Die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wirft viele Fragen auf, besonders wenn gemeinsame Kinder involviert sind. Das Schweizer Recht sieht vor, dass die Beziehung zum Kind, die sich während der Partnerschaft entwickelt hat, nicht einfach endet. Vielmehr soll das Kontaktrecht der nicht-leiblichen Partnerin gesichert werden, sofern dies dem Kindeswohl dient.

Kontaktrecht für Stiefeltern

In der Schweiz haben Stiefeltern unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf persönlichen Verkehr mit dem Stiefkind. Das gilt auch für Partnerinnen in einer eingetragenen Partnerschaft. Das Partnerschaftsgesetz nimmt hier Bezug auf die Regelungen im Zivilgesetzbuch. Das Gericht kann das Kontaktrecht gewähren, wenn eine intensive und enge Beziehung besteht, die für die Entwicklung des Kindes wichtig ist.

Das Bundesgericht hat in früheren Urteilen klar gemacht, dass Gerichte das gesamte Beziehungsverhältnis zwischen Kind und Stiefelternteil berücksichtigen müssen. Es ist entscheidend, ob die Partnerin über einen längeren Zeitraum hinweg tatsächlich elterliche Verantwortung übernommen hat.

Wann wird das Kontaktrecht gewährt?

Entscheidend für die Gewährung des Kontaktrechts sind:

  • Die Dauer und Intensität der Beziehung: Wie lange hat die Partnerin mit dem Kind zusammengelebt?
  • Die Rolle als Bezugsperson: War sie eine wichtige Vertrauensperson für das Kind?
  • Die Mitwirkung bei der Erziehung: Hat sie sich aktiv an der Kinderbetreuung und Erziehung beteiligt?
  • Das Kindeswohl: Dient der Kontakt der positiven Entwicklung des Kindes?

Das Gericht prüft diese Aspekte im Detail, bevor es eine Entscheidung trifft. Ziel ist es, die Stabilität und die emotionalen Bindungen des Kindes zu schützen.

Sicherung des Kontaktrechts

Die beste Möglichkeit, das Kontaktrecht zu regeln, ist eine einvernehmliche Lösung in der Auflösungsvereinbarung. Die Partnerinnen können hier die Details des Kontakts, wie Häufigkeit und Dauer, gemeinsam festlegen.

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, entscheidet ein Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Sie können die Hilfe eines Mediators in Anspruch nehmen, um den Konflikt zu lösen. Ein gerichtlicher Entscheid sollte immer der letzte Weg sein, da er für alle Beteiligten sehr belastend sein kann.

Fazit

Eine Trennung bedeutet nicht automatisch das Ende der Beziehung zum Stiefkind. Das Schweizer Recht schützt das Kontaktrecht, wenn eine enge soziale Bindung besteht. Eine frühzeitige Regelung in einer Auflösungsvereinbarung ist der beste Weg. So kann sichergestellt werden, dass das Kind auch nach der Trennung weiterhin beide Bezugspersonen in seinem Leben hat.

Eine Scheidung ist mehr als nur ein juristischer Akt. Sie ist eine gewaltige Umstellung. Viele spüren dann eine neue, unsichtbare Last. Wir nennen sie Mental Load. Es ist die permanente, mentale Organisation des Alltags. Wer holt die Kinder vom Sport ab? Wann müssen wir zur Elternbesprechung? Wer kümmert sich um die Scheidungspapiere? Diese Fragen drehen sich ständig im Kopf. Sie können schnell zum emotionalen Burnout führen.

Was ist Mental Load? Die unsichtbare Verantwortung

Der Mental Load umfasst das Denken, Planen und Organisieren. Das ist es, was im Kopf vor sich geht. Die mentale Last ist oft ungleich verteilt. Meistens trägt ein Partner die Hauptverantwortung. Das kann im Alltag zu Spannungen führen. Nach einer Trennung verschwindet diese Last aber nicht. Im Gegenteil, sie verdoppelt sich oft. Plötzlich müssen Sie nicht nur Ihren Alltag, sondern auch den neuen Alltag der Kinder planen.

So teilen Sie die psychische Last nach der Scheidung

  • Machen Sie das Unsichtbare sichtbar: Setzen Sie sich zusammen und listen Sie alle Aufgaben auf. Schreiben Sie alles auf, von A bis Z.
  • Vereinbaren Sie klare Zuständigkeiten: Wer ist für was verantwortlich? Wer managt die Bankkonten? Wer kümmert sich um die Freizeitplanung der Kinder?
  • Nutzen Sie digitale Tools: Es gibt Apps für Familienorganisation. Nutzen Sie sie für gemeinsame Kalender oder Aufgabenlisten.
  • Suchen Sie Unterstützung: Ein Familienmediator kann eine neutrale Hilfe sein. Er unterstützt Sie dabei, eine faire Lösung zu finden.
  • Regeln Sie es juristisch: Eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung kann die Verantwortlichkeiten fixieren. Das schafft Sicherheit und reduziert Stress.

Ein hilfreicher Ratgeber in dieser anspruchsvollen Lebensphase ist das Buch Was Alleinerziehende stark macht: Das raten Fachleute. Darin finden sich alltagsnahe Empfehlungen, nützliche Kontaktstellen sowie Antworten auf wichtige Fragen rund um Geld, Kinderbetreuung und Vorsorge. Besonders Müttern und Vätern nach einer Trennung bietet es praktische Unterstützung und stärkt das Vertrauen in die eigene Handlungsfähigkeit. 👉 Zum Buch auf Amazon.

Verantwortung teilen für ein besseres Leben

Ein faires Co-Parenting ist der Schlüssel. Es geht darum, dass beide Elternteile die Verantwortung übernehmen. Nicht nur in der Praxis, sondern auch mental. Wenn beide mitdenken, sinkt die Last für jeden Einzelnen. Dies schafft Raum, um die emotionale Trennung zu verarbeiten. Es zeigt den Kindern auch, dass beide Eltern für sie da sind. Ein geteiltes Management ist ein Zeichen von Respekt und Partnerschaft.

Fazit

Mental Load kann eine Scheidung unnötig erschweren. Es ist eine psychologische Last. Erkennen Sie sie. Sprechen Sie offen darüber. Teilen Sie die Verantwortung fair auf. So können Sie Ihre Energie für Wichtigeres nutzen. Und Sie legen den Grundstein für eine entspannte, respektvolle Beziehung in der Zukunft.

Die Entscheidung, sich zu trennen, ist nie einfach. Neben den emotionalen Herausforderungen treten oft auch finanzielle Unsicherheiten auf, besonders wenn Sie während Ihrer Ehe erhebliche Beiträge in das Vermögen Ihres Partners geleistet haben. Ob es die Sanierung der gemeinsamen Wohnung, die Einzahlung in die Hypothek der Liegenschaft des anderen oder die Unterstützung eines Geschäfts war – diese Investitionen können bei einer Scheidung Fragen aufwerfen. Das Schweizer Familienrecht schützt Ihre Ansprüche. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Ihre finanziellen Interessen wahren können.

I. Was bedeutet Ihre Investition im Schweizer Güterrecht? In der Schweiz bildet der Güterstand die Grundlage für die Vermögensaufteilung bei einer Trennung. Der häufigste Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung, bei der Eigengut und Errungenschaft klar voneinander getrennt werden.

  • Eigengut: Hierzu gehören Vermögenswerte, die Sie vor der Ehe besassen, sowie Erbschaften und Schenkungen während der Ehe.
  • Errungenschaft: Das ist alles, was Sie und Ihr Partner während der Ehe durch Arbeit oder Ertrag Ihres Eigenguts erwirtschaftet haben.

Wenn Sie nun aus Ihrem Eigengut oder Ihrer Errungenschaft in einen Vermögenswert des Partners investiert haben, der als dessen Eigengut klassifiziert ist, entsteht eine besondere güterrechtliche Situation.

II. Ihr Recht auf Ausgleich: Nennwertgarantie und Mehrwertbeteiligung Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) schützt Investitionen eines Ehegatten in das Vermögen des anderen. Art. 206 ZGB ist hier von zentraler Bedeutung:

  • Nennwertgarantie: Diese Bestimmung stellt sicher, dass Sie den Betrag Ihrer Investition mindestens zurückerhalten, auch wenn der Wert des Vermögensgegenstandes (z.B. der Immobilie) gesunken ist. Ihr ursprünglich eingelegtes Kapital ist damit geschützt.
  • Mehrwertbeteiligung: Steigt der Wert des Vermögensgegenstandes durch Ihre Investition, sind Sie am erzielten Mehrwert beteiligt. Die Beteiligung erfolgt proportional zu Ihrem Beitrag. Wenn Sie beispielsweise 30% des Wertes einer Immobilie finanziert haben, die sich nun im Wert verdoppelt hat, haben Sie Anspruch auf 30% des Wertzuwachses, zusätzlich zu Ihrer ursprünglichen Investition.

III. Beweissicherung ist entscheidend Die Geltendmachung Ihrer Ansprüche erfordert klare Nachweise. Ohne schriftliche Vereinbarungen oder detaillierte Belege kann es schwierig sein, Ihre Investitionen im Scheidungsverfahren zu beweisen. Sorgen Sie daher frühzeitig für:

  • Bankauszüge: Dokumentieren Sie alle Überweisungen an Ihren Partner oder für gemeinsame Anschaffungen/Renovationen.
  • Rechnungen und Quittungen: Belege für Materialien, Handwerkerleistungen oder andere Ausgaben.
  • Kommunikation: E-Mails oder Nachrichten, die Absprachen bezüglich der Investitionen belegen.
  • Schriftliche Vereinbarungen: Falls vorhanden, sind Darlehensverträge oder Investitionsvereinbarungen Gold wert.

IV. Wege zur Lösung: Von der Vereinbarung bis zum Gericht Eine faire Aufteilung der Vermögenswerte ist das Ziel.

  • Mediative Ansätze: Versuchen Sie, mit Ihrem Partner eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine Mediation kann helfen, einen Ausgleich zu vereinbaren, der für beide Seiten akzeptabel ist.
  • Scheidungskonvention: Halten Sie alle getroffenen Vereinbarungen in einer detaillierten Scheidungskonvention fest. Diese wird dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt und wird rechtsverbindlich.
  • Gerichtliches Verfahren: Sollte keine Einigung möglich sein, entscheidet das Gericht über die güterrechtliche Auseinandersetzung. Hierbei werden alle finanziellen Beiträge und die jeweiligen Güterstände genau geprüft.

Fazit: Ihre finanziellen Beiträge in die Ehe und in das Vermögen Ihres Partners sind wertvoll und rechtlich geschützt. Bei einer Scheidung ist es entscheidend, diese Investitionen transparent zu machen und Ihre Ansprüche gezielt geltend zu machen. Suchen Sie frühzeitig Unterstützung bei einem erfahrenen Scheidungsanwalt, um Ihre Rechte vollumfänglich zu wahren und einen finanziell sicheren Neuanfang zu ermöglichen.

Herzensangelegenheit oder rechtlicher Anspruch? Besuchsrecht für Dritte

Eine Scheidung oder Trennung trifft nicht nur die Eltern direkt, sondern zieht oft Kreise, die auch Grosseltern, Stiefeltern oder andere wichtige Bezugspersonen eines Kindes betreffen. Wenn plötzlich der Kontakt zu den geliebten Enkeln oder Stiefkindern eingeschränkt wird, entsteht oft grosser Schmerz und die Frage nach den eigenen Rechten. Das Schweizer Familienrecht legt das Besuchsrecht primär in die Hände der leiblichen Eltern. Doch es gibt Fälle, in denen auch Dritten ein Anspruch auf persönlichen Kontakt zugesprochen werden kann.

Der besondere Blick auf das Kindeswohl

Im Schweizer Recht ist das Kindeswohl das oberste Gebot. Jede Entscheidung, die das Leben eines Kindes betrifft, muss diesem Grundsatz folgen. Das bedeutet, dass ein Besuchsrecht für Dritte nicht einfach auf Basis des Wunsches der Erwachsenen gewährt wird. Es muss klar erkennbar sein, dass der Kontakt für die Entwicklung und das emotionale Wohlergehen des Kindes förderlich ist.

Was sind die „ausserordentlichen Umstände“?

Der Gesetzgeber spricht von „ausserordentlichen Umständen“, unter denen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder ein Gericht einem Dritten ein Besuchsrecht einräumen kann. Was heisst das konkret?

  1. Gelebte und gefestigte Beziehung: Die dritte Person muss bereits eine enge, über längere Zeit bestehende Beziehung zum Kind haben. Dies ist typischerweise bei Grosseltern der Fall, die regelmässig und intensiv am Leben ihrer Enkel teilgenommen haben, zum Beispiel durch regelmässige Betreuung. Aber auch eine Stiefmutter oder ein Stiefvater, der über Jahre eine Elternrolle ausgefüllt hat, kann diese Voraussetzung erfüllen.
  2. Bedeutung für die Entwicklung des Kindes: Der Kontakt zu dieser dritten Person muss für die emotionale, soziale oder psychische Entwicklung des Kindes von Bedeutung sein. Es geht darum, dass der Verlust dieses Kontakts für das Kind eine Einbusse darstellen würde.
  3. Förderung statt Belastung: Das Besuchsrecht muss dem Kindeswohl dienen und darf es nicht belasten. Das heisst, es darf keine unnötigen Konflikte zwischen den Eltern schüren oder das Kind unter Druck setzen. Ein erzwungener Kontakt, der dem Kind widerstrebt, ist kontraproduktiv.

Der Weg zur Kontaktaufnahme

Wenn die Eltern den Kontakt verweigern, kann ein Antrag auf Besuchsrecht bei der KESB am Wohnort des Kindes gestellt werden. Die KESB prüft die Gegebenheiten genau und kann, falls die „ausserordentlichen Umstände“ vorliegen und das Kindeswohl es erfordert, ein Besuchsrecht anordnen. Gerichtsverfahren sind die letzte Option, wenn keine Einigung erzielt werden kann.

Konflikte vermeiden: Die Rolle der Mediation

Oft ist ein Gerichtsverfahren belastend für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder. Eine Mediation bietet einen Weg, aussergerichtliche Lösungen zu finden. Mit Unterstützung eines neutralen Mediators können alle Parteien versuchen, eine faire und tragfähige Vereinbarung zu treffen, die dem Wohl des Kindes am besten dient und den Familienfrieden bewahrt.

Fazit: Das Wohl des Kindes entscheidet

Das Besuchsrecht Dritter ist in der Schweiz eine Ausnahme, kein Standardrecht. Es wird nur gewährt, wenn das Kindeswohl es dringend erfordert und eine bereits enge, positive Beziehung besteht. Wer als Dritte Person den Kontakt zu einem Kind aufrechterhalten möchte, sollte stets das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen und eine einvernehmliche Lösung suchen.

Eine Trennung stellt das Leben auf den Kopf, und wenn Kinder im Spiel sind, wird die Frage der finanziellen Absicherung und der Aufteilung der Betreuung besonders dringlich. Viele fragen sich: „Muss ich jetzt wieder mehr arbeiten?“ oder „Kann ich überhaupt noch Vollzeit arbeiten, wenn ich die Kinder habe?“ Das Schweizer Recht berücksichtigt die Realitäten des Familienlebens und passt die Erwartungen an die Arbeitsleistung der Eltern dem Alter der Kinder an. Lassen Sie uns gemeinsam beleuchten, wie das im Detail aussieht und welche Spielräume es gibt.

 

Arbeitsfähigkeit nach Trennung: Ein altersabhängiger Kompromiss

 

Im Zentrum der schweizerischen Unterhaltsberechnung steht der Grundsatz, dass beide Elternteile ihren Beitrag zum Wohl der Kinder leisten. Dies umfasst sowohl die persönliche Betreuung als auch den finanziellen Unterhalt. Die Gerichte berücksichtigen dabei, in welchem Umfang ein Elternteil aufgrund der Betreuungspflichten erwerbstätig sein kann:

  • Phase 1: Die ganz Kleinen (0 bis 4 Jahre) – Fokus auf Betreuung In der Phase, in der Kinder noch sehr jung sind und intensive Fürsorge benötigen (0 bis 4 Jahre), wird von dem Elternteil, der die Hauptbetreuung übernimmt, in der Regel keine Erwerbstätigkeit erwartet. Die volle Verfügbarkeit für die Betreuung wird als gleichwertiger Beitrag zum Familienunterhalt angesehen. Dies soll sicherstellen, dass die Kleinsten die notwendige Aufmerksamkeit und Pflege erhalten.
  • Phase 2: Kindergarten- und Primarschulzeit (4 bis 12 Jahre) – Schritt in die Teilzeit (50%) Sobald die Kinder den Kindergarten besuchen oder in die Primarschule kommen (ab 4 Jahren), ändert sich die Situation. Es wird erwartet, dass der betreuende Elternteil eine 50%-Stelle aufnimmt oder diese Arbeitszeit beibehält. Die Kinder sind nun einen Teil des Tages ausser Haus, was die Aufnahme einer Teilzeittätigkeit ermöglicht. Hier liegt der Fokus darauf, schrittweise wieder finanzielle Eigenständigkeit aufzubauen.
  • Phase 3: Jugendliche (12 bis 16 Jahre) – Annäherung an volle Erwerbstätigkeit (80%) Wenn die Kinder das Teenageralter erreichen und zwischen 12 und 16 Jahre alt sind, nimmt die direkte Betreuungsnotwendigkeit weiter ab. Das Schweizer Recht erwartet dann von dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit von 80%. In diesem Alter sind Jugendliche oft eigenständiger, verbringen mehr Zeit in der Schule, mit Freunden oder Hobbys, was den Elternteil entlastet und eine höhere Erwerbsquote ermöglicht.

 

Wann weichen die Gerichte von diesen Richtwerten ab?

 

Diese Richtwerte sind in der Rechtsprechung etabliert, können aber im Einzelfall angepasst werden. Gründe für eine Abweichung können sein:

  • Gesundheitliche Gründe: Eine dauerhafte Krankheit oder Invalidität eines Elternteils.
  • Besondere Bedürfnisse der Kinder: Ein Kind mit chronischer Krankheit, Behinderung oder besonderem Förderbedarf, der eine intensivere Betreuung erfordert.
  • Unüberwindbare Hürden am Arbeitsmarkt: Wenn trotz intensiver und nachweisbarer Bemühungen keine Stelle im erwarteten Umfang gefunden werden kann.
  • Vereinbarungen der Eltern: Wenn sich die Eltern einvernehmlich auf eine andere Aufteilung einigen, die dem Kindeswohl dient und finanziell tragfähig ist.

 

Auswirkungen auf den Unterhalt

 

Die erwartete Arbeitsleistung fliesst direkt in die Berechnung des Kindesunterhalts und des Betreuungsunterhalts ein. Wenn ein Elternteil aufgrund der Betreuungspflichten weniger arbeitet, kann der andere Elternteil zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet sein, um den Lebensunterhalt des betreuenden Elternteils zu sichern. Eine präzise und faire Unterhaltsberechnung ist hier essenziell.

 

Fazit:

 

Die Trennung mit Kindern ist eine Herausforderung, die sowohl emotionale als auch finanzielle Aspekte umfasst. Die altersabhängigen Erwartungen an die Arbeitsleistung sollen eine gerechte Verteilung der Lasten ermöglichen und gleichzeitig das Wohl der Kinder sichern. Es ist ratsam, sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls juristische oder mediatorische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für Ihre Familie zu finden.

Bei einer Scheidung geht es nicht nur um das Ende einer Ehe, sondern auch um finanzielle Konsequenzen, die sorgfältig bewertet werden müssen. Die Unterhaltspflicht, die im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt ist, stellt einen der zentralen Punkte nach der Trennung dar. Hier ist ein Überblick über die Grundsätze und praktischen Aspekte dieser Verpflichtung nach einer Scheidung.

Wann beginnt die Unterhaltspflicht?

Die Unterhaltspflicht beginnt in der Regel mit dem Inkrafttreten des Scheidungsurteils, doch das Gericht kann auch ein früheres Datum festlegen. Zum Beispiel kann es den Beginn der Unterhaltspflicht auf das Datum der teilweisen Rechtskraft des Urteils festlegen, wenn der Scheidungsgrund bereits anerkannt wurde. Wenn während des Scheidungsverfahrens vorläufige Massnahmen ergriffen wurden, kann der Unterhalt jedoch nicht vor dem Datum der teilweisen Rechtskraft des Urteils beginnen.

Das hypothetische Einkommen: Ein wichtiger Begriff

Artikel 125 des Zivilgesetzbuches sieht vor, dass einem Ehegatten, der seine Arbeitskraft nicht vollständig nutzt, ein hypothetisches Einkommen zugerechnet werden kann. Dieses Einkommen kann berücksichtigt werden, wenn es vernünftigerweise erreichbar ist. Ziel ist es, die finanzielle Unabhängigkeit der Ehegatten auch nach der Scheidung zu gewährleisten.

Dauer der Unterhaltspflicht: Welche Kriterien zählen?

Die Dauer der Unterhaltspflicht variiert je nach verschiedenen Faktoren: der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, der finanziellen Situation der Parteien und den besonderen Umständen des Einzelfalls. Das Gericht muss die Situation jedes Ehegatten sorgfältig prüfen, um eine angemessene Dauer der Unterhaltspflicht zu bestimmen.

Festlegung des Unterhaltsbetrags: Wie viel ist zu zahlen?

Ein Ehegatte hat Anspruch auf Unterhalt, wenn seine Bedürfnisse nicht vernünftigerweise eigenständig gedeckt werden können. Die Fähigkeit des anderen Ehegatten, finanzielle Unterstützung zu leisten, ist dabei ein wichtiger Faktor. Ziel ist es, eine gerechte Verteilung der Ressourcen nach der Scheidung sicherzustellen, unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Lage beider Parteien.

Die entscheidende Bedeutung der Ehe

Ein wesentlicher Faktor bei der Festlegung der Unterhaltspflicht ist der Einfluss, den die Ehe auf die finanzielle Situation des Antragstellers hatte. Wenn ein Ehegatte beispielsweise seine Karriere zugunsten der Kinderbetreuung oder der Haushaltsführung aufgegeben hat, kann dies einen höheren Unterhalt rechtfertigen. In solchen Fällen muss das letzte gemeinsame Lebensniveau grundsätzlich aufrechterhalten werden, es sei denn, die Ressourcen sind unzureichend.

Dauer des Unterhalts: Ein wichtiger Faktor

Die Dauer der Unterhaltspflicht hängt vor allem von der Ehedauer ab. Eine langjährige Ehe kann eine längere finanzielle Unterstützung rechtfertigen, während eine kurze Ehe oft eine kürzere Unterhaltspflicht zur Folge hat. Weitere Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand oder die Rollenverteilung während der Ehe können ebenfalls berücksichtigt werden.

Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale Herausforderung, sondern auch ein Umbruch, der verschiedene Bereiche Ihres Lebens betrifft, einschliesslich Ihrer beruflichen Karriere. Es ist wichtig, ein Gleichgewicht zwischen beruflichen Verpflichtungen und der Bewältigung Ihrer Emotionen während dieser Zeit zu finden. Hier sind einige praktische Tipps, die Ihnen helfen können, diese schwierige Zeit zu überstehen und gleichzeitig Ihre Karriere zu erhalten.

Die emotionalen Herausforderungen bei der Arbeit

Eine Scheidung kann erheblichen Stress und Angst erzeugen. Diese Emotionen können Ihre Konzentrationsfähigkeit bei der Arbeit beeinträchtigen und sich negativ auf Ihre Leistung auswirken.

Was können Sie tun, um damit umzugehen?
Es ist ein wichtiger erster Schritt, zu erkennen, dass Sie eine schwierige Zeit durchmachen. Zögern Sie nicht, um Hilfe zu bitten, sei es bei einem Kollegen oder bei einem Vorgesetzten, um Sie in dieser Phase zu unterstützen. Es kann auch hilfreich sein, sich mit einem Fachmann auszutauschen, um Ihre Emotionen besser zu verstehen und im Alltag besser zu bewältigen.

Die Auswirkungen der Scheidung auf Ihre Produktivität

Es ist häufig, dass nach einer Scheidung die Motivation und Konzentration nachlassen. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Trennung, juristischen Terminen und persönlichen Sorgen können Ihre gewohnte Arbeitsroutine stören.

Einige praktische Lösungen:
Organisieren Sie Ihre Zeit nach Prioritäten. Versuchen Sie nicht, alles auf einmal zu erledigen, sondern konzentrieren Sie sich auf die wesentlichen Aufgaben. Die Delegation von Verantwortung innerhalb Ihres Teams, wenn dies möglich ist, kann ebenfalls helfen, den Druck bei der Arbeit zu verringern.

Berufliche Beziehungen während der Scheidung

Eine Scheidung kann die Art und Weise beeinflussen, wie Sie mit Ihren Kollegen interagieren. Stress und persönliche Sorgen können zu Gereiztheit oder der Tendenz führen, sich zu isolieren, was die Teamdynamik beeinträchtigen kann.

Wie können Sie gute Beziehungen am Arbeitsplatz aufrechterhalten?
Kommunikation ist entscheidend. Erklären Sie Ihren nahen Kollegen kurz, dass Sie eine schwierige Zeit durchmachen, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Eine solche Transparenz fördert das Verständnis. Zudem können Sie Ablenkungen vermeiden, indem Sie persönliche Anrufe oder E-Mails während der Arbeitszeit begrenzen. Reservieren Sie bestimmte Momente, um Ihre persönlichen Anliegen zu regeln.

Berufliches und privates Leben ins Gleichgewicht bringen

Nach einer Scheidung ist es oft notwendig, Ihre Prioritäten neu auszurichten. Es ist wichtig, ein neues Gleichgewicht zu finden, um weder das eine noch das andere Ihrer Lebensbereiche zu vernachlässigen.

Einige Strategien für den Erfolg:
Es ist entscheidend, sich um sich selbst zu kümmern. Gönnen Sie sich Momente der Entspannung und Regeneration. Ob durch Sport oder einfach durch ruhige Momente – diese Pausen werden von großem Nutzen sein. Wenn Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, kann es hilfreich sein, einen Coach zu konsultieren, um Sie in dieser Phase zu begleiten.

Die Zukunft Ihrer Karriere nach einer Scheidung planen

Die Scheidung kann ein Wendepunkt sein, um Ihre beruflichen Ziele neu zu bewerten. Vielleicht möchten Sie den Beruf wechseln oder Ihre Fähigkeiten verstärken, um voranzukommen.

Wie können Sie sich auf die Zukunft vorbereiten?
Nutzen Sie diese Zeit, um über Ihre langfristigen beruflichen Ambitionen nachzudenken. Dies könnte eine Gelegenheit sein, sich in neuen Bereichen fortzubilden oder Chancen zu ergreifen, die besser zu Ihren Zielen nach dieser schwierigen Zeit passen.

Im Rahmen einer Scheidung oder Trennung stellt sich oft die Frage nach den Rechten an der ehelichen Wohnung. In der Schweiz bleibt die eheliche Wohnung laut Rechtsprechung solange als geschützter Lebensmittelpunkt bestehen, wie die Ehe rechtlich nicht aufgelöst ist – selbst wenn die Ehegatten getrennt leben oder sich in einem Scheidungsverfahren befinden. Die eheliche Wohnung ist der Ort, an dem die Familie vor der Trennung zusammenlebte und der als Lebensmittelpunkt für alle Familienmitglieder diente.

Der Schutz der ehelichen Wohnung Der Status als „eheliche Wohnung“ bleibt bestehen, bis entweder eine gerichtliche Entscheidung ergeht oder besondere Umstände deutlich machen, dass die Wohnung nicht mehr als Lebensmittelpunkt der Familie dient. Diese Statusänderung tritt jedoch nicht automatisch durch das Verlassen eines Ehegatten ein.

Was passiert, wenn ein Ehepartner die Wohnung verlässt? Wenn einer der Ehegatten die eheliche Wohnung verlässt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass er oder sie auf die Rechte an der Wohnung verzichtet. Das blosse Verlassen, selbst über einen längeren Zeitraum, reicht nicht aus, um einen endgültigen Verzicht auf die Wohnrechte nachzuweisen. Die Wohnung verliert ihren familiären Charakter nur, wenn ein Ehegatte sie dauerhaft verlässt und kein Interesse mehr an ihr zeigt.

Das Verlassen der Wohnung muss durch konkrete Beweise nachgewiesen werden. Es handelt sich hierbei um eine komplexe Frage, die solide Nachweise erfordert. Der Richter stützt sich auf konkrete Indizien, um zu beurteilen, ob der Ehepartner tatsächlich auf sein Wohnrecht verzichtet hat.

Die Beweislast für den Verlust des familiären Charakters Wenn ein Ehepartner behauptet, die Wohnung habe ihren Status als Lebensmittelpunkt der Familie verloren, muss er oder sie hierfür stichhaltige Beweise vorlegen. Es liegt also in der Verantwortung derjenigen Partei, die den Verlust des familiären Charakters geltend macht, durch klare Tatsachen zu belegen, dass die Wohnung nicht länger als gemeinsamer Wohnort der Familie dient.

Fazit In der Schweiz bleibt der Schutz der ehelichen Wohnung so lange bestehen, wie die Ehe rechtlich fortbesteht – auch bei einer Trennung. Allein das Verlassen der Wohnung durch einen Ehepartner führt nicht automatisch dazu, dass die Wohnung ihren Status als familiärer Lebensmittelpunkt verliert. Entscheidungen über den Wohnstatus müssen sorgfältig getroffen und auf fundierte Beweise gestützt werden, um die Rechte beider Ehepartner zu wahren.

Die Verwendung von geerbten Vermögenswerten im Zusammenhang mit Unterhaltsverpflichtungen wirft komplexe rechtliche und ethische Fragen auf. In der Schweiz spielt Artikel 176, Absatz 1, Ziffer 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) eine entscheidende Rolle, indem er in bestimmten Fällen erlaubt, geerbtes Vermögen zur Erfüllung von Unterhaltspflichten heranzuziehen.

Das allgemeine Prinzip Grundsätzlich sollen geerbte Vermögenswerte nicht für die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen verwendet werden. Dieses Prinzip beruht auf der Vorstellung, dass ein Erbe als persönliches oder familiäres Vermögen gilt und nicht für laufende Unterhaltspflichten angetastet werden sollte.

Die Ausnahmen von der Regel Dennoch sieht Artikel 176, Absatz 1, Ziffer 1 ZGB bestimmte Ausnahmen vor. In besonderen Fällen kann die Nutzung von geerbten Vermögenswerten zur Deckung der Familienbedürfnisse erforderlich sein. Zu diesen Ausnahmen gehören:

  • Unzureichende sonstige Ressourcen: Wenn die unterhaltspflichtige Person nicht über ausreichende andere Mittel verfügt, kann es als gerechtfertigt angesehen werden, auf das Erbe zurückzugreifen.
  • Notwendigkeit zur Deckung der Familienbedürfnisse: Können die Bedürfnisse der Familie, insbesondere der Kinder, nicht durch die üblichen Einkünfte gedeckt werden, kann es notwendig sein, geerbte Vermögenswerte zu verwenden.
  • Wohl des Kindes: In bestimmten Situationen kann das Gericht entscheiden, dass die Verwendung des Erbes im besten Interesse des Kindes liegt, um ein angemessenes Lebensniveau zu gewährleisten.

Die Bewertungskriterien Um festzustellen, ob die Verwendung von geerbten Vermögenswerten angemessen ist, werden von den Gerichten verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Art und Wert des Erbes: Ein Erbe in Form von Bargeld ist leichter verfügbar als Immobilien oder Kunstgegenstände.
  • Sonstige Ressourcen und Verdienstmöglichkeiten des Schuldners: Bevor die Nutzung des Erbes angeordnet wird, ist es wichtig zu prüfen, ob der Schuldner über andere Mittel verfügt oder seine Einkünfte erhöhen kann.
  • Verhältnis zwischen Erbe und Unterhaltsverpflichtung: Die Proportionalität zwischen dem Erbe und den Unterhaltspflichten ist entscheidend. Ein kleines Erbe sollte nicht vollständig für langfristige Verpflichtungen aufgebraucht werden.

Fazit Obwohl der Grundsatz des Schutzes von geerbtem Vermögen vorherrscht, erlaubt Artikel 176, Absatz 1, Ziffer 1 ZGB in spezifischen Fällen, dass wesentliche Bedürfnisse der Familie auch durch die Nutzung des Erbes gedeckt werden können. Die Schweizer Gerichte spielen dabei eine zentrale Rolle, um die Interessen zwischen dem Schutz des geerbten Vermögens und den Unterhaltspflichten für die Familie abzuwägen.

In der Schweiz können unverheiratete Mütter bestimmte Rechte in Bezug auf Schwangerschaftskosten geltend machen, die als „Kosten der Niederkunft“ bekannt sind. Gemäss Artikel 295 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches haben diese Mütter das Recht, innerhalb eines Jahres nach der Geburt eine Entschädigung vom Vater des Kindes zu verlangen, auch im Falle einer Fehlgeburt oder eines Schwangerschaftsabbruchs.

Artikel 295, Absatz 1, besagt, dass diese Entschädigung mehrere Aspekte der Mutterschaft abdeckt. Erstens umfassen die Kosten der Niederkunft die medizinischen Kosten, Medikamente und das notwendige medizinische Material. Zweitens werden die Unterhaltskosten übernommen, die die vier Wochen vor der Geburt und die acht Wochen danach abdecken. Schliesslich sind auch zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt, wie die Erstausstattung des Kindes, eingeschlossen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gemäss Absatz 3 von Artikel 295 Kosten, die bereits von einer Krankenversicherung gedeckt sind, nicht geltend gemacht werden können.

Was die Fähigkeit betrifft, eine Klage wegen dieser Kosten einzureichen, liegt diese Fähigkeit bei der Mutter. Wenn die Mutter minderjährig ist, aber über die Urteilsfähigkeit verfügt, müssen ihre Eltern sie rechtlich vertreten. In Ermangelung eines Interessenkonflikts zwischen der Mutter und ihren Eltern können letztere in ihrem Namen handeln. Andernfalls wird ein Vormund ernannt.

Es ist entscheidend, die Frist von einem Jahr ab der Geburt des Kindes einzuhalten, um dieses Recht auf Entschädigung auszuüben.