Häusliche Gewalt im Elternpaar ist eine ernsthafte Bedrohung für das Wohlbefinden von Kindern. In der Schweiz wurden rechtliche Mechanismen geschaffen, um Kinder zu schützen, die entweder direkt betroffen sind oder als Zeugen von Gewalt im Elternhaus leben. Diese Massnahmen werden im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und im Gesetz zum Kinderschutz geregelt und bieten Lösungen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Gewalt im Elternpaar: Auswirkungen auf Kinder
Häusliche Gewalt kann auf verschiedene Arten auftreten: körperlich, psychologisch, verbal, wirtschaftlich oder sexuell. Obwohl diese Gewalt hauptsächlich die Erwachsenen betrifft, sind Kinder oft die stillen Opfer, sei es durch Zeugen oder direkte Opfer der Misshandlung. Die Folgen können schwerwiegende psychologische Störungen, posttraumatische Belastungsstörungen und Verhaltensprobleme umfassen.
Kinderexposition gegenüber Gewalt: eine Form des Missbrauchs
Auch wenn Kinder nicht direkt misshandelt werden, ist das blosse Zeuge von gewalttätigen Szenen im Elternpaar extrem schädlich für das Kind. Die Schweizer Gerichte betrachten diese Exposition als eine Form des Missbrauchs, was sich auf die Entscheidungen zum Kinderschutz auswirkt. Die Behörden berücksichtigen diesen Aspekt bei der Bewertung der erforderlichen Massnahmen, um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten.
Der rechtliche Rahmen zum Kinderschutz in der Schweiz
Der Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt die Massnahmen zum Schutz des Kindes bei häuslicher Gewalt. Unter anderem ermöglichen die Artikel 307 bis 315 ZGB den Behörden, Entscheidungen zu treffen, die das Wohl des Kindes gewährleisten.
Artikel 307 bis 310 ZGB: Mögliche Interventionen
Wenn die Entwicklung des Kindes aufgrund von Gewalt im Elternpaar bedroht ist, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (APEA) Massnahmen anordnen, wie zum Beispiel:
- Erzieherische Unterstützung: Sozialarbeiter können beauftragt werden, die Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen.
- Überwachung: Die APEA kann eingreifen, um die Ausübung der elterlichen Gewalt zu kontrollieren und gegebenenfalls anzupassen.
- Entfernung aus der familiären Umgebung: Wenn die Situation besonders schwerwiegend ist, kann das Kind vorübergehend oder dauerhaft aus der Familie entfernt werden. Diese Maßnahme wird nur ergriffen, wenn weniger invasive Lösungen nicht ausreichen, um das Kind zu schützen.
Notfallmassnahmen: Schneller Schutz für das Kind
Wenn Gewalt nachgewiesen ist oder das Kind unmittelbar in Gefahr ist, können Notfallmassnahmen ergriffen werden. Zum Beispiel kann ein Kontaktverbot gegen den gewalttätigen Elternteil verhängt werden. Dieses Verbot schützt das Kind und das Opfer bis zu einer dauerhaften Entscheidung.
Die Dienste zum Kinderschutz, in Zusammenarbeit mit Schutzunterkünften für Opfer häuslicher Gewalt, bieten sofortige Hilfe in diesen Krisensituationen.
Rolle der Behörden und Sozialdienste
Der Kinderschutz erfordert die Beteiligung mehrerer Akteure. Neben der APEA können die Zivilgerichte Entscheidungen zur elterlichen Gewalt, zum Sorgerecht und zu Besuchsrechten treffen. Es ist auch entscheidend, dass Sozialdienste, Strafverfolgungsbehörden und Bildungseinrichtungen eng zusammenarbeiten, um Gewaltsituationen zu identifizieren und darauf zu reagieren.
Regelmässige Neubewertung der Schutzmassnahmen
Die ergriffenen Schutzmaßnahmen sind nicht endgültig. Sie werden regelmäßig von den Behörden überprüft, um sicherzustellen, dass sie der Situation weiterhin entsprechen. Je nach Entwicklung der Familiensituation können die Maßnahmen angepasst werden, um kontinuierlichen Schutz zu gewährleisten.



