Das Wertschriftendepot im Scheidungsverfahren: Was gehört wem?

Die Scheidung ist eine Zäsur, die nicht nur das persönliche, sondern auch das finanzielle Leben neu ordnet. Wenn während der Ehe in Wertschriften investiert wurde, stellt sich schnell die Frage: Wie wird das Depot aufgeteilt? Dies ist eine der häufigsten Herausforderungen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung in der Schweiz.

Der folgende Artikel erklärt verständlich, wie Wertschriftendepots nach den Regeln des Schweizer Zivilgesetzbuchs (ZGB) behandelt werden und worauf Sie bei der Vermögensaufteilung achten sollten.

 

Güterrechtliche Prinzipien: Eigengut vs. Errungenschaft

Das Schweizer Güterrecht basiert standardmässig auf der sogenannten Errungenschaftsbeteiligung (Art. 196 ff. ZGB), sofern kein Ehevertrag die Gütertrennung vorsieht.

In diesem Güterstand wird das Vermögen in zwei Massen unterschieden:

  1. Eigengut: Dazu gehört alles, was ein Ehepartner vor der Eheschliessung besessen hat, sowie persönliche Geschenke und Erbschaften während der Ehe.
  2. Errungenschaft: Hierzu zählen alle Vermögenswerte, die während der Ehe durch Arbeitseinkommen, Renten oder Sozialversicherungsleistungen erworben wurden.

Bei der Scheidung behält jeder sein Eigengut, während die Errungenschaft hälftig geteilt wird.

 

Die Herausforderung bei Wertschriften

Die Zuordnung von Wertschriftendepots kann knifflig sein, insbesondere wenn über die Jahre Eigengut und Errungenschaft vermischt wurden (z.B. durch zusätzliche Einzahlungen aus dem Lohn auf ein geerbtes Depot).

Beispiele zur Klärung:

  • Scenario 1: Geerbtes Depot (Eigengut): Sie haben ein Depot von Ihrer Familie geerbt. Der Wert dieser Aktien bleibt Ihr Eigengut.
  • Scenario 2: Depot aus Ersparnissen (Errungenschaft): Das Depot wurde aus dem gemeinsamen Lohn während der Ehe aufgebaut. Es ist Teil der Errungenschaft und wird geteilt.

 

Erträge aus Eigengut sind Errungenschaft!

Ein häufiger Irrtum ist, dass alle Vermögenswerte aus Eigengut auch samt ihren Erträgen Eigengut bleiben. Im Schweizer Recht ist dies anders: Zinsen und Dividenden, die während der Ehe aus Eigengut-Anlagen erzielt werden, zählen zur Errungenschaft und müssen bei der Scheidung geteilt werden (Art. 197 Abs. 2 ZGB).

Wichtig: Wertsteigerungen, die auf rein konjunkturellen Schwankungen (Kursgewinne) beruhen, bleiben hingegen grundsätzlich Eigengut. Nur wenn die Wertsteigerung auf Investitionen aus Errungenschaftsmitteln beruht, ist der entsprechende Mehrwert ebenfalls Errungenschaft.

 

Die Bedeutung des Nachweises

Das ZGB sieht vor, dass bei fehlendem Beweis ein Vermögenswert als Errungenschaft gilt (Art. 200 Abs. 2 ZGB). Daher ist es entscheidend, die Herkunft der Mittel, mit denen das Depot aufgebaut oder die Wertschriften gekauft wurden, belegen zu können. Eine klare Dokumentation ist im Scheidungsverfahren von grösster Wichtigkeit.

 

Bewertung der Wertschriften

Wertpapiere unterliegen täglichen Kursschwankungen. Für die güterrechtliche Auseinandersetzung ist der Verkehrswert(Marktwert) zum Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung massgeblich. Wenn das Scheidungsverfahren länger dauert, können sich die Kurse noch stark verändern. Verluste oder Gewinne bis zum Stichtag des Urteils werden in der Regel berücksichtigt.

 

Fazit: Klare Verhältnisse schaffen

Die Aufteilung von Wertschriftendepots erfordert Sorgfalt. Um eine faire Lösung zu finden, ist es wichtig, die Regeln des Güterrechts zu verstehen und frühzeitig eine umfassende Bestandsaufnahme zu machen. Professionelle Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt oder Mediator kann dabei helfen, eine sachliche und gerechte Lösung zu finden, die beide Parteien akzeptieren können.

Die Scheidung wird oft als ein komplexer Prozess wahrgenommen, der von vielen Missverständnissen und falschen Vorstellungen begleitet wird. In der Schweiz kursieren immer wieder Mythen über die Scheidung, die die Verwirrung und Unsicherheit verstärken können. Dieser Artikel soll einige der häufigsten Mythen entlarven und Ihnen präzise Informationen liefern, um diesen Prozess besser zu verstehen.

Mythos Nr. 1: Der „schuldige“ Ehepartner erhält eine schlechtere finanzielle Entschädigung

Es wird oft angenommen, dass der Partner, der für die Scheidung verantwortlich ist (z. B. durch Untreue oder Fehlverhalten), eine schlechtere Aufteilung des Vermögens oder des Unterhalts bekommt. In der Schweiz jedoch basiert die Aufteilung des Vermögens hauptsächlich auf objektiven Kriterien, wie dem ehelichen Güterstand und den Bedürfnissen der Parteien, und nicht auf der Schuldfrage. Das Gericht berücksichtigt Fehlverhalten nur, wenn es direkte Auswirkungen auf die Finanzen des Paares hatte.

Mythos Nr. 2: Mütter erhalten immer das Sorgerecht für die Kinder

Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Vermutung zugunsten der Mütter. Die Entscheidung über das Sorgerecht wird einzig und allein auf der Grundlage des Kindeswohls getroffen. Schweizer Gerichte bevorzugen in der Regel eine geteilte Sorgerechtsregelung, es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe, die es erfordern, einen der Elternteile zu bevorzugen.

Mythos Nr. 3: Der Elternteil, der mehr verdient, bekommt einen größeren Anteil des Vermögens

Es ist ein weit verbreiteter Glaube, dass der Elternteil mit dem höheren Einkommen einen größeren Anteil des Vermögens erhält. In Wirklichkeit wird das Vermögen in der Schweiz gleichmäßig unter den Ehepartnern aufgeteilt, basierend auf dem gewählten Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung). In bestimmten Fällen kann der Ehepartner, der weniger gearbeitet hat oder seine Karriere zugunsten der Kindererziehung opferte, einen größeren Anteil des Vermögens erhalten.

Mythos Nr. 4: Unterhaltszahlungen beeinflussen die Besuchsrechte der Kinder

Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind zwei getrennte Fragen. Die Tatsache, dass ein Elternteil den Unterhalt zahlt oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Besuchsrechte. Die Gerichte bestimmen die Besuchsregelungen basierend auf dem Wohl des Kindes und nicht auf finanziellen Beiträgen.

Mythos Nr. 5: Sie müssen im Kanton Ihrer Heirat scheiden lassen

In der Schweiz ist es nicht erforderlich, im Kanton zu scheiden, in dem die Ehe geschlossen wurde. Sie können die Scheidung in jedem Kanton einreichen, in dem Sie wohnhaft sind. Die Zuständigkeit der Gerichte hängt vom Wohnsitz ab, nicht vom Eheschliessungsort.

Mythos Nr. 6: Ein Gericht ist immer erforderlich, um die Scheidung und finanziellen Fragen zu regeln

Es ist durchaus möglich, in der Schweiz einvernehmlich zu scheiden, ohne durch ein komplexes Gerichtsverfahren zu gehen. Wenn beide Parteien sich über die Bedingungen der Scheidung (Vermögensaufteilung, Unterhalt, Sorgerecht) einig sind, kann ein Richter eine schriftliche Vereinbarung genehmigen, ohne dass eine Anhörung erforderlich ist. Diese Vorgehensweise ist oft schneller und kostengünstiger.

Mythos Nr. 7: Ihr Ex-Partner kann einen Anteil an Ihren zukünftigen Einkünften verlangen

In der Schweiz können Sie mit einer „Trennungsvereinbarung“ oder einer „Scheidungsvereinbarung“ alle finanziellen Verbindungen zu Ihrem Ex-Partner beenden. Ohne eine solche Vereinbarung kann es jedoch vorkommen, dass Ihr Ex-Partner versucht, einen Anteil an zukünftigen Einkünften wie Erbschaften oder Unternehmensgewinnen zu beanspruchen. Eine gut formulierte Scheidungsvereinbarung schützt Sie vor solchen Forderungen.

Fazit: Mythen entlarven und den Scheidungsprozess besser verstehen

Viele Missverständnisse über die Scheidung können Entscheidungen erschweren und den Prozess unnötig verkomplizieren. In der Schweiz basiert die Scheidung auf klaren rechtlichen Grundlagen, die nicht von Mythen oder falschen Annahmen beeinflusst werden sollten. Das Verständnis der Realität hinter diesen Mythen hilft Ihnen, den Prozess selbstbewusster und mit fundierten Informationen zu durchlaufen. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wenden Sie sich an einen spezialisierten Familienanwalt, um eine fundierte Beratung für Ihre Situation zu erhalten.

Wenn ein Elternteil, der das Sorgerecht für die Kinder hat, sich wieder verheiratet, können verschiedene Fragen aufkommen, insbesondere in Bezug auf die Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. In der Schweiz, obwohl sich die finanzielle Situation des Elternteils, der den Unterhalt erhält, nach einer Wiederverheiratung ändern kann, führt dies nicht automatisch zu einer Neubewertung der Unterhaltsverpflichtung. Wie wirkt sich die Wiederverheiratung auf den Unterhalt aus? Muss dieser angepasst werden? Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie wissen sollten.

Das Prinzip des Unterhalts: Sicherstellung des Wohlergehens des Kindes

Zunächst ist es wichtig zu betonen, dass der Unterhalt in erster Linie dazu dient, die wesentlichen Bedürfnisse des Kindes zu decken, unabhängig vom Familienstand der Eltern. Selbst wenn der sorgende Elternteil sich wieder verheiratet und zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung hat, führt dies nicht automatisch zu einer Änderung der Unterhaltsverpflichtung. Solange das Kind weiterhin im Haushalt des sorgenden Elternteils lebt und keine wesentlichen Änderungen an den Bedürfnissen des Kindes eintreten, bleibt der Unterhalt grundsätzlich weiterhin fällig.

Veränderung der Belastungen des unterhaltspflichtigen Elternteils: Ein Grund für eine Anpassung?

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil sich wieder verheiratet und neue familiäre Belastungen übernimmt, kann dies eine Neubewertung des Unterhaltsbetrags rechtfertigen. Zum Beispiel können die Geburt eines weiteren Kindes oder zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Wiederverheiratung diesen Elternteil dazu veranlassen, eine Anpassung des Unterhalts zu beantragen. Eine solche Anfrage muss jedoch auf konkreten, nachweisbaren Änderungen basieren, wie z. B. einem erheblichen Rückgang des Einkommens oder neuen finanziellen Verpflichtungen, nicht auf persönlichen Gründen.

Die finanzielle Unterstützung des neuen Ehepartners

Ein weiterer Faktor, der den Unterhaltsbetrag beeinflussen kann, ist die finanzielle Unterstützung, die das Kind von seinem neuen Elternteil (dem Ehepartner des sorgenden Elternteils) erhält. Wenn diese Unterstützung signifikant ist, könnte dies in die Berechnung des Unterhalts einfließen. Solche Fälle sind jedoch relativ selten, und jedes Szenario wird individuell von den Gerichten geprüft, basierend auf den vorgelegten Beweisen und den spezifischen Umständen.

Die Wiederverheiratung des sorgenden Elternteils: Keine automatische Änderung

Es ist wichtig zu betonen, dass die Wiederverheiratung des sorgenden Elternteils nicht automatisch eine Änderung des Unterhaltsbetrags zur Folge hat. Eine Anpassung des Unterhalts richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen des Kindes und der finanziellen Situation beider Elternteile. Wenn ein Elternteil den Unterhalt anpassen möchte, muss er einen tatsächlichen Wandel in den Lebensumständen nachweisen. Bei Meinungsverschiedenheiten ist es Aufgabe des Gerichts, die Entscheidung zu treffen, wobei es auf die rechtlichen und finanziellen Kriterien zurückgreift.

Fazit: Eine Situation, die mit Bedacht behandelt werden sollte

Die Wiederverheiratung eines sorgenden Elternteils kann Fragen zum Unterhalt aufwerfen, aber allein dieses Ereignis ist nicht ausschlaggebend für eine Änderung des Betrags. Wenn sich die finanzielle Situation der Eltern erheblich ändert, kann eine Neubewertung des Unterhalts beantragt werden, aber dies muss durch konkrete Gründe belegt werden. Bei Uneinigkeiten kann ein Gericht entscheiden, wobei es die Bedürfnisse des Kindes und die finanziellen Ressourcen der Eltern berücksichtigt.

Bei einer Scheidung geht es nicht nur um das Ende einer Ehe, sondern auch um finanzielle Konsequenzen, die sorgfältig bewertet werden müssen. Die Unterhaltspflicht, die im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt ist, stellt einen der zentralen Punkte nach der Trennung dar. Hier ist ein Überblick über die Grundsätze und praktischen Aspekte dieser Verpflichtung nach einer Scheidung.

Wann beginnt die Unterhaltspflicht?

Die Unterhaltspflicht beginnt in der Regel mit dem Inkrafttreten des Scheidungsurteils, doch das Gericht kann auch ein früheres Datum festlegen. Zum Beispiel kann es den Beginn der Unterhaltspflicht auf das Datum der teilweisen Rechtskraft des Urteils festlegen, wenn der Scheidungsgrund bereits anerkannt wurde. Wenn während des Scheidungsverfahrens vorläufige Massnahmen ergriffen wurden, kann der Unterhalt jedoch nicht vor dem Datum der teilweisen Rechtskraft des Urteils beginnen.

Das hypothetische Einkommen: Ein wichtiger Begriff

Artikel 125 des Zivilgesetzbuches sieht vor, dass einem Ehegatten, der seine Arbeitskraft nicht vollständig nutzt, ein hypothetisches Einkommen zugerechnet werden kann. Dieses Einkommen kann berücksichtigt werden, wenn es vernünftigerweise erreichbar ist. Ziel ist es, die finanzielle Unabhängigkeit der Ehegatten auch nach der Scheidung zu gewährleisten.

Dauer der Unterhaltspflicht: Welche Kriterien zählen?

Die Dauer der Unterhaltspflicht variiert je nach verschiedenen Faktoren: der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, der finanziellen Situation der Parteien und den besonderen Umständen des Einzelfalls. Das Gericht muss die Situation jedes Ehegatten sorgfältig prüfen, um eine angemessene Dauer der Unterhaltspflicht zu bestimmen.

Festlegung des Unterhaltsbetrags: Wie viel ist zu zahlen?

Ein Ehegatte hat Anspruch auf Unterhalt, wenn seine Bedürfnisse nicht vernünftigerweise eigenständig gedeckt werden können. Die Fähigkeit des anderen Ehegatten, finanzielle Unterstützung zu leisten, ist dabei ein wichtiger Faktor. Ziel ist es, eine gerechte Verteilung der Ressourcen nach der Scheidung sicherzustellen, unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Lage beider Parteien.

Die entscheidende Bedeutung der Ehe

Ein wesentlicher Faktor bei der Festlegung der Unterhaltspflicht ist der Einfluss, den die Ehe auf die finanzielle Situation des Antragstellers hatte. Wenn ein Ehegatte beispielsweise seine Karriere zugunsten der Kinderbetreuung oder der Haushaltsführung aufgegeben hat, kann dies einen höheren Unterhalt rechtfertigen. In solchen Fällen muss das letzte gemeinsame Lebensniveau grundsätzlich aufrechterhalten werden, es sei denn, die Ressourcen sind unzureichend.

Dauer des Unterhalts: Ein wichtiger Faktor

Die Dauer der Unterhaltspflicht hängt vor allem von der Ehedauer ab. Eine langjährige Ehe kann eine längere finanzielle Unterstützung rechtfertigen, während eine kurze Ehe oft eine kürzere Unterhaltspflicht zur Folge hat. Weitere Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand oder die Rollenverteilung während der Ehe können ebenfalls berücksichtigt werden.

Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale Herausforderung, sondern auch ein Umbruch, der verschiedene Bereiche Ihres Lebens betrifft, einschliesslich Ihrer beruflichen Karriere. Es ist wichtig, ein Gleichgewicht zwischen beruflichen Verpflichtungen und der Bewältigung Ihrer Emotionen während dieser Zeit zu finden. Hier sind einige praktische Tipps, die Ihnen helfen können, diese schwierige Zeit zu überstehen und gleichzeitig Ihre Karriere zu erhalten.

Die emotionalen Herausforderungen bei der Arbeit

Eine Scheidung kann erheblichen Stress und Angst erzeugen. Diese Emotionen können Ihre Konzentrationsfähigkeit bei der Arbeit beeinträchtigen und sich negativ auf Ihre Leistung auswirken.

Was können Sie tun, um damit umzugehen?
Es ist ein wichtiger erster Schritt, zu erkennen, dass Sie eine schwierige Zeit durchmachen. Zögern Sie nicht, um Hilfe zu bitten, sei es bei einem Kollegen oder bei einem Vorgesetzten, um Sie in dieser Phase zu unterstützen. Es kann auch hilfreich sein, sich mit einem Fachmann auszutauschen, um Ihre Emotionen besser zu verstehen und im Alltag besser zu bewältigen.

Die Auswirkungen der Scheidung auf Ihre Produktivität

Es ist häufig, dass nach einer Scheidung die Motivation und Konzentration nachlassen. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Trennung, juristischen Terminen und persönlichen Sorgen können Ihre gewohnte Arbeitsroutine stören.

Einige praktische Lösungen:
Organisieren Sie Ihre Zeit nach Prioritäten. Versuchen Sie nicht, alles auf einmal zu erledigen, sondern konzentrieren Sie sich auf die wesentlichen Aufgaben. Die Delegation von Verantwortung innerhalb Ihres Teams, wenn dies möglich ist, kann ebenfalls helfen, den Druck bei der Arbeit zu verringern.

Berufliche Beziehungen während der Scheidung

Eine Scheidung kann die Art und Weise beeinflussen, wie Sie mit Ihren Kollegen interagieren. Stress und persönliche Sorgen können zu Gereiztheit oder der Tendenz führen, sich zu isolieren, was die Teamdynamik beeinträchtigen kann.

Wie können Sie gute Beziehungen am Arbeitsplatz aufrechterhalten?
Kommunikation ist entscheidend. Erklären Sie Ihren nahen Kollegen kurz, dass Sie eine schwierige Zeit durchmachen, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Eine solche Transparenz fördert das Verständnis. Zudem können Sie Ablenkungen vermeiden, indem Sie persönliche Anrufe oder E-Mails während der Arbeitszeit begrenzen. Reservieren Sie bestimmte Momente, um Ihre persönlichen Anliegen zu regeln.

Berufliches und privates Leben ins Gleichgewicht bringen

Nach einer Scheidung ist es oft notwendig, Ihre Prioritäten neu auszurichten. Es ist wichtig, ein neues Gleichgewicht zu finden, um weder das eine noch das andere Ihrer Lebensbereiche zu vernachlässigen.

Einige Strategien für den Erfolg:
Es ist entscheidend, sich um sich selbst zu kümmern. Gönnen Sie sich Momente der Entspannung und Regeneration. Ob durch Sport oder einfach durch ruhige Momente – diese Pausen werden von großem Nutzen sein. Wenn Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, kann es hilfreich sein, einen Coach zu konsultieren, um Sie in dieser Phase zu begleiten.

Die Zukunft Ihrer Karriere nach einer Scheidung planen

Die Scheidung kann ein Wendepunkt sein, um Ihre beruflichen Ziele neu zu bewerten. Vielleicht möchten Sie den Beruf wechseln oder Ihre Fähigkeiten verstärken, um voranzukommen.

Wie können Sie sich auf die Zukunft vorbereiten?
Nutzen Sie diese Zeit, um über Ihre langfristigen beruflichen Ambitionen nachzudenken. Dies könnte eine Gelegenheit sein, sich in neuen Bereichen fortzubilden oder Chancen zu ergreifen, die besser zu Ihren Zielen nach dieser schwierigen Zeit passen.

Im Rahmen einer Scheidung oder Trennung stellt sich oft die Frage nach den Rechten an der ehelichen Wohnung. In der Schweiz bleibt die eheliche Wohnung laut Rechtsprechung solange als geschützter Lebensmittelpunkt bestehen, wie die Ehe rechtlich nicht aufgelöst ist – selbst wenn die Ehegatten getrennt leben oder sich in einem Scheidungsverfahren befinden. Die eheliche Wohnung ist der Ort, an dem die Familie vor der Trennung zusammenlebte und der als Lebensmittelpunkt für alle Familienmitglieder diente.

Der Schutz der ehelichen Wohnung Der Status als „eheliche Wohnung“ bleibt bestehen, bis entweder eine gerichtliche Entscheidung ergeht oder besondere Umstände deutlich machen, dass die Wohnung nicht mehr als Lebensmittelpunkt der Familie dient. Diese Statusänderung tritt jedoch nicht automatisch durch das Verlassen eines Ehegatten ein.

Was passiert, wenn ein Ehepartner die Wohnung verlässt? Wenn einer der Ehegatten die eheliche Wohnung verlässt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass er oder sie auf die Rechte an der Wohnung verzichtet. Das blosse Verlassen, selbst über einen längeren Zeitraum, reicht nicht aus, um einen endgültigen Verzicht auf die Wohnrechte nachzuweisen. Die Wohnung verliert ihren familiären Charakter nur, wenn ein Ehegatte sie dauerhaft verlässt und kein Interesse mehr an ihr zeigt.

Das Verlassen der Wohnung muss durch konkrete Beweise nachgewiesen werden. Es handelt sich hierbei um eine komplexe Frage, die solide Nachweise erfordert. Der Richter stützt sich auf konkrete Indizien, um zu beurteilen, ob der Ehepartner tatsächlich auf sein Wohnrecht verzichtet hat.

Die Beweislast für den Verlust des familiären Charakters Wenn ein Ehepartner behauptet, die Wohnung habe ihren Status als Lebensmittelpunkt der Familie verloren, muss er oder sie hierfür stichhaltige Beweise vorlegen. Es liegt also in der Verantwortung derjenigen Partei, die den Verlust des familiären Charakters geltend macht, durch klare Tatsachen zu belegen, dass die Wohnung nicht länger als gemeinsamer Wohnort der Familie dient.

Fazit In der Schweiz bleibt der Schutz der ehelichen Wohnung so lange bestehen, wie die Ehe rechtlich fortbesteht – auch bei einer Trennung. Allein das Verlassen der Wohnung durch einen Ehepartner führt nicht automatisch dazu, dass die Wohnung ihren Status als familiärer Lebensmittelpunkt verliert. Entscheidungen über den Wohnstatus müssen sorgfältig getroffen und auf fundierte Beweise gestützt werden, um die Rechte beider Ehepartner zu wahren.

Die Verwendung von geerbten Vermögenswerten im Zusammenhang mit Unterhaltsverpflichtungen wirft komplexe rechtliche und ethische Fragen auf. In der Schweiz spielt Artikel 176, Absatz 1, Ziffer 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) eine entscheidende Rolle, indem er in bestimmten Fällen erlaubt, geerbtes Vermögen zur Erfüllung von Unterhaltspflichten heranzuziehen.

Das allgemeine Prinzip Grundsätzlich sollen geerbte Vermögenswerte nicht für die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen verwendet werden. Dieses Prinzip beruht auf der Vorstellung, dass ein Erbe als persönliches oder familiäres Vermögen gilt und nicht für laufende Unterhaltspflichten angetastet werden sollte.

Die Ausnahmen von der Regel Dennoch sieht Artikel 176, Absatz 1, Ziffer 1 ZGB bestimmte Ausnahmen vor. In besonderen Fällen kann die Nutzung von geerbten Vermögenswerten zur Deckung der Familienbedürfnisse erforderlich sein. Zu diesen Ausnahmen gehören:

  • Unzureichende sonstige Ressourcen: Wenn die unterhaltspflichtige Person nicht über ausreichende andere Mittel verfügt, kann es als gerechtfertigt angesehen werden, auf das Erbe zurückzugreifen.
  • Notwendigkeit zur Deckung der Familienbedürfnisse: Können die Bedürfnisse der Familie, insbesondere der Kinder, nicht durch die üblichen Einkünfte gedeckt werden, kann es notwendig sein, geerbte Vermögenswerte zu verwenden.
  • Wohl des Kindes: In bestimmten Situationen kann das Gericht entscheiden, dass die Verwendung des Erbes im besten Interesse des Kindes liegt, um ein angemessenes Lebensniveau zu gewährleisten.

Die Bewertungskriterien Um festzustellen, ob die Verwendung von geerbten Vermögenswerten angemessen ist, werden von den Gerichten verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Art und Wert des Erbes: Ein Erbe in Form von Bargeld ist leichter verfügbar als Immobilien oder Kunstgegenstände.
  • Sonstige Ressourcen und Verdienstmöglichkeiten des Schuldners: Bevor die Nutzung des Erbes angeordnet wird, ist es wichtig zu prüfen, ob der Schuldner über andere Mittel verfügt oder seine Einkünfte erhöhen kann.
  • Verhältnis zwischen Erbe und Unterhaltsverpflichtung: Die Proportionalität zwischen dem Erbe und den Unterhaltspflichten ist entscheidend. Ein kleines Erbe sollte nicht vollständig für langfristige Verpflichtungen aufgebraucht werden.

Fazit Obwohl der Grundsatz des Schutzes von geerbtem Vermögen vorherrscht, erlaubt Artikel 176, Absatz 1, Ziffer 1 ZGB in spezifischen Fällen, dass wesentliche Bedürfnisse der Familie auch durch die Nutzung des Erbes gedeckt werden können. Die Schweizer Gerichte spielen dabei eine zentrale Rolle, um die Interessen zwischen dem Schutz des geerbten Vermögens und den Unterhaltspflichten für die Familie abzuwägen.

Stieffamilien sind in der modernen schweizerischen Gesellschaft weit verbreitet. Diese Familienkonstellationen, obwohl immer häufiger, weisen oft komplexe Dynamiken auf, insbesondere hinsichtlich der Verantwortung für Kinder. Dieser Artikel untersucht die verschiedenen Aspekte der Betreuung in Stieffamilien in der Schweiz und beleuchtet die rechtlichen, finanziellen und sozialen Implikationen.

Rechtlicher Rahmen für Stieffamilien

In der Schweiz wird das Familienrecht durch das Schweizerische Zivilgesetzbuch geregelt, das spezifische Überlegungen für Stieffamilien vorschreibt:

Elterliche Sorge: In der Regel verbleibt die elterliche Sorge bei den leiblichen Eltern, auch nach einer Trennung. Dennoch können Stiefeltern eine wichtige Rolle im Alltag der Kinder spielen, auch wenn ihre rechtliche Autorität nicht etabliert ist.

Unterhaltspflichten: Die leiblichen Eltern bleiben für den Kindesunterhalt verantwortlich. Stiefeltern können jedoch gebeten werden, zur finanziellen Unterstützung des Kindes beizutragen, insbesondere wenn sie im gleichen Haushalt leben.

Finanzielle Beiträge in Stieffamilien

Finanzielle Fragen in Stieffamilien können besondere Herausforderungen mit sich bringen:

Unterhaltszahlungen: Der Elternteil, der das Kind nicht betreut, muss Unterhaltszahlungen leisten, um die Bedürfnisse des Kindes zu decken. Die Höhe dieses Betrages wird vom Gericht in Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten jedes Elternteils festgelegt.

Kostenaufteilung: In Stieffamilien können die Kosten auf verschiedene Weise verteilt werden. Ein Stiefelternteil kann zur Deckung der täglichen Ausgaben wie Nahrung, Unterkunft und Bildung beitragen, auch wenn diese Beiträge nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Soziale und Emotionale Herausforderungen

Stieffamilien sehen sich einzigartigen Herausforderungen gegenüber:

Integration der Stiefeltern: Kinder können Schwierigkeiten haben, einen neuen Stiefelternteil zu akzeptieren. Es ist wichtig, ein respektvolles und offenes Umfeld zu fördern, um diese Integration zu erleichtern.

Rolle der Stiefeltern: Stiefeltern müssen ein empfindliches Gleichgewicht zwischen Unterstützung und Autorität finden, ohne die Rolle der leiblichen Eltern zu überschreiten.

Bedeutung der Kommunikation: Eine transparente und regelmässige Kommunikation zwischen allen Familienmitgliedern ist entscheidend, um Erwartungen und Verantwortlichkeiten zu managen.

Psychologische Auswirkungen

Das Wohlbefinden der Kinder in Stieffamilien hängt stark von den familiären Beziehungen ab:

Emotionale Stabilität: Eine harmonische Stieffamilie kann eine stabile und liebevolle Umgebung bieten, die für die emotionale Entwicklung der Kinder entscheidend ist.

Psychologische Unterstützung: Es kann vorteilhaft sein, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um den Kindern zu helfen, sich an die familiären Veränderungen anzupassen und ihre Emotionen gesund zu bewältigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Stieffamilien in der Schweiz mit einer Reihe von rechtlichen, finanziellen und emotionalen Herausforderungen konfrontiert sind. Obwohl die Rolle der Stiefeltern oft von zentraler Bedeutung ist, ist sie nicht immer rechtlich klar definiert. Für das reibungslose Funktionieren dieser Familien ist es wichtig, eine offene Kommunikation zu fördern und ein Gleichgewicht zwischen Verantwortlichkeiten und Erwartungen zu wahren. Trotz ihrer Komplexität können Stieffamilien bei sorgfältiger und verständnisvoller Handhabung bereichernde Möglichkeiten für Unterstützung und Vielfalt bieten.

Die Inflation beeinflusst alle Bereiche der Gesellschaft, einschliesslich der Unterhaltszahlungen. Wie passen sich diese an die steigenden Lebenshaltungskosten an? Die Antwort hängt hauptsächlich von den Vereinbarungen oder Urteilen zwischen den beteiligten Parteien ab.

Grundprinzipien: Vertragsfreiheit

Das derzeitige Gesetz schreibt keine automatische Anpassung der Unterhaltszahlungen an die Inflation vor, sei es für Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt. Die beteiligten Parteien müssen daher entscheiden, ob und wie die Unterhaltszahlungen entsprechend den Veränderungen der Lebenshaltungskosten angepasst werden sollen. Unterhaltsverträge oder Gerichtsurteile spielen hierbei eine entscheidende Rolle.

Besonderheiten beim Kindesunterhalt

Seit dem 1. Januar 2017 müssen Verträge oder Urteile, die Kindesunterhalt regeln, Bestimmungen zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten enthalten. Diese Massnahme soll die Kaufkraft der Kinder trotz Inflation erhalten. Es ist wichtig, dass Eltern, ob verheiratet oder nicht, diese Anpassungen klar definieren.

Ehegattenunterhalt: Mehr Flexibilität

Für den Ehegattenunterhalt ist die Anpassung an die Inflation nicht zwingend erforderlich. Ein Scheidungsurteil kann diese Klausel weglassen, sodass die Unterhaltszahlung trotz wirtschaftlicher Schwankungen unverändert bleibt. Richter können jedoch entscheiden, eine Indexierungsklausel einzuführen, die eine automatische Anpassung der Beträge an die Lebenshaltungskosten ermöglicht.

Die Rolle des Unterhaltsschuldners

Wenn eine Indexierungsklausel enthalten ist, wird in der Regel der nationale Verbraucherpreisindex als Referenz verwendet. Anpassungen erfolgen häufig zu Beginn jedes Jahres, basierend auf dem Index des Novembers des Vorjahres. Es liegt am Schuldner, diese Anpassungen proaktiv vorzunehmen. Bei Nichteinhaltung kann der Gläubiger die nicht angepassten Beträge für einen Zeitraum von fünf Jahren nachfordern.

Besondere Fälle: altes Scheidungsrecht

Für Ehen, die vor dem 1. Januar 2000, dem Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts, aufgelöst wurden, gilt das alte Recht. In diesen Fällen bedeutet das Fehlen einer Inflationsausgleichsklausel im Scheidungsurteil nicht zwangsläufig, dass die Parteien auf diesen Ausgleich verzichtet haben. Der Gläubiger kann weiterhin eine Überprüfung beantragen, um eine Anpassung an die Inflation zu erreichen.

Fazit

Die Anpassung der Unterhaltszahlungen an die Inflation erfolgt nicht automatisch und hängt weitgehend von den Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen ab. Das Gesetz verlangt inzwischen eine gewisse Strenge beim Kindesunterhalt, bietet jedoch mehr Flexibilität beim Ehegattenunterhalt. Es ist daher wichtig, dass die Parteien bei der Erstellung von Unterhaltsverträgen und bei gerichtlichen Verfahren sorgfältig darauf achten, ihre finanziellen Interessen angesichts wirtschaftlicher Schwankungen zu schützen.

Das Konzept des Existenzminimums ist von entscheidender Bedeutung in Debatten über Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftspolitik. Aber was umfasst es genau und wie wird es berechnet?

Was ist das Existenzminimum?

Das Existenzminimum bezeichnet den minimalen Betrag, den eine Person benötigt, um ihre Grundbedürfnisse wie Nahrung, Unterkunft und andere wesentliche Notwendigkeiten zu decken, sei es für sich selbst oder ihre Familie. Derzeit gliedern sich die Leistungen des Existenzminimums in der Schweiz wie folgt:

  • 1200 Franken pro Monat für eine alleinstehende Person.
  • 1350 Franken pro Monat für eine alleinstehende Person mit Kindern.
  • 1700 Franken pro Monat für ein Paar mit oder ohne Kind(er).

Für Kinder variieren die Beträge je nach Alter:

  • 400 Franken pro Monat für Kinder bis 10 Jahre.
  • 600 Franken pro Monat für ältere Kinder.

Was umfasst das Existenzminimum?

Das Existenzminimum beschränkt sich nicht nur auf diese Grundbeträge. Es umfasst auch andere wesentliche Ausgaben wie:

  • Wohn- und Heizkosten: einschliesslich Miete oder Hypothekenzahlungen.
  • Krankenversicherungsprämien: die obligatorischen Beiträge für die Krankenversicherung.
  • Sozialabgaben: Zahlungen für die Sozialversicherung und andere obligatorische Versicherungen.
  • Unterhaltszahlungen: Beträge, die zur Unterstützung von Kindern oder eines Ehepartners nach einer Trennung gezahlt werden.
  • Leasingraten für Fahrzeuge: falls ein Auto aus beruflichen oder anderen Gründen notwendig ist.
  • Kinderbetreuungskosten: Kosten für die Betreuung der Kinder, sei es in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter.
  • Nicht erstattete medizinische Kosten: Gesundheitsausgaben, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt werden.

Was ist nicht enthalten?

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Ausgaben nicht in die Berechnung des Existenzminimums einfliessen, insbesondere:

  • Bestehende Schulden: Rückzahlungen von laufenden Krediten oder Schulden.
  • Steuern: Steuern und Abgaben sind noch nicht in die Berechnung des Existenzminimums einbezogen, obwohl auf Bundesebene Diskussionen dazu im Gange sind.

Personen in finanziellen Schwierigkeiten müssen diese zusätzlichen Belastungen mit dem minimal zugewiesenen Betrag bewältigen, was manchmal zur Ansammlung neuer Schulden und zu grösserer finanzieller Unsicherheit führen kann.