnen. Stehen Eheschutzmassnahmen an, geht es schnell um die Frage: Reicht das Einkommen noch für zwei Haushalte und den Kindesunterhalt? Oft geraten Paare in Panik, dass sie ihre gesamten Ersparnisse für den Unterhalt verwenden müssen. Die gute Nachricht: Das Schweizer Familienrecht schützt Ihr Vermögen grundsätzlich. Erfahren Sie, welche strengen Regeln Gerichte beachten, bevor sie den Vermögensverzehr anordnen.

 

Der Grundsatz der Subsidiarität des Vermögensverzehrs

Unterhalt (sowohl der Kindesunterhalt als auch der Ehegattenunterhalt) wird primär durch das Einkommen bezahlt. Das ist das Prinzip der Subsidiarität. Das heisst, der Richter darf nur dann den Vermögensstamm angreifen lassen, wenn das laufende Einkommen den notwendigen Unterhalt nicht deckt.

Gerade im Eheschutzverfahren sind Richter sehr zurückhaltend. Sie dürfen nicht einfach eine willkürliche Anweisung geben. Das jüngste Bundesgerichtsurteil (BGE 5A_726/2023) bestätigt: Eine Anordnung zum Vermögensverzehr, die sich nur auf das Einkommen aus einer Gesellschaft stützt und die Gesamtsituation ausser Acht lässt, ist willkürlich und damit unzulässig.

 

Schutz Ihres Vermögens: Was ist nicht antastbar?

Nicht jedes Vermögen ist gleich. Das Gericht berücksichtigt die Funktion und Zusammensetzung Ihres Vermögens. Beispielsweise wird es Ihnen nur schwer zumuten:

  • Vermögen aus Erbschaften: Das nach der Trennung angefallene Erbe bleibt in der Regel unangetastet.
  • Schwer liquidierbare Werte: Dazu gehört oft die Familienwohnung oder andere Immobilien, die Sie nicht kurzfristig verkaufen können.
  • Vorsorgevermögen: Spargelder, die klar der Altersvorsorge dienen, geniessen hohen Schutz.

Wenn Sie und Ihr Ehepartner aber während der Ehe bereits vom Kapital gelebt haben (Anzehrung der Substanz), kann der Richter verlangen, dass Sie diese Praxis fortsetzen.

 

Fairness für alle Kinder: Die Betreuungsleistung zählt

Ein oft übersehener, aber wichtiger Punkt ist der Betreuungsunterhalt. Seit der Revision des Kindesunterhaltsrechts ist dieser Beitrag ein eigenständiger Anspruch des Kindes. Er entschädigt den betreuenden Elternteil dafür, dass er wegen der Kinderbetreuung weniger oder gar nicht arbeiten kann.

Wenn ein Unterhaltspflichtiger nun eine neue Familie gründet, hat das Kind aus dieser neuen Beziehung ebenfalls einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Diesen Anspruch müssen die Richter im Rahmen der Unterhaltsberechnungvollumfänglich berücksichtigen. Geschieht dies nicht, führt das zu einer falschen und ungerechten Verteilung der verfügbaren Mittel. Eine solche willkürliche Missachtung der korrekten Berechnungsmethode kann vom Bundesgericht korrigiert werden.

 

Ihre Handlungsempfehlung: Rechnen Sie fair und transparent

Nutzen Sie die Gelegenheit der Eheschutzmassnahmen, um alle Fakten offen auf den Tisch zu legen. Seien Sie transparent bezüglich Ihrer Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte. Nur so kann das Gericht eine angemessene und gerechte Unterhaltsregelung treffen. Scheuen Sie sich nicht, juristischen Beistand zu suchen, denn die Regeln zum Vermögensverzehr und Betreuungsunterhalt sind komplex.

Bei einer internationalen Trennung ist es entscheidend, die Zuständigkeit für Eheschutzmassnahmen in der Schweizzu verstehen. In der Schweiz kann das Gericht am Wohnsitz eines Ehepartners rasch Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Eheschutzmassnahmen) anordnen. Diese regeln dringende Fragen wie Wohnsituation, Kinderbetreuung und Unterhalt. Ziel ist es, die familiäre Stabilität vor einer Scheidung zu sichern – insbesondere dann, wenn bereits ein Verfahren im Ausland läuft.

Wann die Schweizer Zuständigkeit endet

Sobald ein Scheidungsverfahren im Ausland eröffnet wurde, ist ein Schweizer Gericht grundsätzlich nicht mehr zuständig, neue Eheschutzmassnahmen anzuordnen.
Der ausländische Scheidungsrichter behandelt in der Regel auch alle damit verbundenen Fragen – also Unterhalt, Sorgerecht und Wohnrecht.
Diese Regel verhindert widersprüchliche Entscheidungen zwischen verschiedenen Staaten. Sobald das ausländische Verfahren gültig ist, tritt die Schweiz zugunsten des zuständigen ausländischen Gerichts zurück.

Die Ausnahme zum Schutz der Familie

Das Schweizer Recht sieht jedoch eine wichtige Ausnahme vor, um Schutzlücken zu vermeiden.
Das Schweizer Gericht kann weiterhin eingreifen, wenn klar ist, dass das ausländische Urteil in der Schweiz nicht anerkannt werden kann – etwa weil es gegen grundlegende Prinzipien des Schweizer Rechts verstösst.
In diesem Fall darf der Schweizer Richter vorläufige Eheschutzmassnahmen erlassen oder aufrechterhalten, um die Rechte der Ehegatten und Kinder zu sichern.

Sobald ein ausländisches Gericht jedoch anerkannte provisorische Massnahmen trifft – zum Beispiel nach dem Haager Übereinkommen –, verlieren die Schweizer Entscheidungen automatisch ihre Gültigkeit.
Dieses System sorgt für Rechtssicherheit und verhindert doppelte oder widersprüchliche Urteile.

Internationale Anerkennung von Unterhaltsentscheidungen

Das Haager Unterhaltsübereinkommen erleichtert die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen zwischen Vertragsstaaten wie Deutschland oder Frankreich erheblich.
Ein im Ausland festgesetzter Unterhaltsbeitrag wird in der Schweiz automatisch anerkannt und kann ohne neues Verfahren vollstreckt werden.
Diese internationale Zusammenarbeit gewährleistet Stabilität und Kontinuität für grenzüberschreitende Familien.

Fazit: Zuständigkeit kennen, bevor man handelt

Bei einer internationalen Trennung entscheidet die Zuständigkeit für Eheschutzmassnahmen in der Schweiz, wann ein Schweizer Gericht noch tätig werden darf.
Wer weiss, wann die Schweiz ihre Zuständigkeit behält oder verliert, vermeidet Verfahrensfehler und schützt die eigenen Rechte.
Vor jedem Schritt sollten Sie rechtlichen Rat einholen – am besten von einer Anwältin oder einem Anwalt mit Erfahrung im internationalen Familienrecht –, um Ihre Situation richtig einzuschätzen und die besten Massnahmen zu treffen.

Die Pensionskasse ist in der Schweiz eine der wichtigsten Säulen der Altersvorsorge. Während einer Ehe angespartes Kapital dient nicht nur der vorsorgenden Person, sondern auch dem Ehepartner und wird im Falle einer Scheidung hälftig geteilt (Vorsorgeausgleich). Wenn Sie dieses Geld vorzeitig als einmalige Summe beziehen möchten, ist dies nicht nur eine finanzielle Entscheidung, sondern eine rechtliche Handlung, die den Schutz des Ehepartners zwingend erfordert.

Der Zweck: Schutz vor dem Entzug der Vorsorgeansprüche

Hinter der Regelung von Artikel 37a LPP steht der Gedanke, die künftigen Ansprüche auf Vorsorgeleistungen des Ehepartners zu sichern. Ohne diesen Schutz könnte ein Ehegatte einfach das gesamte Kapital abziehen und die finanzielle Grundlage für das Alter der Familie oder des Partners gefährden. Das Gesetz verhindert, dass die versicherte Person die Berufliche Vorsorge beenden kann, indem sie die Gelder ohne das schriftliche Einverständnis des Ehepartners auszahlen lässt.

Rechtsfolgen bei fehlender Zustimmung der Ehefrau/des Ehemanns

Was geschieht nun, wenn die Vorsorgeeinrichtung das Kapital auszahlt, obwohl die notwendige schriftliche Zustimmung nicht oder nur mangelhaft vorlag?

  • Keine Ungültigkeit der Auszahlung: Die Auszahlung selbst wird durch das Fehlen der Zustimmung nicht automatisch nichtig. Die Bank oder Pensionskasse muss das Geld also nicht zwingend zurückfordern.
  • Haftung der Vorsorgeeinrichtung: Die benachteiligte Person – also der Ehepartner, dessen Zustimmung fehlte – kann sich direkt an die Pensionskasse halten. Der Anspruch basiert auf den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (Art. 97 ff. OR), weil die Kasse ihre Pflicht zur sorgfältigen Prüfung verletzt hat.
  • Pflicht zum Ersatz des Schadens: Die Kasse muss den Ehepartner so stellen, als wäre die Auszahlung nie erfolgt. Das heisst, sie muss den Betrag nachträglich leisten, der dem Ehepartner durch den unzulässigen Kapitalbezug entgangen ist.

Grosse Sorgfalt ist gefragt

Gerichte urteilen, dass Pensionskassen eine sehr hohe Sorgfalt bei der Prüfung der Zustimmung walten lassen müssen. Es ist nicht übertrieben, wenn eine Stiftung zusätzliche Massnahmen, wie beispielsweise die Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar, verlangt. Die Vorsorgegelder sind so wichtig, dass formale Korrektheit an dieser Stelle überwiegt. Diese Vorsichtsmassnahmen dienen letztlich dem Schutz des Ehepartners und entlasten die Pensionskasse vor späteren Haftungsansprüchen.

Zusammenfassung und Empfehlung für Ehepaare

Seien Sie sich der Tragweite einer Kapitalauszahlung bewusst. Kommunizieren Sie offen mit Ihrem Ehepartner und stellen Sie sicher, dass alle formalen Anforderungen der Pensionskasse penibel eingehalten werden. Holen Sie im Zweifel juristischen Rat ein, um die Sicherheit der gemeinsamen Altersvorsorge zu gewährleisten.

Sie wollen in der Schweiz heiraten, aber einer von Ihnen hat keinen geregelten Aufenthaltsstatus? Das ist eine emotionale Zerreissprobe. Während das Recht auf Eheschliessung ein fundamentales Menschenrecht ist (Art. 12 EMRK), verlangt das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), dass ausländische Verlobte die Legalität ihres Aufenthaltsnachweisen (Art. 98 Abs. 4 ZGB).

Diese Anforderung darf jedoch das Recht auf Ehe nicht seiner Substanz berauben. Die neuste Rechtsprechung des Bundesgerichts bietet hier einen Wegweiser für Paare in dieser heiklen Lage.

 

Kein automatisches Heiratsverbot für Sans-Papiers

Das Zivilstandsamt muss in der Vorbereitung der Ehe prüfen, ob die Aufenthaltslegalität vorliegt. Konnte ein ausländischer Verlobter dies nicht nachweisen, wurde die Eheschliessung früher oft direkt verweigert. Dies hat das Bundesgericht korrigiert:

  • Pauschale Ablehnung verboten: Die Behörden dürfen nicht automatisch davon ausgehen, dass Personen ohne regulären Status nur heiraten wollen, um sich ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen (Scheinehe).
  • Kurzaufenthaltsbewilligung prüfen: Die zuständige kantonale Migrationsbehörde muss prüfen, ob sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eheschliessung erteilt.

 

Der Weg zur Bewilligung: Wann die Behörde einlenken muss

Die Migrationsbehörden müssen die Kurzaufenthaltsbewilligung in der Regel erteilen, wenn zwei wichtige Bedingungen erfüllt sind:

  1. Kein Verdacht auf Missbrauch: Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Person die Ehe nur zur Umgehung der Migrationsbestimmungen missbrauchen will (keine Scheinehe).
  2. Aussicht auf zukünftige Zulassung: Es ist klar, dass die Person nach der Trauung die Voraussetzungen für den Familiennachzug (eine reguläre Aufenthaltsbewilligung) erfüllen wird.

Wenn aber bereits heute feststeht, dass der Aufenthalt der Person auch nach der Eheschliessung abgelehnt werden muss, dürfen die Behörden die provisorische Bewilligung verweigern. Dies schont die Ressourcen und erspart den Paaren falsche Hoffnungen.

 

Familienleben im Fokus: Schutz über die Kernfamilie hinaus

Das Recht auf Familienleben gemäss Art. 8 EMRK betrifft nicht nur die Ehe, sondern auch das Zusammenleben. Obwohl ein Aufenthaltsrecht primär die Kernfamilie (Eltern-Minderjährige, Ehepartner) schützt, können auch andere Verwandtschaftsverhältnisse geschützt sein. Entscheidend sind hier:

  • Ein echtes und gelebtes Familienverhältnis.
  • Gegebenenfalls ein besonders enges Abhängigkeitsverhältnis.

Gerade bei einer Trennung vom schweizerischen oder gefestigten Partner kann dies für das verbleibende Elternteil wichtig sein.

 

Fazit: Klare Verhältnisse schaffen ist möglich

 

Die Schweiz schützt das Recht auf Ehe auch für Personen ohne gesicherten Status, sofern die Ehe ehrlich und die Zulassung nach der Heirat realistisch ist. Lassen Sie sich bei den komplexen Anforderungen von Zivil- und Ausländerrecht kompetent begleiten, damit Ihre Liebe auch auf dem Papier Bestand hat.

Unterhalt nach der Scheidung: Warum der Lebensstandard so wichtig ist

Die Höhe des Unterhalts hängt stark vom bisherigen ehelichen Lebensstandard ab. Das ist der Massstab für die finanzielle Situation beider Partner nach der Trennung. Wer Unterhalt fordert, muss dem Gericht plausibel darlegen, wie die finanzielle Situation war. Das beinhaltet mehr als nur die Gehälter. Es geht um den gesamten Lebensstil. Dazu gehören die Ausgaben für Freizeit, Luxusgüter und die Kinder. Es ist entscheidend, diese Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren. Nur so kann der Richter eine gerechte Entscheidung treffen.

 

So belegen Sie Ihre Ausgaben: Eine Checkliste

Um den ehelichen Lebensstandard nachzuweisen, benötigen Sie eine gute Übersicht. Beginnen Sie, alle relevanten Unterlagen zu sammeln. Das hilft Ihnen, eine realistische finanzielle Aufstellung zu machen. Denken Sie an diese Dokumente:

  • Detaillierte Kontoauszüge der letzten 12 Monate. Sie sind der beste Beweis für Ihre Ausgaben.
  • Sämtliche Kreditkartenabrechnungen. Sie zeigen Ausgaben, die nicht über das Bankkonto laufen.
  • Belege für feste Ausgaben wie Miete, Hypothekenzinsen, Strom und Telefon.
  • Versicherungsabrechnungen. Krankenkasse, Haftpflicht, Hausrat und Autoversicherungen.
  • Einkommensnachweise. Lohnabrechnungen, Steuererklärungen und Bilanzen.
  • Quittungen und Rechnungen für grössere Anschaffungen. Zum Beispiel für Möbel, elektronische Geräte oder Schmuck.

 

Tipps für die Erstellung eines realistischen Budgets

Ein detailliertes Budget ist unerlässlich. Listen Sie alle Ausgaben auf, auch die kleinen. Teilen Sie die Kosten in Kategorien ein. Zum Beispiel: Wohnen, Verkehr, Essen, Hobbys, Kleidung und Kinder. Denken Sie auch an die unregelmässigen Ausgaben. Das sind zum Beispiel jährliche Versicherungsprämien oder Ferienkosten. Halten Sie alle Belege und Rechnungen griffbereit. Das untermauert die Glaubwürdigkeit Ihrer Zahlen. Ein präzises Budget macht es dem Gericht leicht, Ihre finanziellen Bedürfnisse zu verstehen.

Fazit

Der Nachweis des ehelichen Lebensstandards ist komplex. Er ist aber entscheidend für eine faire Unterhaltsberechnung. Bereiten Sie sich frühzeitig vor. Sammeln Sie alle Ausgabenbelege und erstellen Sie ein detailliertes Budget. Das schafft Klarheit und beweist Ihre Ansprüche. Professionelle Beratung kann Ihnen dabei helfen. Eine auf Familienrecht spezialisierte Anwältin oder ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, alle relevanten Dokumente zusammenzutragen. Sie können auch beurteilen, wie Ihr Fall vor Gericht beurteilt werden würde.

Nach schweizerischem Recht sind Eltern – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht – verpflichtet, für die angemessene Versorgung ihrer Kinder aufzukommen. Diese Pflicht ergibt sich aus Art. 217 StGB. Wird sie verletzt, handelt es sich um ein sogenanntes Dauerdelikt: Solange der Unterhalt nicht geleistet wird, dauert die strafbare Handlung an.

Ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts (BGer 7B_247/2023 vom 8. Mai 2025) verdeutlicht diese Besonderheit. Das Gericht stellte klar, dass eine einmal eingereichte Strafanzeige wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht nicht nur die bereits begangenen Pflichtverletzungen erfasst, sondern grundsätzlich auch solche, die nach Einreichung der Anzeige fortbestehen. Damit soll verhindert werden, dass Betroffene durch wiederholte Anzeigen in eine endlose Formalitätsschleife gezwungen werden.

In der Literatur ist diese Frage allerdings umstritten. Einzelne Stimmen vertreten die Ansicht, dass bei einer fortgesetzten Pflichtverletzung während des laufenden Strafverfahrens eine neue Anzeige notwendig sei. Das Bundesgericht hat in diesem Zusammenhang nun klargestellt, dass es Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, die Ermittlungen entsprechend auszuweiten oder die beschwerdeführende Person zumindest zu befragen, wenn neue Elemente auftauchen.

Im konkreten Fall hatte die Mutter ein Schreiben nachgereicht, das ausdrücklich als „Ergänzung zur Strafanzeige“bezeichnet wurde. Anstatt diese Eingabe einfach zu übergehen, hätten die Strafverfolgungsbehörden darauf reagieren müssen. Das Urteil unterstreicht damit die Verantwortung der Behörden, konsequent zu handeln und die Rechte von Kindern zu sichern, gerade wenn es sich um Nachkommen unverheirateter Eltern handelt.

Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wirft viele Fragen auf, besonders wenn gemeinsame Kinder involviert sind. Das Schweizer Recht sieht vor, dass die Beziehung zum Kind, die sich während der Partnerschaft entwickelt hat, nicht einfach endet. Vielmehr soll das Kontaktrecht der nicht-leiblichen Partnerin gesichert werden, sofern dies dem Kindeswohl dient.

Kontaktrecht für Stiefeltern

In der Schweiz haben Stiefeltern unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Stiefkind. Das gilt auch für Partnerinnen in einer eingetragenen Partnerschaft. Das Partnerschaftsgesetz nimmt hier Bezug auf die Regelungen im Zivilgesetzbuch. Das Gericht kann das Kontaktrecht gewähren, wenn eine intensive und enge Beziehung besteht, die für die Entwicklung des Kindes wichtig ist.

Das Bundesgericht hat in früheren Urteilen klar gemacht, dass Gerichte das gesamte Beziehungsverhältnis zwischen Kind und Stiefelternteil berücksichtigen müssen. Es ist entscheidend, ob die Partnerin über einen längeren Zeitraum hinweg tatsächlich elterliche Verantwortung übernommen hat.

Wann wird das Kontaktrecht gewährt?

Entscheidend für die Gewährung des Kontaktrechts sind:

  • Die Dauer und Intensität der Beziehung: Wie lange hat die Partnerin mit dem Kind zusammengelebt?
  • Die Rolle als Bezugsperson: War sie eine wichtige Vertrauensperson für das Kind?
  • Die Mitwirkung bei der Erziehung: Hat sie sich aktiv an der Kinderbetreuung und Erziehung beteiligt?
  • Das Kindeswohl: Dient der Kontakt der positiven Entwicklung des Kindes?

Das Gericht prüft diese Aspekte im Detail, bevor es eine Entscheidung trifft. Ziel ist es, die Stabilität und die emotionalen Bindungen des Kindes zu schützen.

Sicherung des Kontaktrechts

Die beste Möglichkeit, das Kontaktrecht zu regeln, ist eine einvernehmliche Lösung in der Auflösungsvereinbarung. Die Partnerinnen können hier die Details des Kontakts, wie Häufigkeit und Dauer, gemeinsam festlegen.

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, entscheidet ein Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Sie können die Hilfe eines Mediators in Anspruch nehmen, um den Konflikt zu lösen. Ein gerichtlicher Entscheid sollte immer der letzte Weg sein, da er für alle Beteiligten sehr belastend sein kann.

Fazit

Eine Trennung bedeutet nicht automatisch das Ende der Beziehung zum Stiefkind. Das Schweizer Recht schützt das Kontaktrecht, wenn eine enge soziale Bindung besteht. Eine frühzeitige Regelung in einer Auflösungsvereinbarung ist der beste Weg. So kann sichergestellt werden, dass das Kind auch nach der Trennung weiterhin beide Bezugspersonen in seinem Leben hat.