Herzensangelegenheit oder rechtlicher Anspruch? Besuchsrecht für Dritte

Eine Scheidung oder Trennung trifft nicht nur die Eltern direkt, sondern zieht oft Kreise, die auch Grosseltern, Stiefeltern oder andere wichtige Bezugspersonen eines Kindes betreffen. Wenn plötzlich der Kontakt zu den geliebten Enkeln oder Stiefkindern eingeschränkt wird, entsteht oft grosser Schmerz und die Frage nach den eigenen Rechten. Das Schweizer Familienrecht legt das Besuchsrecht primär in die Hände der leiblichen Eltern. Doch es gibt Fälle, in denen auch Dritten ein Anspruch auf persönlichen Kontakt zugesprochen werden kann.

Der besondere Blick auf das Kindeswohl

Im Schweizer Recht ist das Kindeswohl das oberste Gebot. Jede Entscheidung, die das Leben eines Kindes betrifft, muss diesem Grundsatz folgen. Das bedeutet, dass ein Besuchsrecht für Dritte nicht einfach auf Basis des Wunsches der Erwachsenen gewährt wird. Es muss klar erkennbar sein, dass der Kontakt für die Entwicklung und das emotionale Wohlergehen des Kindes förderlich ist.

Was sind die „ausserordentlichen Umstände“?

Der Gesetzgeber spricht von „ausserordentlichen Umständen“, unter denen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder ein Gericht einem Dritten ein Besuchsrecht einräumen kann. Was heisst das konkret?

  1. Gelebte und gefestigte Beziehung: Die dritte Person muss bereits eine enge, über längere Zeit bestehende Beziehung zum Kind haben. Dies ist typischerweise bei Grosseltern der Fall, die regelmässig und intensiv am Leben ihrer Enkel teilgenommen haben, zum Beispiel durch regelmässige Betreuung. Aber auch eine Stiefmutter oder ein Stiefvater, der über Jahre eine Elternrolle ausgefüllt hat, kann diese Voraussetzung erfüllen.
  2. Bedeutung für die Entwicklung des Kindes: Der Kontakt zu dieser dritten Person muss für die emotionale, soziale oder psychische Entwicklung des Kindes von Bedeutung sein. Es geht darum, dass der Verlust dieses Kontakts für das Kind eine Einbusse darstellen würde.
  3. Förderung statt Belastung: Das Besuchsrecht muss dem Kindeswohl dienen und darf es nicht belasten. Das heisst, es darf keine unnötigen Konflikte zwischen den Eltern schüren oder das Kind unter Druck setzen. Ein erzwungener Kontakt, der dem Kind widerstrebt, ist kontraproduktiv.

Der Weg zur Kontaktaufnahme

Wenn die Eltern den Kontakt verweigern, kann ein Antrag auf Besuchsrecht bei der KESB am Wohnort des Kindes gestellt werden. Die KESB prüft die Gegebenheiten genau und kann, falls die „ausserordentlichen Umstände“ vorliegen und das Kindeswohl es erfordert, ein Besuchsrecht anordnen. Gerichtsverfahren sind die letzte Option, wenn keine Einigung erzielt werden kann.

Konflikte vermeiden: Die Rolle der Mediation

Oft ist ein Gerichtsverfahren belastend für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder. Eine Mediation bietet einen Weg, aussergerichtliche Lösungen zu finden. Mit Unterstützung eines neutralen Mediators können alle Parteien versuchen, eine faire und tragfähige Vereinbarung zu treffen, die dem Wohl des Kindes am besten dient und den Familienfrieden bewahrt.

Fazit: Das Wohl des Kindes entscheidet

Das Besuchsrecht Dritter ist in der Schweiz eine Ausnahme, kein Standardrecht. Es wird nur gewährt, wenn das Kindeswohl es dringend erfordert und eine bereits enge, positive Beziehung besteht. Wer als Dritte Person den Kontakt zu einem Kind aufrechterhalten möchte, sollte stets das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen und eine einvernehmliche Lösung suchen.

Eine Trennung stellt das Leben auf den Kopf, und wenn Kinder im Spiel sind, wird die Frage der finanziellen Absicherung und der Aufteilung der Betreuung besonders dringlich. Viele fragen sich: „Muss ich jetzt wieder mehr arbeiten?“ oder „Kann ich überhaupt noch Vollzeit arbeiten, wenn ich die Kinder habe?“ Das Schweizer Recht berücksichtigt die Realitäten des Familienlebens und passt die Erwartungen an die Arbeitsleistung der Eltern dem Alter der Kinder an. Lassen Sie uns gemeinsam beleuchten, wie das im Detail aussieht und welche Spielräume es gibt.

 

Arbeitsfähigkeit nach Trennung: Ein altersabhängiger Kompromiss

 

Im Zentrum der schweizerischen Unterhaltsberechnung steht der Grundsatz, dass beide Elternteile ihren Beitrag zum Wohl der Kinder leisten. Dies umfasst sowohl die persönliche Betreuung als auch den finanziellen Unterhalt. Die Gerichte berücksichtigen dabei, in welchem Umfang ein Elternteil aufgrund der Betreuungspflichten erwerbstätig sein kann:

  • Phase 1: Die ganz Kleinen (0 bis 4 Jahre) – Fokus auf Betreuung In der Phase, in der Kinder noch sehr jung sind und intensive Fürsorge benötigen (0 bis 4 Jahre), wird von dem Elternteil, der die Hauptbetreuung übernimmt, in der Regel keine Erwerbstätigkeit erwartet. Die volle Verfügbarkeit für die Betreuung wird als gleichwertiger Beitrag zum Familienunterhalt angesehen. Dies soll sicherstellen, dass die Kleinsten die notwendige Aufmerksamkeit und Pflege erhalten.
  • Phase 2: Kindergarten- und Primarschulzeit (4 bis 12 Jahre) – Schritt in die Teilzeit (50%) Sobald die Kinder den Kindergarten besuchen oder in die Primarschule kommen (ab 4 Jahren), ändert sich die Situation. Es wird erwartet, dass der betreuende Elternteil eine 50%-Stelle aufnimmt oder diese Arbeitszeit beibehält. Die Kinder sind nun einen Teil des Tages ausser Haus, was die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit ermöglicht. Hier liegt der Fokus darauf, schrittweise wieder finanzielle Eigenständigkeit aufzubauen.
  • Phase 3: Jugendliche (12 bis 16 Jahre) – Annäherung an volle Erwerbstätigkeit (80%) Wenn die Kinder das Teenageralter erreichen und zwischen 12 und 16 Jahre alt sind, nimmt die direkte Betreuungsnotwendigkeit weiter ab. Das Schweizer Recht erwartet dann von dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit von 80%. In diesem Alter sind Jugendliche oft eigenständiger, verbringen mehr Zeit in der Schule, mit Freunden oder Hobbys, was den Elternteil entlastet und eine höhere Erwerbsquote ermöglicht.

 

Wann weichen die Gerichte von diesen Richtwerten ab?

 

Diese Richtwerte sind in der Rechtsprechung etabliert, können aber im Einzelfall angepasst werden. Gründe für eine Abweichung können sein:

  • Gesundheitliche Gründe: Eine dauerhafte Krankheit oder Invalidität eines Elternteils.
  • Besondere Bedürfnisse der Kinder: Ein Kind mit chronischer Krankheit, Behinderung oder besonderem Förderbedarf, der eine intensivere Betreuung erfordert.
  • Unüberwindbare Hürden am Arbeitsmarkt: Wenn trotz intensiver und nachweisbarer Bemühungen keine Stelle im erwarteten Umfang gefunden werden kann.
  • Vereinbarungen der Eltern: Wenn sich die Eltern einvernehmlich auf eine andere Aufteilung einigen, die dem Kindeswohl dient und finanziell tragfähig ist.

 

Auswirkungen auf den Unterhalt

 

Die erwartete Arbeitsleistung fliesst direkt in die Berechnung des Kindesunterhalts und des Betreuungsunterhalts ein. Wenn ein Elternteil aufgrund der Betreuungspflichten weniger arbeitet, kann der andere Elternteil zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet sein, um den Lebensunterhalt des betreuenden Elternteils zu sichern. Eine präzise und faire Unterhaltsberechnung ist hier essenziell.

 

Fazit:

 

Die Trennung mit Kindern ist eine Herausforderung, die sowohl emotionale als auch finanzielle Aspekte umfasst. Die altersabhängigen Erwartungen an die Arbeitsleistung sollen eine gerechte Verteilung der Lasten ermöglichen und gleichzeitig das Wohl der Kinder sichern. Es ist ratsam, sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls juristische oder mediatorische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für Ihre Familie zu finden.

Das Wertschriftendepot im Scheidungsverfahren: Was gehört wem?

Die Scheidung ist eine Zäsur, die nicht nur das persönliche, sondern auch das finanzielle Leben neu ordnet. Wenn während der Ehe in Wertschriften investiert wurde, stellt sich schnell die Frage: Wie wird das Depot aufgeteilt? Dies ist eine der häufigsten Herausforderungen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung in der Schweiz.

Der folgende Artikel erklärt verständlich, wie Wertschriftendepots nach den Regeln des Schweizer Zivilgesetzbuchs (ZGB) behandelt werden und worauf Sie bei der Vermögensaufteilung achten sollten.

 

Güterrechtliche Prinzipien: Eigengut vs. Errungenschaft

Das Schweizer Güterrecht basiert standardmässig auf der sogenannten Errungenschaftsbeteiligung (Art. 196 ff. ZGB), sofern kein Ehevertrag die Gütertrennung vorsieht.

In diesem Güterstand wird das Vermögen in zwei Massen unterschieden:

  1. Eigengut: Dazu gehört alles, was ein Ehepartner vor der Eheschliessung besessen hat, sowie persönliche Geschenke und Erbschaften während der Ehe.
  2. Errungenschaft: Hierzu zählen alle Vermögenswerte, die während der Ehe durch Arbeitseinkommen, Renten oder Sozialversicherungsleistungen erworben wurden.

Bei der Scheidung behält jeder sein Eigengut, während die Errungenschaft hälftig geteilt wird.

 

Die Herausforderung bei Wertschriften

Die Zuordnung von Wertschriftendepots kann knifflig sein, insbesondere wenn über die Jahre Eigengut und Errungenschaft vermischt wurden (z.B. durch zusätzliche Einzahlungen aus dem Lohn auf ein geerbtes Depot).

Beispiele zur Klärung:

  • Scenario 1: Geerbtes Depot (Eigengut): Sie haben ein Depot von Ihrer Familie geerbt. Der Wert dieser Aktien bleibt Ihr Eigengut.
  • Scenario 2: Depot aus Ersparnissen (Errungenschaft): Das Depot wurde aus dem gemeinsamen Lohn während der Ehe aufgebaut. Es ist Teil der Errungenschaft und wird geteilt.

 

Erträge aus Eigengut sind Errungenschaft!

Ein häufiger Irrtum ist, dass alle Vermögenswerte aus Eigengut auch samt ihren Erträgen Eigengut bleiben. Im Schweizer Recht ist dies anders: Zinsen und Dividenden, die während der Ehe aus Eigengut-Anlagen erzielt werden, zählen zur Errungenschaft und müssen bei der Scheidung geteilt werden (Art. 197 Abs. 2 ZGB).

Wichtig: Wertsteigerungen, die auf rein konjunkturellen Schwankungen (Kursgewinne) beruhen, bleiben hingegen grundsätzlich Eigengut. Nur wenn die Wertsteigerung auf Investitionen aus Errungenschaftsmitteln beruht, ist der entsprechende Mehrwert ebenfalls Errungenschaft.

 

Die Bedeutung des Nachweises

Das ZGB sieht vor, dass bei fehlendem Beweis ein Vermögenswert als Errungenschaft gilt (Art. 200 Abs. 2 ZGB). Daher ist es entscheidend, die Herkunft der Mittel, mit denen das Depot aufgebaut oder die Wertschriften gekauft wurden, belegen zu können. Eine klare Dokumentation ist im Scheidungsverfahren von grösster Wichtigkeit.

 

Bewertung der Wertschriften

Wertpapiere unterliegen täglichen Kursschwankungen. Für die güterrechtliche Auseinandersetzung ist der Verkehrswert(Marktwert) zum Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung massgeblich. Wenn das Scheidungsverfahren länger dauert, können sich die Kurse noch stark verändern. Verluste oder Gewinne bis zum Stichtag des Urteils werden in der Regel berücksichtigt.

 

Fazit: Klare Verhältnisse schaffen

Die Aufteilung von Wertschriftendepots erfordert Sorgfalt. Um eine faire Lösung zu finden, ist es wichtig, die Regeln des Güterrechts zu verstehen und frühzeitig eine umfassende Bestandsaufnahme zu machen. Professionelle Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt oder Mediator kann dabei helfen, eine sachliche und gerechte Lösung zu finden, die beide Parteien akzeptieren können.

Im schweizerischen Recht spielt das Prinzip der Litispendenz eine entscheidende Rolle, wenn ein und derselbe Fall in mehreren Ländern oder Jurisdiktionen anhängig ist. Es betrifft insbesondere Situationen, in denen die gleichen Parteien involviert sind und der Streitgegenstand ähnlich ist. Gemäß der Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG) muss ein schweizerisches Gericht seine Verfahren aussetzen, wenn eine ähnliche Klage bereits im Ausland anhängig ist. Sobald eine Entscheidung in diesem ausländischen Verfahren getroffen wird, muss das schweizerische Gericht den Fall abgeben, vorausgesetzt, die Entscheidung kann in der Schweiz anerkannt werden. Aber wie beeinflusst dies Ihre rechtlichen Angelegenheiten? Lassen Sie uns die wesentlichen Punkte näher betrachten.

Was bedeutet Litispendenz konkret?

Das Prinzip der Litispendenz dient dazu, widersprüchliche Entscheidungen und doppelte Verfahren zu vermeiden. In der Praxis bedeutet dies, dass ein schweizerisches Gericht ein Verfahren aussetzt, wenn bereits ein identischer Fall im Ausland behandelt wird. Sobald ein Urteil in dem Land gefällt wurde, in dem das erste Verfahren eingeleitet wurde, muss dieses Urteil von den schweizerischen Gerichten anerkannt werden, was zur Beendigung des Verfahrens in der Schweiz führt.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn das Verfahren in der Schweiz vor der Eröffnung eines ähnlichen Verfahrens im Ausland eingeleitet wurde, wird das schweizerische Gericht seine Verhandlung bis zur Urteilsverkündung fortsetzen. Sollte eine ausländische Entscheidung jedoch vor dem schweizerischen Urteil gefällt werden, wird diese in der Schweiz nicht anerkannt.

Wie wird die Identität des Streitgegenstandes bestimmt?

Ein zentraler Punkt, um festzustellen, ob Litispendenz Anwendung findet, ist die Frage nach der „Identität des Streitgegenstandes“. Das bedeutet, dass für die Anwendung des Prinzips der Litispendenz der Streitgegenstand exakt derselbe sein muss, auch wenn es Unterschiede in den Details gibt. Der Bundesgerichtshof der Schweiz hat klargestellt, dass der Streitgegenstand als identisch betrachtet wird, wenn die Forderung in einer neuen Klage auf denselben Tatsachen oder rechtlichen Gründen basiert, selbst wenn sie der ursprünglichen Klage widerspricht oder nur eine Vorfrage betrifft.

Praktisches Beispiel: Änderung von Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung

Ein häufiges Beispiel für die Anwendung der Litispendenz betrifft die Änderung der Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung. Auch wenn die Umstände, die eine Anpassung des Unterhalts für den Ex-Ehepartner und die Kinder begründen, ähnlich sind, handelt es sich rechtlich um unterschiedliche Anträge. Die Forderung zur Änderung des Unterhalts für den Ex-Ehepartner basiert auf den ehelichen Beziehungen, während der Antrag für die Kinder auf der Abstammung beruht.

Obwohl beide Anträge auf ähnlichen Fakten beruhen, sind sie rechtlich unterschiedlich. Daher können diese Anträge in der Schweiz unabhängig voneinander gestellt werden und unterliegen nicht automatisch der Litispendenz.

Warum ist die Anerkennung ausländischer Entscheidungen wichtig?

Die Anerkennung ausländischer gerichtlicher Entscheidungen ist ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zusammenhang mit Litispendenz. Sie ermöglicht es den schweizerischen Gerichten, Entscheidungen aus anderen Ländern zu berücksichtigen, wenn diese den in der Schweiz geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen. Dieser Prozess stellt sicher, dass internationale Urteile berücksichtigt werden, ohne dass ein weiteres Verfahren in der Schweiz eingeleitet werden muss.

Zusammenfassung: Litispendenz als Regel für rechtliche Kohärenz

Abschliessend lässt sich sagen, dass das Prinzip der Litispendenz im schweizerischen Recht eine wichtige Rolle spielt, um Widersprüche zwischen gerichtlichen Entscheidungen zu vermeiden und die Anerkennung ausländischer Urteile zu fördern. Es ist entscheidend, dass die Gerichte die Identität des Streitgegenstandes berücksichtigen, die sich auf die in jedem Verfahren angeführten Tatsachen und rechtlichen Gründe stützt. Das Beispiel der Anträge zur Änderung der Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung verdeutlicht diese Regel sehr gut, da trotz ähnlicher Tatsachen unterschiedliche rechtliche Grundlagen bestehen.

Dieses Prinzip ist ein wertvolles Instrument für die Parteien in einem Rechtsstreit, da es ihnen hilft, die Funktionsweise grenzüberschreitender Verfahren besser zu verstehen und zu wissen, was sie erwarten können, wenn eine ausländische Entscheidung involviert ist.

Immer mehr Paare entscheiden sich für freie Zeremonien und verzichten auf den Gang zum Standesamt. Doch es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die zivile Ehe viele Vorteile bietet, die diese Form der Verbindung für viele nach wie vor unerlässlich machen. Hier sind die Gründe, warum diese rechtliche Form der Eheschliessung auch heute noch relevant ist.

1. Verstärkter rechtlicher Schutz

Die zivile Ehe bietet einen unverzichtbaren rechtlichen Schutz. Im Falle einer Trennung oder des Todes sind die Rechte der Ehepartner klar definiert, was potenzielle Konflikte reduziert. Zum Beispiel:

  • Erbschaft: Im Todesfall sind verheiratete Paare in den meisten Schweizer Kantonen von Erbschaftssteuern befreit. Im Gegensatz dazu können unverheiratete Partner mit Erbschaftssteuern von bis zu 50 % belastet werden.
  • Witwenrente: Der überlebende Ehepartner kann im Todesfall eine Witwenrente oder Leistungen aus den Versicherungen des Verstorbenen erhalten – Vorteile, die unverheirateten Partnern nicht zur Verfügung stehen.

2. Finanzielle Sicherheit auf lange Sicht

Die zivile Ehe schützt die Ehepartner und ihre Familie finanziell:

  • Altersvorsorge: Die Beiträge zur AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) des erwerbstätigen Ehepartners decken auch den nicht erwerbstätigen Ehepartner ab, was Lücken in der Vorsorge verringert.
  • Schutz der Kinder: Im Falle einer Scheidung genießen die Kinder eines verheirateten Paars automatisch einen rechtlich geschützten Rahmen, insbesondere in Bezug auf Erbschaft und Sorgerecht.

3. Vereinfachte administrative Prozesse

Die zivile Eheschliessung vereinfacht viele administrative Abläufe:

  • Vermögens- und Rechtsverwaltung: Ehepartner müssen keine verschiedenen Verträge abschließen, um Wohnsitz-, Vermögens- oder Gesundheitsfragen zu regeln.
  • Im Gegensatz zu unverheirateten Paaren müssen Ehepartner keine Testamente, Lebenspartnerschaftsverträge oder Vollmachten erstellen.

4. Soziale Anerkennung

Obwohl Liebe und Engagement nicht durch ein Zertifikat belegt werden müssen, bleibt die zivile Ehe ein starkes Symbol der Stabilität, das von Staat und Gesellschaft anerkannt wird. Sie stärkt das Gefühl der Zugehörigkeit und verleiht dem Paar einen offiziellen Status, was in bestimmten sozialen und beruflichen Kontexten von Bedeutung sein kann.

5. Eine pragmatische Wahl trotz gängiger Vorurteile

Einige zögern, zu heiraten, weil sie befürchten, höhere Steuern zu zahlen. Diese Kosten können jedoch durch langfristige rechtliche und finanzielle Vorteile ausgeglichen werden:

  • Optimierung der Finanzen: Verheiratete Paare profitieren oft von steuerlichen Vorteilen und entkommen hohen Schenkungs- oder Erbschaftssteuern.
  • Vermögensschutz: Die Ehe ermöglicht eine bessere Verwaltung des Vermögens und der finanziellen Rechte, mit spezifischen Vorteilen in bestimmten steuerlichen Situationen.

6. Eine stabile Basis für die Zukunft

Die zivile Ehe ist eine langfristige Verpflichtung. Sie bietet Paaren eine notwendige Stabilität, insbesondere wenn es darum geht, eine Familie zu gründen und gemeinsames Vermögen zu verwalten. Dieser solide Rahmen hilft, eine dauerhafte Beziehung aufzubauen, in der sich beide Partner sicher und unterstützt fühlen.

7. Ein sichtbares Zeichen des Engagements

Abgesehen von den rechtlichen Aspekten ist die zivile Eheschliessung auch eine Möglichkeit, das gemeinsame Engagement öffentlich zu feiern. Sie zeigt den Willen, gemeinsam eine Zukunft aufzubauen, die auf Vertrauen und Verantwortung basiert.

Die Scheidung wird oft als ein komplexer Prozess wahrgenommen, der von vielen Missverständnissen und falschen Vorstellungen begleitet wird. In der Schweiz kursieren immer wieder Mythen über die Scheidung, die die Verwirrung und Unsicherheit verstärken können. Dieser Artikel soll einige der häufigsten Mythen entlarven und Ihnen präzise Informationen liefern, um diesen Prozess besser zu verstehen.

Mythos Nr. 1: Der „schuldige“ Ehepartner erhält eine schlechtere finanzielle Entschädigung

Es wird oft angenommen, dass der Partner, der für die Scheidung verantwortlich ist (z. B. durch Untreue oder Fehlverhalten), eine schlechtere Aufteilung des Vermögens oder des Unterhalts bekommt. In der Schweiz jedoch basiert die Aufteilung des Vermögens hauptsächlich auf objektiven Kriterien, wie dem ehelichen Güterstand und den Bedürfnissen der Parteien, und nicht auf der Schuldfrage. Das Gericht berücksichtigt Fehlverhalten nur, wenn es direkte Auswirkungen auf die Finanzen des Paares hatte.

Mythos Nr. 2: Mütter erhalten immer das Sorgerecht für die Kinder

Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Vermutung zugunsten der Mütter. Die Entscheidung über das Sorgerecht wird einzig und allein auf der Grundlage des Kindeswohls getroffen. Schweizer Gerichte bevorzugen in der Regel eine geteilte Sorgerechtsregelung, es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe, die es erfordern, einen der Elternteile zu bevorzugen.

Mythos Nr. 3: Der Elternteil, der mehr verdient, bekommt einen größeren Anteil des Vermögens

Es ist ein weit verbreiteter Glaube, dass der Elternteil mit dem höheren Einkommen einen größeren Anteil des Vermögens erhält. In Wirklichkeit wird das Vermögen in der Schweiz gleichmäßig unter den Ehepartnern aufgeteilt, basierend auf dem gewählten Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung). In bestimmten Fällen kann der Ehepartner, der weniger gearbeitet hat oder seine Karriere zugunsten der Kindererziehung opferte, einen größeren Anteil des Vermögens erhalten.

Mythos Nr. 4: Unterhaltszahlungen beeinflussen die Besuchsrechte der Kinder

Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind zwei getrennte Fragen. Die Tatsache, dass ein Elternteil den Unterhalt zahlt oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Besuchsrechte. Die Gerichte bestimmen die Besuchsregelungen basierend auf dem Wohl des Kindes und nicht auf finanziellen Beiträgen.

Mythos Nr. 5: Sie müssen im Kanton Ihrer Heirat scheiden lassen

In der Schweiz ist es nicht erforderlich, im Kanton zu scheiden, in dem die Ehe geschlossen wurde. Sie können die Scheidung in jedem Kanton einreichen, in dem Sie wohnhaft sind. Die Zuständigkeit der Gerichte hängt vom Wohnsitz ab, nicht vom Eheschliessungsort.

Mythos Nr. 6: Ein Gericht ist immer erforderlich, um die Scheidung und finanziellen Fragen zu regeln

Es ist durchaus möglich, in der Schweiz einvernehmlich zu scheiden, ohne durch ein komplexes Gerichtsverfahren zu gehen. Wenn beide Parteien sich über die Bedingungen der Scheidung (Vermögensaufteilung, Unterhalt, Sorgerecht) einig sind, kann ein Richter eine schriftliche Vereinbarung genehmigen, ohne dass eine Anhörung erforderlich ist. Diese Vorgehensweise ist oft schneller und kostengünstiger.

Mythos Nr. 7: Ihr Ex-Partner kann einen Anteil an Ihren zukünftigen Einkünften verlangen

In der Schweiz können Sie mit einer „Trennungsvereinbarung“ oder einer „Scheidungsvereinbarung“ alle finanziellen Verbindungen zu Ihrem Ex-Partner beenden. Ohne eine solche Vereinbarung kann es jedoch vorkommen, dass Ihr Ex-Partner versucht, einen Anteil an zukünftigen Einkünften wie Erbschaften oder Unternehmensgewinnen zu beanspruchen. Eine gut formulierte Scheidungsvereinbarung schützt Sie vor solchen Forderungen.

Fazit: Mythen entlarven und den Scheidungsprozess besser verstehen

Viele Missverständnisse über die Scheidung können Entscheidungen erschweren und den Prozess unnötig verkomplizieren. In der Schweiz basiert die Scheidung auf klaren rechtlichen Grundlagen, die nicht von Mythen oder falschen Annahmen beeinflusst werden sollten. Das Verständnis der Realität hinter diesen Mythen hilft Ihnen, den Prozess selbstbewusster und mit fundierten Informationen zu durchlaufen. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wenden Sie sich an einen spezialisierten Familienanwalt, um eine fundierte Beratung für Ihre Situation zu erhalten.

Wenn ein Elternteil, der das Sorgerecht für die Kinder hat, sich wieder verheiratet, können verschiedene Fragen aufkommen, insbesondere in Bezug auf die Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. In der Schweiz, obwohl sich die finanzielle Situation des Elternteils, der den Unterhalt erhält, nach einer Wiederverheiratung ändern kann, führt dies nicht automatisch zu einer Neubewertung der Unterhaltsverpflichtung. Wie wirkt sich die Wiederverheiratung auf den Unterhalt aus? Muss dieser angepasst werden? Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie wissen sollten.

Das Prinzip des Unterhalts: Sicherstellung des Wohlergehens des Kindes

Zunächst ist es wichtig zu betonen, dass der Unterhalt in erster Linie dazu dient, die wesentlichen Bedürfnisse des Kindes zu decken, unabhängig vom Familienstand der Eltern. Selbst wenn der sorgende Elternteil sich wieder verheiratet und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung hat, führt dies nicht automatisch zu einer Änderung der Unterhaltsverpflichtung. Solange das Kind weiterhin im Haushalt des sorgenden Elternteils lebt und keine wesentlichen Änderungen an den Bedürfnissen des Kindes eintreten, bleibt der Unterhalt grundsätzlich weiterhin fällig.

Veränderung der Belastungen des unterhaltspflichtigen Elternteils: Ein Grund für eine Anpassung?

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil sich wieder verheiratet und neue familiäre Belastungen übernimmt, kann dies eine Neubewertung des Unterhaltsbetrags rechtfertigen. Zum Beispiel können die Geburt eines weiteren Kindes oder zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Wiederverheiratung diesen Elternteil dazu veranlassen, eine Anpassung des Unterhalts zu beantragen. Eine solche Anfrage muss jedoch auf konkreten, nachweisbaren Änderungen basieren, wie z. B. einem erheblichen Rückgang des Einkommens oder neuen finanziellen Verpflichtungen, nicht auf persönlichen Gründen.

Die finanzielle Unterstützung des neuen Ehepartners

Ein weiterer Faktor, der den Unterhaltsbetrag beeinflussen kann, ist die finanzielle Unterstützung, die das Kind von seinem neuen Elternteil (dem Ehepartner des sorgenden Elternteils) erhält. Wenn diese Unterstützung signifikant ist, könnte dies in die Berechnung des Unterhalts einfließen. Solche Fälle sind jedoch relativ selten, und jedes Szenario wird individuell von den Gerichten geprüft, basierend auf den vorgelegten Beweisen und den spezifischen Umständen.

Die Wiederverheiratung des sorgenden Elternteils: Keine automatische Änderung

Es ist wichtig zu betonen, dass die Wiederverheiratung des sorgenden Elternteils nicht automatisch eine Änderung des Unterhaltsbetrags zur Folge hat. Eine Anpassung des Unterhalts richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen des Kindes und der finanziellen Situation beider Elternteile. Wenn ein Elternteil den Unterhalt anpassen möchte, muss er einen tatsächlichen Wandel in den Lebensumständen nachweisen. Bei Meinungsverschiedenheiten ist es Aufgabe des Gerichts, die Entscheidung zu treffen, wobei es auf die rechtlichen und finanziellen Kriterien zurückgreift.

Fazit: Eine Situation, die mit Bedacht behandelt werden sollte

Die Wiederverheiratung eines sorgenden Elternteils kann Fragen zum Unterhalt aufwerfen, aber allein dieses Ereignis ist nicht ausschlaggebend für eine Änderung des Betrags. Wenn sich die finanzielle Situation der Eltern erheblich ändert, kann eine Neubewertung des Unterhalts beantragt werden, aber dies muss durch konkrete Gründe belegt werden. Bei Uneinigkeiten kann ein Gericht entscheiden, wobei es die Bedürfnisse des Kindes und die finanziellen Ressourcen der Eltern berücksichtigt.

In der Schweiz endet die Unterhaltspflicht der Eltern in der Regel, wenn das Kind das Alter der Volljährigkeit erreicht, also mit 18 Jahren. Wenn das Kind jedoch weiterhin studiert oder sich in einer besonderen Situation befindet, die finanzielle Unterstützung erfordert, kann diese Pflicht verlängert werden. In solchen Fällen wird eine Unterhaltsvereinbarung zu einem wichtigen Instrument, um dieses Engagement über die Volljährigkeit hinaus zu formalisieren.

Warum ist eine Unterhaltsvereinbarung notwendig?

Die Verlängerung des Unterhalts nach dem 18. Lebensjahr erfolgt nicht automatisch. Sie muss ausdrücklich zwischen den Eltern vereinbart werden. Hier kommt die Unterhaltsvereinbarung ins Spiel, ein schriftliches Dokument, das die Modalitäten der finanziellen Unterstützung festlegt und rechtlich bindend ist. Dadurch werden Missverständnisse oder zukünftige Konflikte vermieden.

Wesentliche Elemente der Unterhaltsvereinbarung

Die Unterhaltsvereinbarung sollte mehrere wesentliche Punkte beinhalten:

  • Höhe des Unterhalts: Der Betrag muss klar definiert werden, abhängig von den Bedürfnissen des Kindes (Studium, Unterkunft, Pflege) und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern.
  • Dauer des Unterhalts: Es muss festgelegt werden, wie lange der Unterhalt gezahlt wird, z. B. bis zum Ende des Studiums.
  • Zahlungsmodalitäten: Die Eltern müssen sich über die Häufigkeit der Zahlungen (monatlich, vierteljährlich) und die Zahlungsmethode (Überweisung, Scheck usw.) einigen.
  • Überprüfung des Unterhalts: Es wird empfohlen, eine Klausel aufzunehmen, die eine jährliche Neubewertung des Betrags ermöglicht, je nach den sich ändernden Bedürfnissen oder finanziellen Bedingungen.

Diese Formalisierung sichert die Verpflichtungen beider Elternteile, insbesondere im Falle künftiger Unstimmigkeiten.

Die Mainlevée: Sicherstellung der Durchsetzung der Vereinbarung

Ein weiterer Vorteil der Unterhaltsvereinbarung besteht darin, dass sie als Grundlage für eine Mainlevée dienen kann. Wenn ein Elternteil die Vereinbarung nicht einhält, kann der andere Elternteil eine Mainlevée der Opposition beantragen, wodurch die Vereinbarung vollstreckbar wird. Dadurch können unbezahlte Zahlungen ohne erneutes gerichtliches Verfahren schnell eingezogen werden.

Im Falle einer Scheidung oder Trennung ist die Ermittlung des Einkommens der Ehepartner ein entscheidender Faktor für die Festlegung des Unterhalts, der Beiträge für die Kinder und der Aufteilung des Vermögens. Für Selbstständige kann diese Ermittlung aufgrund der Schwankungen ihres Einkommens komplexer sein. Das Schweizer Recht regelt diese Frage durch mehrere Vorschriften.

Die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) und die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) bieten die gesetzlichen Grundlagen zur Bestimmung des Einkommens von Selbstständigen im Falle einer Scheidung:

  • Artikel 276 des ZGB: Dieser Artikel verlangt, dass die Einkünfte beider Parteien bei der Festlegung der Unterhaltsbeiträge und der Vermögensaufteilung berücksichtigt werden. Es wird jedoch keine spezielle Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Angestellten getroffen, was die Einkommensbewertung komplexer macht.
  • Artikel 285 des ZGB: Dieser Artikel stellt fest, dass bei der Bestimmung des Einkommens nicht nur die Nettobeträge, sondern auch die Bedürfnisse der Parteien berücksichtigt werden müssen, insbesondere bei schwankenden Einkommen.
  • Artikel 296 der ZPO: Dieser Artikel gibt dem Gericht die Befugnis, alle notwendigen Unterlagen anzufordern, um ein zuverlässiges Einkommen zu ermitteln, einschliesslich Bilanzen und Steuererklärungen.

Wie wird das Einkommen eines Selbstständigen ermittelt?

Die Bestimmung des Einkommens eines Selbstständigen erfolgt auf der Grundlage einer detaillierten Analyse mehrerer Kriterien:

  1. Finanzdokumente: Der Selbstständige muss Bilanzen, Steuererklärungen der letzten Jahre sowie Nachweise seiner beruflichen Ausgaben vorlegen.
  2. Analyse der Nettogewinne und der beruflichen Ausgaben: Die Nettogewinne werden unter Berücksichtigung der beruflichen Ausgaben wie Materialkosten, Mietkosten oder Abschreibungen angepasst.
  3. Durchschnitt über mehrere Jahre: Wenn das Einkommen schwankt, kann das Gericht entscheiden, das Einkommen über mehrere Jahre hinweg zu mitteln, um aussergewöhnlich profitable oder schwierige Jahre auszugleichen.
  4. Sachleistungen: Elemente wie die Nutzung eines Fahrzeugs oder die Bereitstellung einer Unterkunft werden ebenfalls in die Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit einbezogen.
  5. Einschaltung von Experten: Das Gericht kann auch einen Wirtschaftsprüfer hinzuziehen, um eine genaue Schätzung des Einkommens vorzunehmen.

Fazit

Die Bestimmung des Einkommens von Selbstständigen im Rahmen einer Scheidungsprozedur in der Schweiz erfordert eine sorgfältige Vorgehensweise. Die Gerichte stützen sich auf Buchhaltungs- und Steuerdokumente, um eine gerechte Schätzung des Einkommens vorzunehmen, wobei die Schwankungen des Einkommens und die beruflichen Ausgaben berücksichtigt werden. Selbstständigen wird dringend geraten, einen Anwalt oder einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um eine korrekte Einkommensbewertung sicherzustellen und eine gerechte Aufteilung der Ressourcen zu gewährleisten.

Bei einer Scheidung geht es nicht nur um das Ende einer Ehe, sondern auch um finanzielle Konsequenzen, die sorgfältig bewertet werden müssen. Die Unterhaltspflicht, die im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt ist, stellt einen der zentralen Punkte nach der Trennung dar. Hier ist ein Überblick über die Grundsätze und praktischen Aspekte dieser Verpflichtung nach einer Scheidung.

Wann beginnt die Unterhaltspflicht?

Die Unterhaltspflicht beginnt in der Regel mit dem Inkrafttreten des Scheidungsurteils, doch das Gericht kann auch ein früheres Datum festlegen. Zum Beispiel kann es den Beginn der Unterhaltspflicht auf das Datum der teilweisen Rechtskraft des Urteils festlegen, wenn der Scheidungsgrund bereits anerkannt wurde. Wenn während des Scheidungsverfahrens vorläufige Massnahmen ergriffen wurden, kann der Unterhalt jedoch nicht vor dem Datum der teilweisen Rechtskraft des Urteils beginnen.

Das hypothetische Einkommen: Ein wichtiger Begriff

Artikel 125 des Zivilgesetzbuches sieht vor, dass einem Ehegatten, der seine Arbeitskraft nicht vollständig nutzt, ein hypothetisches Einkommen zugerechnet werden kann. Dieses Einkommen kann berücksichtigt werden, wenn es vernünftigerweise erreichbar ist. Ziel ist es, die finanzielle Unabhängigkeit der Ehegatten auch nach der Scheidung zu gewährleisten.

Dauer der Unterhaltspflicht: Welche Kriterien zählen?

Die Dauer der Unterhaltspflicht variiert je nach verschiedenen Faktoren: der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, der finanziellen Situation der Parteien und den besonderen Umständen des Einzelfalls. Das Gericht muss die Situation jedes Ehegatten sorgfältig prüfen, um eine angemessene Dauer der Unterhaltspflicht zu bestimmen.

Festlegung des Unterhaltsbetrags: Wie viel ist zu zahlen?

Ein Ehegatte hat Anspruch auf Unterhalt, wenn seine Bedürfnisse nicht vernünftigerweise eigenständig gedeckt werden können. Die Fähigkeit des anderen Ehegatten, finanzielle Unterstützung zu leisten, ist dabei ein wichtiger Faktor. Ziel ist es, eine gerechte Verteilung der Ressourcen nach der Scheidung sicherzustellen, unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Lage beider Parteien.

Die entscheidende Bedeutung der Ehe

Ein wesentlicher Faktor bei der Festlegung der Unterhaltspflicht ist der Einfluss, den die Ehe auf die finanzielle Situation des Antragstellers hatte. Wenn ein Ehegatte beispielsweise seine Karriere zugunsten der Kinderbetreuung oder der Haushaltsführung aufgegeben hat, kann dies einen höheren Unterhalt rechtfertigen. In solchen Fällen muss das letzte gemeinsame Lebensniveau grundsätzlich aufrechterhalten werden, es sei denn, die Ressourcen sind unzureichend.

Dauer des Unterhalts: Ein wichtiger Faktor

Die Dauer der Unterhaltspflicht hängt vor allem von der Ehedauer ab. Eine langjährige Ehe kann eine längere finanzielle Unterstützung rechtfertigen, während eine kurze Ehe oft eine kürzere Unterhaltspflicht zur Folge hat. Weitere Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand oder die Rollenverteilung während der Ehe können ebenfalls berücksichtigt werden.