Die Pensionskasse ist in der Schweiz eine der wichtigsten Säulen der Altersvorsorge. Während einer Ehe angespartes Kapital dient nicht nur der vorsorgenden Person, sondern auch dem Ehepartner und wird im Falle einer Scheidung hälftig geteilt (Vorsorgeausgleich). Wenn Sie dieses Geld vorzeitig als einmalige Summe beziehen möchten, ist dies nicht nur eine finanzielle Entscheidung, sondern eine rechtliche Handlung, die den Schutz des Ehepartners zwingend erfordert.

Der Zweck: Schutz vor dem Entzug der Vorsorgeansprüche

Hinter der Regelung von Artikel 37a LPP steht der Gedanke, die künftigen Ansprüche auf Vorsorgeleistungen des Ehepartners zu sichern. Ohne diesen Schutz könnte ein Ehegatte einfach das gesamte Kapital abziehen und die finanzielle Grundlage für das Alter der Familie oder des Partners gefährden. Das Gesetz verhindert, dass die versicherte Person die Berufliche Vorsorge beenden kann, indem sie die Gelder ohne das schriftliche Einverständnis des Ehepartners auszahlen lässt.

Rechtsfolgen bei fehlender Zustimmung der Ehefrau/des Ehemanns

Was geschieht nun, wenn die Vorsorgeeinrichtung das Kapital auszahlt, obwohl die notwendige schriftliche Zustimmung nicht oder nur mangelhaft vorlag?

  • Keine Ungültigkeit der Auszahlung: Die Auszahlung selbst wird durch das Fehlen der Zustimmung nicht automatisch nichtig. Die Bank oder Pensionskasse muss das Geld also nicht zwingend zurückfordern.
  • Haftung der Vorsorgeeinrichtung: Die benachteiligte Person – also der Ehepartner, dessen Zustimmung fehlte – kann sich direkt an die Pensionskasse halten. Der Anspruch basiert auf den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (Art. 97 ff. OR), weil die Kasse ihre Pflicht zur sorgfältigen Prüfung verletzt hat.
  • Pflicht zum Ersatz des Schadens: Die Kasse muss den Ehepartner so stellen, als wäre die Auszahlung nie erfolgt. Das heisst, sie muss den Betrag nachträglich leisten, der dem Ehepartner durch den unzulässigen Kapitalbezug entgangen ist.

Grosse Sorgfalt ist gefragt

Gerichte urteilen, dass Pensionskassen eine sehr hohe Sorgfalt bei der Prüfung der Zustimmung walten lassen müssen. Es ist nicht übertrieben, wenn eine Stiftung zusätzliche Massnahmen, wie beispielsweise die Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar, verlangt. Die Vorsorgegelder sind so wichtig, dass formale Korrektheit an dieser Stelle überwiegt. Diese Vorsichtsmassnahmen dienen letztlich dem Schutz des Ehepartners und entlasten die Pensionskasse vor späteren Haftungsansprüchen.

Zusammenfassung und Empfehlung für Ehepaare

Seien Sie sich der Tragweite einer Kapitalauszahlung bewusst. Kommunizieren Sie offen mit Ihrem Ehepartner und stellen Sie sicher, dass alle formalen Anforderungen der Pensionskasse penibel eingehalten werden. Holen Sie im Zweifel juristischen Rat ein, um die Sicherheit der gemeinsamen Altersvorsorge zu gewährleisten.

Sie wollen in der Schweiz heiraten, aber einer von Ihnen hat keinen geregelten Aufenthaltsstatus? Das ist eine emotionale Zerreissprobe. Während das Recht auf Eheschliessung ein fundamentales Menschenrecht ist (Art. 12 EMRK), verlangt das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), dass ausländische Verlobte die Legalität ihres Aufenthaltsnachweisen (Art. 98 Abs. 4 ZGB).

Diese Anforderung darf jedoch das Recht auf Ehe nicht seiner Substanz berauben. Die neuste Rechtsprechung des Bundesgerichts bietet hier einen Wegweiser für Paare in dieser heiklen Lage.

 

Kein automatisches Heiratsverbot für Sans-Papiers

Das Zivilstandsamt muss in der Vorbereitung der Ehe prüfen, ob die Aufenthaltslegalität vorliegt. Konnte ein ausländischer Verlobter dies nicht nachweisen, wurde die Eheschliessung früher oft direkt verweigert. Dies hat das Bundesgericht korrigiert:

  • Pauschale Ablehnung verboten: Die Behörden dürfen nicht automatisch davon ausgehen, dass Personen ohne regulären Status nur heiraten wollen, um sich ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen (Scheinehe).
  • Kurzaufenthaltsbewilligung prüfen: Die zuständige kantonale Migrationsbehörde muss prüfen, ob sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eheschliessung erteilt.

 

Der Weg zur Bewilligung: Wann die Behörde einlenken muss

Die Migrationsbehörden müssen die Kurzaufenthaltsbewilligung in der Regel erteilen, wenn zwei wichtige Bedingungen erfüllt sind:

  1. Kein Verdacht auf Missbrauch: Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Person die Ehe nur zur Umgehung der Migrationsbestimmungen missbrauchen will (keine Scheinehe).
  2. Aussicht auf zukünftige Zulassung: Es ist klar, dass die Person nach der Trauung die Voraussetzungen für den Familiennachzug (eine reguläre Aufenthaltsbewilligung) erfüllen wird.

Wenn aber bereits heute feststeht, dass der Aufenthalt der Person auch nach der Eheschliessung abgelehnt werden muss, dürfen die Behörden die provisorische Bewilligung verweigern. Dies schont die Ressourcen und erspart den Paaren falsche Hoffnungen.

 

Familienleben im Fokus: Schutz über die Kernfamilie hinaus

Das Recht auf Familienleben gemäss Art. 8 EMRK betrifft nicht nur die Ehe, sondern auch das Zusammenleben. Obwohl ein Aufenthaltsrecht primär die Kernfamilie (Eltern-Minderjährige, Ehepartner) schützt, können auch andere Verwandtschaftsverhältnisse geschützt sein. Entscheidend sind hier:

  • Ein echtes und gelebtes Familienverhältnis.
  • Gegebenenfalls ein besonders enges Abhängigkeitsverhältnis.

Gerade bei einer Trennung vom schweizerischen oder gefestigten Partner kann dies für das verbleibende Elternteil wichtig sein.

 

Fazit: Klare Verhältnisse schaffen ist möglich

 

Die Schweiz schützt das Recht auf Ehe auch für Personen ohne gesicherten Status, sofern die Ehe ehrlich und die Zulassung nach der Heirat realistisch ist. Lassen Sie sich bei den komplexen Anforderungen von Zivil- und Ausländerrecht kompetent begleiten, damit Ihre Liebe auch auf dem Papier Bestand hat.

Unterhalt nach der Scheidung: Warum der Lebensstandard so wichtig ist

Die Höhe des Unterhalts hängt stark vom bisherigen ehelichen Lebensstandard ab. Das ist der Massstab für die finanzielle Situation beider Partner nach der Trennung. Wer Unterhalt fordert, muss dem Gericht plausibel darlegen, wie die finanzielle Situation war. Das beinhaltet mehr als nur die Gehälter. Es geht um den gesamten Lebensstil. Dazu gehören die Ausgaben für Freizeit, Luxusgüter und die Kinder. Es ist entscheidend, diese Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren. Nur so kann der Richter eine gerechte Entscheidung treffen.

 

So belegen Sie Ihre Ausgaben: Eine Checkliste

Um den ehelichen Lebensstandard nachzuweisen, benötigen Sie eine gute Übersicht. Beginnen Sie, alle relevanten Unterlagen zu sammeln. Das hilft Ihnen, eine realistische finanzielle Aufstellung zu machen. Denken Sie an diese Dokumente:

  • Detaillierte Kontoauszüge der letzten 12 Monate. Sie sind der beste Beweis für Ihre Ausgaben.
  • Sämtliche Kreditkartenabrechnungen. Sie zeigen Ausgaben, die nicht über das Bankkonto laufen.
  • Belege für feste Ausgaben wie Miete, Hypothekenzinsen, Strom und Telefon.
  • Versicherungsabrechnungen. Krankenkasse, Haftpflicht, Hausrat und Autoversicherungen.
  • Einkommensnachweise. Lohnabrechnungen, Steuererklärungen und Bilanzen.
  • Quittungen und Rechnungen für grössere Anschaffungen. Zum Beispiel für Möbel, elektronische Geräte oder Schmuck.

 

Tipps für die Erstellung eines realistischen Budgets

Ein detailliertes Budget ist unerlässlich. Listen Sie alle Ausgaben auf, auch die kleinen. Teilen Sie die Kosten in Kategorien ein. Zum Beispiel: Wohnen, Verkehr, Essen, Hobbys, Kleidung und Kinder. Denken Sie auch an die unregelmässigen Ausgaben. Das sind zum Beispiel jährliche Versicherungsprämien oder Ferienkosten. Halten Sie alle Belege und Rechnungen griffbereit. Das untermauert die Glaubwürdigkeit Ihrer Zahlen. Ein präzises Budget macht es dem Gericht leicht, Ihre finanziellen Bedürfnisse zu verstehen.

Fazit

Der Nachweis des ehelichen Lebensstandards ist komplex. Er ist aber entscheidend für eine faire Unterhaltsberechnung. Bereiten Sie sich frühzeitig vor. Sammeln Sie alle Ausgabenbelege und erstellen Sie ein detailliertes Budget. Das schafft Klarheit und beweist Ihre Ansprüche. Professionelle Beratung kann Ihnen dabei helfen. Eine auf Familienrecht spezialisierte Anwältin oder ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, alle relevanten Dokumente zusammenzutragen. Sie können auch beurteilen, wie Ihr Fall vor Gericht beurteilt werden würde.

Eine Scheidung bringt grosse Unsicherheit mit sich. Besonders die Vermögensaufteilung wirft Fragen auf. Wenn Sie ein Wertschriftendepot haben, stellt sich die Frage, wie dieses zwischen Ihnen und Ihrem Partner aufgeteilt wird. Das Schweizer Recht sieht dafür den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung vor, der zwei Vermögensmassen kennt: Eigengut und Errungenschaft.

Was ist der Unterschied zwischen Eigengut und Errungenschaft?

Einfach ausgedrückt, ist Ihr Eigengut das, was Sie in die Ehe mitgebracht haben. Es umfasst auch Erbschaften oder persönliche Geschenke. Die Errungenschaft ist das, was Sie beide gemeinsam während der Ehe erwirtschaften. Das umfasst Ihren Lohn, aber auch Zinsen oder Gewinne aus Wertpapieren. Wenn Sie ein Wertschriftendepot während der Ehe aufgebaut haben, zählt es zur Errungenschaft.

Wie wird das Depot bewertet und aufgeteilt?

Die Aufteilung erfolgt in zwei Schritten. Zuerst müssen Sie das gesamte Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung genau erfassen. Anschliessend trennen Sie es in Eigengut und Errungenschaft. Der Mehrwert eines Wertschriftendepots, das zum Eigengut gehört, wird der Errungenschaft zugerechnet. Ein Beispiel: Sie hatten ein Aktiendepot im Wert von 100’000 CHF vor der Hochzeit. Dieser Betrag bleibt Ihr Eigengut. Erträge wie Dividenden oder Kursgewinne, die das Depot während der Ehe erzielt, gehören jedoch zur Errungenschaft und werden geteilt. Wenn der Depotwert während der Ehe auf 150’000 CHF steigt, teilen Sie die 50’000 CHF mit Ihrem Partner.

Wann ist eine professionelle Beratung sinnvoll?

Die genaue Berechnung kann kompliziert sein. Besonders wenn Sie in unterschiedliche Wertpapiere investiert haben. Um Fehler zu vermeiden und eine faire Aufteilung zu gewährleisten, sollten Sie frühzeitig juristische Hilfe in Anspruch nehmen. So sparen Sie sich unnötigen Stress und finanzielle Verluste.

Fazit

Die korrekte Aufteilung Ihres Wertschriftendepots hängt stark vom Güterstand ab. In den meisten Fällen wird die Errungenschaft hälftig geteilt. Die genaue Abgrenzung von Eigengut und Errungenschaft ist dabei entscheidend für eine gerechte Lösung.

Wenn eine Beziehung endet, beginnt oft ein schwieriger Weg. Vor allem, wenn Kinder im Spiel sind. Glücklicherweise hat die Schweiz erkannt, dass das Scheidungsrecht nicht mehr zeitgemäss ist. Es wird an die veränderten Lebensrealitäten angepasst. Die geplante Modernisierung des Familienverfahrensrechts durch den Bundesrat ist ein Zeichen dafür.

Schnellere und einfachere Verfahren

Derzeitige Gerichtsverfahren sind oft zermürbend. Sie kosten viel Zeit und Nerven. Der neue Ansatz zielt auf schnelle Konfliktdeeskalation ab. Das Gericht soll eine schnelle Einigung zwischen den Eltern fördern. Das ist entscheidend. Denn so leiden die Kinder weniger unter den Konflikten. Ein mündliches Verfahren soll künftig helfen, eine zügige Regelung zu finden. Dies entlastet nicht nur die Eltern. Es ermöglicht ihnen, einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen.

Gemeinsame Lösungen statt gerichtlicher Streit

Der Bundesrat möchte familienrechtliche Streitigkeiten mit Kindern künftig besser regeln. Er will die einvernehmliche Konfliktlösung stärken. Das bedeutet: Wenn Sie sich mit Ihrem Ex-Partner zusammensetzen und eine Lösung finden, wird das gefördert. Lösungen, die gemeinsam erarbeitet wurden, sind oft haltbarer. Sie sichern die Beziehung zwischen Kind und beiden Elternteilen. Deshalb wird auch der Einbezug von Experten wie Psychologen oder Sozialarbeitern wichtiger. Sie sollen die Familie unterstützen.

Ein Ansprechpartner für alle Belange

Ein grosses Problem im aktuellen System ist die Zuständigkeit. Bei unverheirateten Eltern ist oft die KESB zuständig, während bei verheirateten Eltern das Zivilgericht entscheidet. Dieser Wirrwarr ist nicht nur ineffizient. Er verwirrt auch die Betroffenen. Die geplante Reform könnte die Zuständigkeiten vereinheitlichen. Das soll alles in die Hände der Gerichte legen. Dies schafft Klarheit. Es macht den Weg durch die Instanzen einfacher.

Fazit

Die bevorstehende Reform des Schweizer Familienverfahrensrechts ist ein grosser Schritt nach vorne. Sie macht den Trennungsprozess schneller und einfacher. Sie stärkt die Eigenverantwortung der Eltern. Das Wohl der Kinder steht im Zentrum. Dies ist eine gute Nachricht für alle, die sich in einer schwierigen Situation befinden.

Dauer der Scheidung: Der Zeitplan in der Schweiz

Viele Menschen, die sich trennen, fragen sich, wie lange eine Scheidung dauert. In der Schweiz hängt die Dauer stark von der gewählten Art des Verfahrens ab. Eine einvernehmliche Scheidung ist dabei die schnellste Lösung. Wenn beide Ehepartner sich über die Trennungsfolgen einig sind, kann der Prozess sehr effizient ablaufen.

 

Wichtige Schritte für einen schnellen Abschluss

Der Schlüssel zu einem kurzen Verfahren liegt in der Scheidungskonvention. In diesem Dokument müssen Sie alle wichtigen Punkte klären. Dazu gehören die Aufteilung der Vorsorgegelder, des Vermögens und des Sorgerechts sowie die Unterhaltszahlungen. Je detaillierter diese Konvention ist, desto weniger Fragen hat das Gericht.

 

Einreichen der Klage und Warten auf den Gerichtstermin

Nachdem die Scheidungskonvention unterschrieben wurde, reichen Sie die Klage beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Die Zeit, bis Sie eine Einladung zur mündlichen Anhörung erhalten, variiert je nach Kanton. Rechnen Sie hier mit zwei bis drei Monaten.

 

Mündliche Anhörung: Eine unkomplizierte Angelegenheit

Die Anhörung ist bei einer einvernehmlichen Scheidung eine reine Formsache. Der Richter wird sicherstellen, dass Sie die Vereinbarung freiwillig getroffen haben. Ausserdem prüft er, ob die Konvention mit dem Gesetz übereinstimmt. Insbesondere bei minderjährigen Kindern achtet das Gericht sehr genau auf deren Wohl. Der Termin dauert meistens nur kurz.

 

Urteilssprechung und Rechtskraft

Nach der mündlichen Anhörung erlässt das Gericht das Urteil. Sie erhalten es per Post. Es gibt eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen. In dieser Zeit können Sie Einspruch erheben, falls Sie doch nicht mehr einverstanden sind. Sobald diese Frist abgelaufen ist und niemand das Urteil angefochten hat, wird die Scheidung rechtskräftig.

 

Fazit: So sparen Sie Zeit und Geld

Eine einvernehmliche Scheidung dauert im Durchschnitt vier bis sechs Monate. Die Zeit ist gut investiert. Sie sparen dadurch viel Zeit und Geld im Vergleich zu einem streitigen Verfahren. Durch die schnelle und unkomplizierte Abwicklung können Sie sich schneller wieder auf Ihre Zukunft konzentrieren.

Die Entscheidung, sich zu trennen, ist schwer. Doch die Abwicklung muss nicht kompliziert sein. In der Schweiz können Sie Ihre einvernehmliche Scheidung heute einfacher denn je online vorbereiten. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Schritte Sie machen müssen, um Ihre Ehe digital zu beenden. So sparen Sie Zeit und Geld.

Was ist eine Online-Scheidung und für wen ist sie geeignet? Eine Online-Scheidung ist die digitale Abwicklung einer einvernehmlichen Scheidung. Sie richtet sich an Paare, die sich über die Folgen ihrer Trennung einig sind. Wenn Sie einen gemeinsamen Weg finden konnten, ohne vor Gericht zu streiten, ist dieses Verfahren ideal für Sie. Es vereinfacht den bürokratischen Teil der Scheidung.

Der Prozess: Wie läuft eine Online-Scheidung ab?

  1. Daten sammeln: Beginnen Sie, indem Sie alle relevanten Informationen und Vereinbarungen online erfassen. Das betrifft Finanzen, die Pensionskasse und vor allem die Regelung für die Kinder.
  2. Dokumente erstellen lassen: Basierend auf Ihren Angaben werden die notwendigen juristischen Dokumente erstellt. Dazu gehören die Scheidungskonvention (oder Scheidungsvereinbarung) und das Scheidungsbegehren. Diese Dokumente erfüllen alle juristischen Anforderungen.
  3. Unterlagen prüfen: Nehmen Sie sich Zeit, die Dokumente sorgfältig zu lesen. Stellen Sie sicher, dass alle Punkte korrekt sind.
  4. Einreichung beim Gericht: Senden Sie die unterzeichneten Dokumente an das zuständige Gericht.
  5. Anhörung: Das Gericht lädt Sie zu einer Anhörung ein. Dabei prüft der Richter, ob Sie beide die Konvention freiwillig unterschrieben haben. Auch stellt er sicher, dass die Regelungen für die Kinder fair sind.
  6. Urteil: Nach der Anhörung spricht das Gericht das Scheidungsurteil aus.

Wichtige Punkte der Scheidungskonvention Ihre Scheidungskonvention ist das Herzstück der Scheidung. Sie regelt alle Folgen der Trennung. Dazu gehören:

  • Die Aufteilung des ehelichen Vermögens
  • Die Regelung des Unterhalts für Ehepartner und Kinder (Kindesunterhalt)
  • Das Sorgerecht und die Obhut für die Kinder
  • Die Aufteilung der Pensionskassen-Guthaben
  • Das Besuchsrecht und die Ferienregelung

Fazit: Die Online-Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung ist eine moderne und unkomplizierte Lösung. Sie hilft Paaren, die den Weg gemeinsam gehen wollen, den bürokratischen Aufwand zu minimieren. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen.

Eine einvernehmliche Scheidung ist der einfachste Weg, um eine Ehe in der Schweiz aufzulösen. Sie sparen Zeit, Geld und vor allem Nerven. Auch wenn Sie sich schon über alles einig sind, müssen Sie eine Anhörung vor Gericht absolvieren. Dieser Schritt mag nervenaufreibend erscheinen, doch er ist schnell und unkompliziert. Wir führen Sie durch den Ablauf.

 

1. Was passiert vor der Anhörung?

 

Bevor Sie vor Gericht erscheinen, müssen Sie eine Scheidungskonvention vorbereiten. Das ist eine schriftliche Vereinbarung. Sie regelt alle wichtigen Punkte. Dazu gehören die Aufteilung der Pensionskassenguthaben und des Vermögens. Auch der Unterhalt für Ehepartner und Kinder muss festgelegt werden. Sie müssen diese Konvention zusammen mit dem Scheidungsbegehren beim zuständigen Gericht einreichen. Das Gericht prüft Ihre Unterlagen vor dem Termin.

 

2. Die Rolle des Richters bei der Anhörung

 

Die Gerichtsanhörung dient der Genehmigung Ihrer Scheidungskonvention. Der Richter hat hier eine wichtige Rolle. Er stellt Fragen und prüft, ob die Vereinbarung fair ist. Er achtet darauf, dass die Scheidung wirklich auf Ihrem freien Willen beruht. Ein besonderer Fokus liegt auf den Belangen der Kinder. Der Richter stellt sicher, dass ihre Interessen gewahrt bleiben.

 

3. Was wird besprochen?

 

Die Anhörung konzentriert sich auf die Inhalte der Scheidungskonvention. Der Richter bestätigt mit Ihnen, dass Sie die Vereinbarungen verstanden haben. Er fragt, ob es Zwang oder Druck gab. Gibt es gemeinsame Kinder, werden diese auch angehört. Das passiert aber in einem separaten Gespräch. Dabei wird geschaut, was für das Kindeswohl am besten ist.

 

4. Nach der Anhörung

 

Wenn das Gericht Ihre Scheidungskonvention genehmigt, ist die Scheidung quasi vollzogen. Das Gericht verkündet das Scheidungsurteil. Der Prozess ist in der Regel sehr kurz. Die ganze Verhandlung dauert nur etwa eine halbe Stunde. Manchmal ist sogar eine Anhörung per Videokonferenz möglich. Das macht den Prozess noch einfacher.

Fazit: Die Anhörung vor Gericht ist der letzte Schritt einer einvernehmlichen Scheidung. Sie bestätigt Ihre Vereinbarungen und sorgt für eine rechtlich einwandfreie Scheidung. Der Richter agiert als Schiedsrichter, der Ihre gemeinsam gefundene Lösung formalisiert.

1. Die Einigung finden: Alle Punkte klären

 

Der erste Schritt ist der Dialog. Sie setzen sich zusammen und besprechen alle Details Ihrer Trennung. Klären Sie, wie Sie das Sorgerecht für die Kinder regeln. Vereinbaren Sie, wer wie viel zum Unterhalt beiträgt. Und entscheiden Sie über die Verteilung Ihrer Besitztümer und des Altersguthabens. Diese Phase erfordert Offenheit und Kompromissbereitschaft.

 

2. Die Vereinbarung schriftlich festhalten

 

Wenn Sie sich einig sind, halten Sie die Ergebnisse in der sogenannten Scheidungsvereinbarung fest. Dieses Dokument ist die Grundlage für Ihre Scheidung. Es muss umfassend sein. Es regelt das Sorgerecht, den Kindesunterhalt und den Ehegattenunterhalt. Ebenso werden die güterrechtliche Auseinandersetzung und die Aufteilung der Pensionskasse geregelt.

 

3. Vorbereitung der Dokumente für das Gericht

 

Jetzt sammeln Sie die nötigen Unterlagen. Sie benötigen Ihren Familienausweis und Bescheinigungen Ihrer Pensionskassen. Diese Dokumente sind wichtig, damit das Gericht Ihre Vereinbarung prüfen kann. Das vollständige Dossier wird dann gemeinsam beim zuständigen Gericht eingereicht.

 

4. Anhörung beim Richter

 

Das Gericht wird Sie beide vorladen. Bei dieser Anhörung geht es darum, dass der Richter Ihre Scheidungsvereinbarungüberprüft. Er möchte sichergehen, dass Sie die Vereinbarung freiwillig und ohne Zwang getroffen haben. Vor allem steht das Kindeswohl im Vordergrund. Der Richter beurteilt, ob die getroffenen Regelungen fair sind. Wenn alles passt, genehmigt er die Vereinbarung.

 

5. Das finale Scheidungsurteil

 

Wenige Wochen nach dem Gerichtstermin erhalten Sie das schriftliche Scheidungsurteil. Damit ist Ihre Ehe offiziell beendet. Sie können einen klaren Schlussstrich ziehen und Ihr neues Leben beginnen.

Fazit: Die Scheidung mit gemeinsamer Vereinbarung ist der beste Weg, um Konflikte zu vermeiden. Sie behalten die Kontrolle über den Prozess und die Kosten bleiben überschaubar. Dienste wie einfache-scheidung.ch unterstützen Sie dabei, Ihre Vereinbarung korrekt zu verfassen und die Unterlagen vorzubereiten. Das macht den Prozess weniger stressig und ermöglicht Ihnen einen Neustart unter guten Bedingungen.

Was passiert bei der Trennung mit dem gemeinsamen Haus?

Im Eheschutzverfahren regelt das Gericht vorläufig, wer die Wohnung oder das Haus während der Trennungszeit bewohnen darf. Die Eigentumsverhältnisse sind in dieser Phase zweitrangig. Viel wichtiger ist, wer stärker auf die Liegenschaft angewiesen ist.

  • Kinder als zentrales Kriterium: Haben Sie gemeinsame Kinder, bekommt meist der Elternteil die Wohnung zugewiesen, der sie hauptsächlich betreut. Das Kindeswohl hat hier absolute Priorität. Es ist wichtig, den Kindern Stabilität und die gewohnte Umgebung zu erhalten.
  • Andere Interessen: Hat das Paar keine Kinder, werden weitere Kriterien abgewogen. Dazu gehören die Dauer des Wohnsitzes in der Liegenschaft, gesundheitliche Gründe oder der Bezug zu Beruf und sozialem Umfeld.

Die Zuweisung bei der Scheidung

Im Scheidungsverfahren wird das Haus endgültig aufgeteilt. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Eigentumsform und der Güterstand entscheidend werden.

  • Alleineigentum: Gehört die Immobilie einem Partner allein (Eigengut), bleibt sie in seinem Besitz. Der andere Partner hat keinen Anspruch auf das Eigentum. Es kann aber ein befristetes Wohnrecht gewährt werden, insbesondere wenn Kinder betroffen sind.
  • Miteigentum oder Gesamteigentum: Haben beide das Haus gemeinsam erworben, sind sie Miteigentümer oder Gesamteigentümer. Das Gesetz sieht hier drei Optionen vor:
    1. Ein Partner übernimmt das Haus: Die Person, die bleiben möchte, zahlt den anderen aus. Dazu ist eine professionelle Schätzung des Verkehrswerts notwendig.
    2. Verkauf an Dritte: Das Haus wird verkauft und der Erlös, abzüglich Hypotheken und Steuern, wird aufgeteilt. Dies ist oft die einfachste und fairste Lösung.
    3. Miteigentum bleibt bestehen: Die Parteien bleiben auch nach der Scheidung gemeinsam im Grundbuch eingetragen. Dies ist selten und kann zu weiteren Konflikten führen.

Fazit:

Die Zuweisung der ehelichen Liegenschaft ist ein komplexes Thema. Im Eheschutzverfahren steht das Kindeswohl im Vordergrund. Im Scheidungsverfahren entscheiden Eigentumsform und Güterstand über die endgültige Aufteilung. Um Streit zu vermeiden und die beste Lösung zu finden, ist eine frühzeitige und professionelle Beratung unerlässlich. So können Sie die Weichen für einen fairen Neustart stellen.