Eine Trennung stellt das Leben auf den Kopf. Manchmal scheint ein Umzug ins Ausland der einzig mögliche Neustartzu sein. Doch sobald Kinder involviert sind, wird aus dem privaten Wunsch eine juristische Herausforderung. Wenn Sie die elterliche Sorge teilen, ist die Zustimmung des Ex-Partners oder eine richterliche Bewilligung für den Umzug zwingend erforderlich. Schweizer Gerichte nehmen diese Entscheidungen nicht leichtfertig. Sie orientieren sich strikt am Kindeswohl, wie es Art. 301a ZGB verlangt. Dieser Artikel beleuchtet die Denkweise der Gerichte.

🤝 Die Rolle des bisherigen Betreuungsmodells

Für das Gericht ist das bisher gelebte Betreuungsmodell der wichtigste Ausgangspunkt. Es wird festgestellt, wer von Ihnen beiden die Hauptbetreuungsperson war und die tägliche Verantwortung hauptsächlich getragen hat.

  • Dominante Betreuung: War ein Elternteil der alleinige Obhutsberechtigte oder die klar überwiegende Bezugsperson? In diesem Fall gilt der Grundsatz: Es ist im Interesse des Kindes, bei der Hauptbetreuungsperson zu bleiben und mit ihr umzuziehen, sofern das Kindeswohl im neuen Umfeld gewährleistet ist.

  • Neutrale Situation: Haben Sie das Kind bisher gleichmässig (Wechselmodell) oder annähernd gleich betreut? Dann ist die Ausgangslage neutral. Das Gericht muss dann alle weiteren Kriterien gewichten, um die beste Lösung zu finden.

📑 Die Details des Umzugsplans: Klarheit schaffen

Ein vager Wunsch reicht dem Gericht nicht aus. Sie müssen beweisen, dass Ihr Projekt ernsthaft und realisierbar ist. Die Richter prüfen die Umrisse des Umzugs sehr genau:

  • Wohnsituation: Haben Sie bereits eine konkrete Wohnung oder realistische Aussichten auf eine?

  • Berufliche Perspektiven: Wie werden Sie Ihren Lebensunterhalt und den des Kindes im Ausland sichern?

  • Integration: Wo wird das Kind zur Schule gehen oder betreut? Gibt es ein soziales Netz für das Kind und Sie?

Zeigen Sie dem Gericht, dass Ihr Wegzug nicht nur ein Impuls ist, sondern ein fundiertes, stabiles Zukunftskonzept für Ihr Kind.

📞 Besuchsrecht und Kontaktpflege: Die Brücke zum bleibenden Elternteil

Der Wegzug darf nicht darauf abzielen, den Kontakt zwischen dem Kind und dem zurückbleibenden Elternteil zu torpedieren. Im Gegenteil: Sie müssen glaubhaft darlegen, wie Sie das Besuchsrecht (oder den Umgang) auch über die Distanz sichern und fördern werden.

Das Gericht wird neue Regelungen festlegen, die oft längere, aber seltenere Besuchszeiten beinhalten (z.B. Ferien aufgeteilt, ein Wochenende pro Monat). Auch die Frage der Reisekosten wird neu geregelt, wobei oft eine faire Aufteilung erfolgt.

🛑 Hohe Hürde bei provisorischen Anträgen

Wird der Umzug in einem Eheschutz- oder Scheidungsverfahren als vorsorgliche Massnahme beantragt, ist der Massstab besonders streng. Weil ein Umzug ins Ausland oft zur Verlagerung der Zuständigkeit von Schweizer Behörden führt (wenn das Zielland ein HKsÜ-Staat ist), wird eine Bewilligung nur erteilt, wenn eine charakterisierte Dringlichkeit vorliegt. Dies ist selten der Fall und bedeutet, dass das Gericht nur dann zustimmt, wenn ein Aufschub des Umzugs bis zum Entscheid in der Hauptsache dem Kindeswohl erheblich schaden würde.

Fazit

Ihr persönliches Glück ist wichtig, aber das Kindeswohl hat oberste Priorität. Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland ziehen möchten, müssen Sie einen durchdachten Plan vorlegen, der die Kontinuität der Betreuung und die Beziehung zum anderen Elternteil sicherstellt. Zögern Sie nicht, sich professionell begleiten zu lassen, damit Ihr Umzugswunsch auf einer soliden juristischen Basis steht.

Viele Eltern stehen nach einer Trennung vor der Frage, ob sie mit ihrem Kind umziehen dürfen. Das ist eine tiefgreifende Entscheidung mit grossen Auswirkungen. Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB), insbesondere Art. 301a, bildet den Rahmen für diesen Prozess. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Leitlinien, damit Sie gut informierte Entscheidungen treffen.

 

Ihr Recht auf Umzug vs. das Wohl des Kindes

Als Eltern haben Sie die sogenannte Niederlassungsfreiheit. Niemand soll Sie daran hindern, Ihren eigenen Wohnort zu wechseln. Art. 301a ZGB verhindert also nicht Ihren Umzug. Er stellt aber sicher, dass die Entscheidung über den neuen Aufenthaltsort des Kindes sorgfältig getroffen wird.

Die Genehmigungspflicht greift, wenn:

  1. Der neue Wohnort sich im Ausland befindet.
  2. Der Umzug in der Schweiz die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder das Besuchsrecht des anderen Elternteils erheblich beeinflusst.

Ohne die Zustimmung des anderen Elternteils benötigen Sie eine Genehmigung durch das Gericht oder die Kindesschutzbehörde (KESB). Deshalb müssen die Details des Umzugs stets auf einer konkreten Basis geklärt werden, bevor Sie oder die Behörde zustimmen.

 

Fokus auf das bisherige Betreuungsmodell

Die Gerichte prüfen genau, wie die Betreuung des Kindes bisher organisiert war. Dieses Betreuungsmodell ist der Ausgangspunkt jeder Abwägung.

  • Vorherrschende Betreuung: Hat der wegziehende Elternteil das Kind bisher mehrheitlich betreut (Parent de référence), spricht viel dafür, dass das Kind mitzieht. Hier zählt die Kontinuität der Bezugsperson. Der umziehende Elternteil muss jedoch beweisen, dass er die Betreuung in der neuen Umgebung gleichwertig sicherstellen kann.
  • Ausgewogene Betreuung: Wenn Sie und der andere Elternteil das Kind bisher annähernd gleich betreut haben, ist die Ausgangslage neutral. Das Gericht muss dann umfassend alle Aspekte des Kindeswohls abwägen, um den besten Ort zu bestimmen.

Die Motive für den Umzug spielen nur eine Nebenrolle. Doch Vorsicht: Versuchen Sie, durch den Umzug die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu kappen (fehlende Bindungstoleranz), zweifeln die Behörden an Ihrer Eignung als betreuender Elternteil.

 

Besonderheit: Umzug ins Ausland und Eilmassnahmen

Ein Umzug ins Ausland ist besonders heikel. Schweizer Gerichte verlieren hier unter Umständen die Zuständigkeit. Das Bundesgericht verlangt deshalb besondere Zurückhaltung bei der Erteilung einer provisorischen Umzugsbewilligung ins Ausland. Nur bei charakterisierter Eilbedürftigkeit kommt eine solche Massnahme in Betracht. Im Normalfall ist eine umfassende Abklärung notwendig.

 

Fazit

Ein Umzug mit Kind bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist eine tiefgreifende Entscheidung. Planen Sie den Umzug detailliert, kommunizieren Sie offen mit dem anderen Elternteil und stellen Sie das Kindeswohl immer an erste Stelle. Dann finden Sie eine Lösung, die für alle Beteiligten tragfähig ist.

Was passiert bei der Trennung mit dem gemeinsamen Haus?

Im Eheschutzverfahren regelt das Gericht vorläufig, wer die Wohnung oder das Haus während der Trennungszeit bewohnen darf. Die Eigentumsverhältnisse sind in dieser Phase zweitrangig. Viel wichtiger ist, wer stärker auf die Liegenschaft angewiesen ist.

  • Kinder als zentrales Kriterium: Haben Sie gemeinsame Kinder, bekommt meist der Elternteil die Wohnung zugewiesen, der sie hauptsächlich betreut. Das Kindeswohl hat hier absolute Priorität. Es ist wichtig, den Kindern Stabilität und die gewohnte Umgebung zu erhalten.
  • Andere Interessen: Hat das Paar keine Kinder, werden weitere Kriterien abgewogen. Dazu gehören die Dauer des Wohnsitzes in der Liegenschaft, gesundheitliche Gründe oder der Bezug zu Beruf und sozialem Umfeld.

Die Zuweisung bei der Scheidung

Im Scheidungsverfahren wird das Haus endgültig aufgeteilt. Das ist der Zeitpunkt, an dem die Eigentumsform und der Güterstand entscheidend werden.

  • Alleineigentum: Gehört die Immobilie einem Partner allein (Eigengut), bleibt sie in seinem Besitz. Der andere Partner hat keinen Anspruch auf das Eigentum. Es kann aber ein befristetes Wohnrecht gewährt werden, insbesondere wenn Kinder betroffen sind.
  • Miteigentum oder Gesamteigentum: Haben beide das Haus gemeinsam erworben, sind sie Miteigentümer oder Gesamteigentümer. Das Gesetz sieht hier drei Optionen vor:
    1. Ein Partner übernimmt das Haus: Die Person, die bleiben möchte, zahlt den anderen aus. Dazu ist eine professionelle Schätzung des Verkehrswerts notwendig.
    2. Verkauf an Dritte: Das Haus wird verkauft und der Erlös, abzüglich Hypotheken und Steuern, wird aufgeteilt. Dies ist oft die einfachste und fairste Lösung.
    3. Miteigentum bleibt bestehen: Die Parteien bleiben auch nach der Scheidung gemeinsam im Grundbuch eingetragen. Dies ist selten und kann zu weiteren Konflikten führen.

Fazit:

Die Zuweisung der ehelichen Liegenschaft ist ein komplexes Thema. Im Eheschutzverfahren steht das Kindeswohl im Vordergrund. Im Scheidungsverfahren entscheiden Eigentumsform und Güterstand über die endgültige Aufteilung. Um Streit zu vermeiden und die beste Lösung zu finden, ist eine frühzeitige und professionelle Beratung unerlässlich. So können Sie die Weichen für einen fairen Neustart stellen.

Im Rahmen einer Scheidung oder Trennung stellt sich oft die Frage nach den Rechten an der ehelichen Wohnung. In der Schweiz bleibt die eheliche Wohnung laut Rechtsprechung solange als geschützter Lebensmittelpunkt bestehen, wie die Ehe rechtlich nicht aufgelöst ist – selbst wenn die Ehegatten getrennt leben oder sich in einem Scheidungsverfahren befinden. Die eheliche Wohnung ist der Ort, an dem die Familie vor der Trennung zusammenlebte und der als Lebensmittelpunkt für alle Familienmitglieder diente.

Der Schutz der ehelichen Wohnung Der Status als „eheliche Wohnung“ bleibt bestehen, bis entweder eine gerichtliche Entscheidung ergeht oder besondere Umstände deutlich machen, dass die Wohnung nicht mehr als Lebensmittelpunkt der Familie dient. Diese Statusänderung tritt jedoch nicht automatisch durch das Verlassen eines Ehegatten ein.

Was passiert, wenn ein Ehepartner die Wohnung verlässt? Wenn einer der Ehegatten die eheliche Wohnung verlässt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass er oder sie auf die Rechte an der Wohnung verzichtet. Das blosse Verlassen, selbst über einen längeren Zeitraum, reicht nicht aus, um einen endgültigen Verzicht auf die Wohnrechte nachzuweisen. Die Wohnung verliert ihren familiären Charakter nur, wenn ein Ehegatte sie dauerhaft verlässt und kein Interesse mehr an ihr zeigt.

Das Verlassen der Wohnung muss durch konkrete Beweise nachgewiesen werden. Es handelt sich hierbei um eine komplexe Frage, die solide Nachweise erfordert. Der Richter stützt sich auf konkrete Indizien, um zu beurteilen, ob der Ehepartner tatsächlich auf sein Wohnrecht verzichtet hat.

Die Beweislast für den Verlust des familiären Charakters Wenn ein Ehepartner behauptet, die Wohnung habe ihren Status als Lebensmittelpunkt der Familie verloren, muss er oder sie hierfür stichhaltige Beweise vorlegen. Es liegt also in der Verantwortung derjenigen Partei, die den Verlust des familiären Charakters geltend macht, durch klare Tatsachen zu belegen, dass die Wohnung nicht länger als gemeinsamer Wohnort der Familie dient.

Fazit In der Schweiz bleibt der Schutz der ehelichen Wohnung so lange bestehen, wie die Ehe rechtlich fortbesteht – auch bei einer Trennung. Allein das Verlassen der Wohnung durch einen Ehepartner führt nicht automatisch dazu, dass die Wohnung ihren Status als familiärer Lebensmittelpunkt verliert. Entscheidungen über den Wohnstatus müssen sorgfältig getroffen und auf fundierte Beweise gestützt werden, um die Rechte beider Ehepartner zu wahren.