In der Schweiz können unverheiratete Mütter bestimmte Rechte in Bezug auf Schwangerschaftskosten geltend machen, die als „Kosten der Niederkunft“ bekannt sind. Gemäss Artikel 295 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches haben diese Mütter das Recht, innerhalb eines Jahres nach der Geburt eine Entschädigung vom Vater des Kindes zu verlangen, auch im Falle einer Fehlgeburt oder eines Schwangerschaftsabbruchs.

Artikel 295, Absatz 1, besagt, dass diese Entschädigung mehrere Aspekte der Mutterschaft abdeckt. Erstens umfassen die Kosten der Niederkunft die medizinischen Kosten, Medikamente und das notwendige medizinische Material. Zweitens werden die Unterhaltskosten übernommen, die die vier Wochen vor der Geburt und die acht Wochen danach abdecken. Schliesslich sind auch zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt, wie die Erstausstattung des Kindes, eingeschlossen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gemäss Absatz 3 von Artikel 295 Kosten, die bereits von einer Krankenversicherung gedeckt sind, nicht geltend gemacht werden können.

Was die Fähigkeit betrifft, eine Klage wegen dieser Kosten einzureichen, liegt diese Fähigkeit bei der Mutter. Wenn die Mutter minderjährig ist, aber über die Urteilsfähigkeit verfügt, müssen ihre Eltern sie rechtlich vertreten. In Ermangelung eines Interessenkonflikts zwischen der Mutter und ihren Eltern können letztere in ihrem Namen handeln. Andernfalls wird ein Vormund ernannt.

Es ist entscheidend, die Frist von einem Jahr ab der Geburt des Kindes einzuhalten, um dieses Recht auf Entschädigung auszuüben.

Die drückende Stille eines leeren Hauses, das plötzliche und unerträgliche Fehlen eines Kindes… Sie hatten vertrauensvoll einem Urlaub im Ausland mit dem anderen Elternteil zugestimmt, aber sie sind nicht wie geplant zurückgekehrt. Die Polizeistation erwähnt eine mögliche internationale Kindesentführung gemäss dem Haager Übereinkommen. Die Mediation bietet dann eine Alternative voller Dialog und Verständnis.

Inmitten des Sturms bietet die Mediation einen Hoffnungsschimmer. Sie fördert den Dialog und zielt auf eine gegenseitige Einigung ab, ohne die Komplexitäten internationaler rechtlicher Verfahren. Ein neutraler Vermittler erleichtert die Kommunikation zwischen den Eltern, fördert eine Einigung, die sich auf das Wohlergehen des Kindes konzentriert, und respektiert internationale Gesetze.

Die Mediation, schnell und effizient, reagiert auf die Dringlichkeit der Haager Verfahren und vermeidet so eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung und das Risiko der Elternentfremdung. Die gefundenen Lösungen können offiziell gemacht werden, was das laufende Verfahren beendet und eine zukünftige gerichtliche Entscheidung erleichtert.

Indem sie den Prozess humanisiert, stellt die Mediation das Kind in den Mittelpunkt der Diskussionen. Die Eltern, trotz der Spannungen, schaffen nachhaltige Lösungen und bieten so einem Kind eine stabile Perspektive.

Während das Haager Verfahren im Hintergrund weiterläuft, erscheint die Mediation als tröstliche Lösung, die das Wohlergehen des Kindes bewahrt und die Elternkooperation fördert. Mitten im Sturm führt die Mediation zu ausgewogenen Lösungen, selbst inmitten der turbulenten Gewässer des internationalen Rechtsstreits.

Wenn die Eheleute in eine Krise geraten, aber eine Scheidung noch nicht in Betracht ziehen, kann die Trennung eine Option sein. Es ist oft notwendig, bestimmte Details in einer Vereinbarung zu regeln, die sich auf die Auswirkungen der Trennung bezieht, wie zum Beispiel das Sorgerecht für die Kinder, den Unterhalt, die Vermögensaufteilung oder die Wohnsituation. Sobald die Modalitäten festgelegt sind, spricht man von einer faktischen Trennung.

Es wird empfohlen, beim Gericht eine Homologation der Trennungsvereinbarung einzuleiten. Nach der Zustimmung durch einen Richter handelt es sich dann um eine gerichtliche Trennung von Körper und Vermögen. Die Artikel der Zivilprozessordnung, die die Scheidungsvereinbarung regeln, gelten auch für die Homologation einer Trennungsvereinbarung.

In der Schweiz ist die Homologation nicht verpflichtend, aber sehr zu empfehlen. Nach der Homologation wird die Vereinbarung für die Parteien verbindlich, was Stabilität gewährleistet. Ohne Homologation hängt die Einhaltung der Vereinbarung vom Willen der Parteien ab und birgt das Risiko künftiger Konflikte.

Paare, die Sozialleistungen erhalten, können speziellen Regeln unterliegen. Eine gerichtliche Trennung kann diese Leistungen beeinträchtigen, was die Homologation erforderlich macht, um den Verlust von Rechten zu vermeiden. Ebenso müssen Vereinbarungen über das Sorgerecht und den Umgang homologiert werden, um rechtlich bindend zu sein.

Im Falle eines Streits würde ein Gericht die homologierte Vereinbarung berücksichtigen, jedoch nicht die Entwicklungen nach Abschluss der Vereinbarung. Nicht gezahlter Unterhalt kann eingeklagt werden, aber ohne Homologation werden Vermögenswerte nicht rechtlich geteilt.

Alles in allem bietet die Homologation rechtliche Sicherheit und vermeidet zukünftige Streitigkeiten, was sie zu einem wesentlichen Schritt für getrennte Paare macht.

Die Bedeutung des Aufenthaltsrechts bei Scheidung kann entscheidend sein, insbesondere wenn einer der Ehepartner Ausländer ist. Wenn ein Schweizer eine Person aus dem Ausland heiratet, erhält diese normalerweise eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Aber was passiert im Falle einer Trennung oder Scheidung?

Für Ausländer mit einer C-Bewilligung oder einer B-Bewilligung im Rahmen des Familiennachzugs sind die Konsequenzen einer Trennung oder Scheidung unterschiedlich. Personen mit einer C-Bewilligung können in der Regel nach der Trennung oder Scheidung in der Schweiz bleiben, ebenso wie Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder mit einer B-Bewilligung.

Für Ausländer aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA und mit einer B-Bewilligung ist die Situation jedoch komplexer. Im Falle einer Trennung oder Scheidung riskieren sie den Verlust ihres Aufenthaltsrechts in der Schweiz.

Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, insbesondere wenn die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat und die Parteien gut in die Schweiz integriert sind. Auch wichtige Gründe wie gemeinsame Kinder oder häusliche Gewalt können eine Verlängerung rechtfertigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Rechte nicht im Falle einer Scheinehe oder bei missbräuchlichem Verhalten gelten. In solchen Fällen wird die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert und die betroffene Person muss die Schweiz verlassen.

In der Schweiz endet etwa jede zehnte Trennung mit einem rechtlichen Kampf um das Sorgerecht, der Anwälte, Experten und Gerichte mobilisiert und zu einem Anstieg der Kindesschutzmassnahmen führt.

Seit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge im Jahr 2015 ist die Anzahl der Schutzmassnahmen deutlich gestiegen. Im Jahr 2022 wurden 17.769 Massnahmen ergriffen, fast ein Drittel mehr als im Jahr 2015, was das Amt für Kinder- und Erwachsenenschutz (KESB) vor grosse Herausforderungen stellt. Hochgradig konfliktreiche Trennungen machen fast die Hälfte aller Kindesschutzmassnahmen in der Schweiz aus und belasten die Ressourcen der Behörde stark.

Obwohl die gemeinsame elterliche Sorge für viele Paare positive Auswirkungen hat, führt sie für bereits stark zerstrittene Paare zu neuen Konflikten. Die Notwendigkeit gemeinsamer Entscheidungen kann tägliche Auseinandersetzungen provozieren und Konflikte verschärfen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen verringern die Chancen für Kinder, regelmässigen Kontakt zum nicht betreuenden Elternteil zu haben. Politische Interventionen sind daher erforderlich, um Verfahren zu verbessern und die Not der Kinder zu minimieren.

Ein entscheidender Aspekt des Konflikts ist die Trennung des Kindes von einem seiner Eltern, oft dem Vater. Eine negative Beeinflussung oder Expertise kann zu einer langen Unterbrechung des Kontakts führen.

Ein neues Modell zur Konfliktlösung ist die obligatorische Mediation, die eine frühzeitige Intervention zur Verringerung der Entfremdung fördert. Pilotprojekte in Bern und im Kanton Waadt zeigen vielversprechende Ergebnisse.

In der Schweiz können Gerichte nicht verpflichten, dass Paare vor der Scheidung an einer Mediation teilnehmen. Das Bundesamt für Justiz unterstützt jedoch Pilotprojekte, die die Wirksamkeit der Mediation bei der Unterstützung von Eltern zeigen, eine Einigung im Interesse des Kindes zu finden. Angesichts der schwierigen Realität hoch konfliktbeladener Trennungen sind innovative Lösungen erforderlich, um das Wohlergehen der Kinder zu schützen und ihre Beziehung zu beiden Eltern zu fördern, wobei die Mediation eine entscheidende Rolle spielt.