Die Pensionskasse ist in der Schweiz eine der wichtigsten Säulen der Altersvorsorge. Während einer Ehe angespartes Kapital dient nicht nur der vorsorgenden Person, sondern auch dem Ehepartner und wird im Falle einer Scheidung hälftig geteilt (Vorsorgeausgleich). Wenn Sie dieses Geld vorzeitig als einmalige Summe beziehen möchten, ist dies nicht nur eine finanzielle Entscheidung, sondern eine rechtliche Handlung, die den Schutz des Ehepartners zwingend erfordert.
Der Zweck: Schutz vor dem Entzug der Vorsorgeansprüche
Hinter der Regelung von Artikel 37a LPP steht der Gedanke, die künftigen Ansprüche auf Vorsorgeleistungen des Ehepartners zu sichern. Ohne diesen Schutz könnte ein Ehegatte einfach das gesamte Kapital abziehen und die finanzielle Grundlage für das Alter der Familie oder des Partners gefährden. Das Gesetz verhindert, dass die versicherte Person die Berufliche Vorsorge beenden kann, indem sie die Gelder ohne das schriftliche Einverständnis des Ehepartners auszahlen lässt.
Rechtsfolgen bei fehlender Zustimmung der Ehefrau/des Ehemanns
Was geschieht nun, wenn die Vorsorgeeinrichtung das Kapital auszahlt, obwohl die notwendige schriftliche Zustimmung nicht oder nur mangelhaft vorlag?
- Keine Ungültigkeit der Auszahlung: Die Auszahlung selbst wird durch das Fehlen der Zustimmung nicht automatisch nichtig. Die Bank oder Pensionskasse muss das Geld also nicht zwingend zurückfordern.
- Haftung der Vorsorgeeinrichtung: Die benachteiligte Person – also der Ehepartner, dessen Zustimmung fehlte – kann sich direkt an die Pensionskasse halten. Der Anspruch basiert auf den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (Art. 97 ff. OR), weil die Kasse ihre Pflicht zur sorgfältigen Prüfung verletzt hat.
- Pflicht zum Ersatz des Schadens: Die Kasse muss den Ehepartner so stellen, als wäre die Auszahlung nie erfolgt. Das heisst, sie muss den Betrag nachträglich leisten, der dem Ehepartner durch den unzulässigen Kapitalbezug entgangen ist.
Grosse Sorgfalt ist gefragt
Gerichte urteilen, dass Pensionskassen eine sehr hohe Sorgfalt bei der Prüfung der Zustimmung walten lassen müssen. Es ist nicht übertrieben, wenn eine Stiftung zusätzliche Massnahmen, wie beispielsweise die Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar, verlangt. Die Vorsorgegelder sind so wichtig, dass formale Korrektheit an dieser Stelle überwiegt. Diese Vorsichtsmassnahmen dienen letztlich dem Schutz des Ehepartners und entlasten die Pensionskasse vor späteren Haftungsansprüchen.
Zusammenfassung und Empfehlung für Ehepaare
Seien Sie sich der Tragweite einer Kapitalauszahlung bewusst. Kommunizieren Sie offen mit Ihrem Ehepartner und stellen Sie sicher, dass alle formalen Anforderungen der Pensionskasse penibel eingehalten werden. Holen Sie im Zweifel juristischen Rat ein, um die Sicherheit der gemeinsamen Altersvorsorge zu gewährleisten.



