Finanzielle Verflechtungen sind in jeder Ehe normal, aber wenn eine Trennung ins Haus steht, wird jeder Franken genau beleuchtet. Zahlungen zwischen Ehegatten sind oft eine Grauzone: War es ein Geschenk, ein Vorschuss oder nur ein Beitrag zum gemeinsamen Leben? Verstehen Sie, wann Sie eine Rückerstattungspflicht geltend machen können und welche Beweise Sie dafür benötigen. Ihre Finanzplanung für die Ehescheidung beginnt hier.

 

Die Beweislast: Darlehen gegen Unterhalt abgrenzen

In der Schweiz besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht (Art. 163 ZGB). Das bedeutet, Eheleute unterstützen sich gegenseitig. Das Gericht geht nicht automatisch davon aus, dass jede grössere Zahlung ein Darlehen war. Die entscheidende Frage für die Rückzahlungspflicht ist: Wurde das Geld für die Familie oder für eine individuelle Bereicherung verwendet?

 

Individueller Vermögenswert vs. Familiäre Auslagen

Die Klassifizierung ist essenziell für die Vermögensauseinandersetzung. Hier die wichtigsten Unterscheidungen:

  • Keine Rückzahlung: Zahlungen, die zur Deckung der familiären Bedürfnisse dienten (z.B. gemeinsame Miete, Schulgeld der Kinder, Ferien). Dies sind Unterhaltsleistungen nach Art. 165 Abs. 2 ZGB.
  • Mögliche Rückzahlung: Überwiesene Beträge, mit denen Ihr Partner einen eigenen Vermögenswert erwarb (z.B. Kauf eines Einrichtungsgegenstands, der ihm im Alleineigentum zugeschrieben wird, oder Investition in sein individuelles Geschäft). Hier liegt meist ein Darlehen oder eine Schenkung vor.

Merken Sie sich: Für eine Rückerstattung müssen Sie nachweisen, dass das Geld nicht für die Familie bestimmt war.

 

So führen Sie den Darlehensnachweis

Da die Beweislast bei der Person liegt, die das Darlehen behauptet, müssen Sie Belege vorlegen. Dokumente, die die ursprüngliche Absicht – die Darlehensabsicht – belegen, sind entscheidend.

  • Buchführung: Haben Sie die Geldüberweisung als Darlehen in Ihren persönlichen Unterlagen festgehalten?
  • Bestätigte Schuldanerkennung: Liegt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Ehegatten vor, dass das Geld zurückgezahlt werden muss?
  • Zins- oder Rückzahlungen: Haben Sie in der Vergangenheit bereits teilweise Rückzahlungen oder Zinsen erhalten?

Solche Dokumente sind starke Indizien, dass es sich nicht um eine einfache Unterhaltsleistung handelte, sondern um eine rückzahlungspflichtige Summe.

 

 Ihr nächster Schritt: Dokumentation und Beratung

Die Klärung der Rückerstattungspflicht kann komplex sein, da finanzielle Absprachen in der Ehe oft fehlen.

  1. Ordnen Sie Ihre Unterlagen: Sammeln Sie alle Belege der Zahlungen unter Eheleuten.
  2. Verwendungszweck recherchieren: Versuchen Sie zu rekonstruieren, ob das Geld für persönliche Schulden oder familiäre Ausgaben verwendet wurde.
  3. Holen Sie sich Rat: Ein Mediator oder Anwalt kann die Beweislage realistisch einschätzen und Sie durch die Vermögensauseinandersetzung führen.

 

Fazit

Um bei der Scheidung eine Rückzahlungspflicht geltend zu machen, müssen Sie klar beweisen, dass die Zahlungen zwischen Ehegatten dem persönlichen Vermögenswert des Partners dienten und nicht den familiären Bedürfnissen. Ohne klare Beweise oder schriftliche Vereinbarungen werden die Zahlungen oft als nicht rückerstattungspflichtiger Unterhalt angesehen. Sorgen Sie für eine lückenlose Dokumentation.

Eine Scheidung ist schmerzhaft. Sie verändert alles. Aber sie nimmt den Kindern nicht ihre Eltern. Die grösste Herausforderung ist es, eine neue Art der Familie zu schaffen. Eine, in der beide Elternteile ihren Platz haben. Und das, obwohl sie kein Paar mehr sind. Co-Parenting ist der Schlüssel. Es bedeutet, dass ihr als Elternteam zusammenarbeitet. Lest hier, wie ihr diesen schwierigen Weg erfolgreich meistert.

1. Ein neues Team bilden

Ihr seid kein Liebespaar mehr. Aber ihr seid ein Team. Euer gemeinsames Projekt sind eure Kinder. Trefft euch regelmässig. Besprecht alles, was die Kinder betrifft. Von Schulnoten bis zu Hobbys. Der Fokus liegt auf den Fakten. Emotionen haben in diesen Gesprächen nichts zu suchen. So schafft ihr eine Arbeitsbeziehung. Und die Kinder spüren, dass ihr zusammenhaltet.

2. Klare Grenzen ziehen

Trennung bedeutet, dass jeder sein eigenes Leben führt. Respektiert die Grenzen des anderen. Redet nicht über den neuen Partner des Ex-Partners. Mischt euch nicht in dessen Erziehungsstil ein. Es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet. Klare Grenzen schaffen Vertrauen. Und sie verhindern neue Konflikte.

3. Eine verbindliche Vereinbarung treffen

Mündliche Absprachen sind nicht genug. Haltet die Details eurer elterlichen Sorge und Obhut schriftlich fest. Eine Trennungsvereinbarung regelt wichtige Punkte. Zum Beispiel den Kindesunterhalt oder das Besuchsrecht. So sind alle Rechte und Pflichten klar. Das reduziert Unsicherheiten. Und es bietet Sicherheit. Vor allem für die Kinder.

4. Die Gefühle der Kinder anerkennen

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen Hilfe, um die Trennung zu verarbeiten. Hört ihnen zu. Nehmt ihre Sorgen ernst. Erklärt ihnen, dass sie keine Schuld tragen. Macht deutlich, dass Mama und Papa sie beide lieben. Und dass das auch so bleiben wird. Das gibt ihnen Halt in einer unsicheren Zeit.

5. Gemeinsame Rituale pflegen

Trotz getrennter Haushalte könnt ihr Gemeinsamkeit leben. Feiert Geburtstage oder Weihnachten zusammen. Schafft neue, gemeinsame Rituale. Das zeigt den Kindern: Wir sind immer noch eine Familie. Wir sind nur anders. Das gibt ihnen ein Gefühl der Zugehörigkeit. Und es hilft, die Übergänge zu erleichtern.

Fazit

Co-Parenting ist der beste Weg. Um Kindern eine stabile Kindheit zu ermöglichen. Auch nach einer Scheidung. Es braucht Arbeit. Und es braucht Kompromisse. Aber der Lohn ist unbezahlbar. Glückliche und gut entwickelte Kinder.

Die Rolle des Gerichts bei einer einvernehmlichen Scheidung

 

Sich zu trennen ist schwer, aber eine vollständige Scheidungsvereinbarung kann den Ablauf vereinfachen. Das Gericht spielt dabei eine entscheidende Rolle. Es muss Ihre Trennungsvereinbarung genehmigen. Dieser Schritt ist in der Schweiz obligatorisch. Er garantiert, dass die Vereinbarung den Gesetzen entspricht. Der Richter schützt beide Parteien und die Kinder.

 

Wann greift der Richter ein?

 

Der Richter greift ein, nachdem Sie die Vereinbarung vorbereitet und unterschrieben haben. Dies ist die Genehmigung der Konvention. Die Vereinbarung wird so zu einem Scheidungsurteil. Der Prozess ist schneller als eine streitige Scheidung. Sie müssen beweisen, dass Ihre Vereinbarung ausgeglichen ist.

 

Die richterliche Prüfung, Punkt für Punkt

 

Der Richter prüft die Vereinbarung im Detail. Er stellt sicher, dass alle Parteien fair behandelt werden. Die Prüfung konzentriert sich auf mehrere Aspekte:

  • Unterhaltszahlungen: Der Richter prüft, ob der Kindesunterhalt ausreicht. Er prüft auch den Ehegattenunterhalt für den Ex-Partner. Der Betrag muss fair sein.
  • Vermögensaufteilung: Der Richter kontrolliert die Aufteilung des Vermögens. Dazu gehören die Wohnung, Bankkonten und Pensionskassengelder.
  • Regelungen für die Kinder: Der Richter stellt sicher, dass die Obhut und das Besuchsrecht gut geregelt sind. Das Wohl der Kinder hat Vorrang.

 

Die Genehmigungsanhörung

 

Die Genehmigungsanhörung ist ein einfacher Schritt. Sie und Ihr Ex-Partner werden dabei sein. Der Richter wird Ihnen einige Fragen stellen. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie sich Ihrer Verpflichtungen bewusst sind. Er prüft, ob Sie mit allen Klauseln einverstanden sind. Dies ist die Gelegenheit, Ihre Vereinbarung zu bestätigen. Der Richter kann dann die Scheidung aussprechen.

Eine Scheidung muss kein Kampf sein

Eine Scheidung ist immer eine grosse Veränderung. Aber sie muss nicht in einem Krieg enden. In der Schweiz setzt das Familienrecht auf die Scheidung auf gemeinsames Begehren. Das ist eine respektvolle Methode, um eine Ehe zu beenden. Sie ermöglicht es, eine Lösung zu finden. Das Verfahren wird dadurch schneller und kostengünstiger. Es reduziert auch den Stress für alle Beteiligten.

Der Schlüssel zur Scheidung auf gemeinsames Begehren

Der Erfolg einer einvernehmlichen Scheidung beruht auf der Kommunikation. Das Paar muss sprechen und sich über wichtige Punkte einigen. Dazu gehören die Zukunft der Familie und die Aufteilung der Ressourcen. In der Schweiz gibt es zwei Arten des gemeinsamen Scheidungsbegehrens.

  • Begehren mit vollständiger Einigung: Dies ist der einfachste Fall. Die Ehepartner erstellen ein einziges Dokument. Es enthält alle getroffenen Entscheidungen. Es gibt keine Streitpunkte. Diese Scheidungsvereinbarungwird dem Gericht vorgelegt.
  • Begehren mit teilweiser Einigung: Die Ehepartner wollen sich scheiden lassen. Doch einige Punkte sind noch offen. Der Richter hilft dann, die letzten Streitpunkte zu lösen. Das ist eine gute Option, wenn Sie sich nicht über alles einigen können.

Die wichtigsten Punkte einer Scheidungsvereinbarung

Für eine einvernehmliche Scheidung ist die Vereinbarung das zentrale Dokument. Sie muss sorgfältig erstellt werden. Sie dient dem Richter als Grundlage. Die Partner müssen sich über folgende Punkte einigen:

  • Die Regelung für die Kinder (Sorge, Unterhalt etc.).
  • Die Aufteilung von Vermögen und Schulden.
  • Die Teilung der Pensionskassen-Guthaben (BVG).
  • Die Frage des nachehelichen Unterhalts.

Wie läuft das Verfahren ab?

Sobald die Vereinbarung unterschrieben ist, reichen Sie diese beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht lädt Sie dann zu einer einzigen Anhörung ein. Der Richter prüft, ob Sie sich noch einig sind. Er stellt auch sicher, dass das Wohl Ihrer Kinder geschützt ist. Die Anhörung dauert oft nur wenige Minuten. Danach spricht der Richter die Scheidung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

Warum dieser Weg der Beste ist

Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren hat viele Vorteile. Sie vermeiden einen langen und teuren Rechtsstreit. Sie behalten die Kontrolle über wichtige Entscheidungen. Das Vorgehen ist auch menschlicher. Es schont Ihre emotionale Gesundheit. Es schützt die Kinder vor elterlichen Spannungen. Es ist die beste Art, eine gesunde Basis für die Zukunft zu schaffen.

Fazit: Ein Weg in eine bessere Zukunft

Eine Scheidung ohne Streit ist in der Schweiz möglich. Sie ist der richtige Weg für Paare, die auf Dialog setzen. Sie ist ein Schritt zu Frieden und Respekt. Sie hilft, eine schwierige Zeit mit Würde zu überwinden. Plattformen wie easydivorce.ch vereinfachen diesen Schritt. Sie helfen Ihnen bei der Vorbereitung der Unterlagen. So können Sie sich schnell scheiden lassen.

Eine Trennung ist oft belastend. Trotzdem kann der Scheidungsprozess reibungslos verlaufen. Besonders bei einer einvernehmlichen Scheidung. Wichtig ist, die erforderlichen Dokumente frühzeitig zu sammeln. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Scheidungsverfahren schnell voranschreitet. Hier eine Übersicht, was Sie benötigen.

1. Beginnen Sie mit den persönlichen Dokumenten

Die Gerichte benötigen die grundlegenden Nachweise. Ohne diese geht gar nichts.

  • Familienausweis (Heiratsurkunde): Dieses Dokument belegt Ihre Ehe. Sie können es online bestellen.
  • Aktuelle Wohnsitzbestätigungen: Ihre Gemeinde stellt diese aus. Sie zeigen Ihren aktuellen Wohnort.
  • Geburtsurkunden der Kinder: Wenn Sie Kinder haben, sind deren Geburtsurkunden unerlässlich. Sie bilden die Grundlage für Unterhaltsberechnungen.

2. Finanzen und Vermögensaufteilung

Transparenz bei den Finanzen ist entscheidend. Sie müssen alle Vermögenswerte und Schulden offenlegen.

  • Pensionskassenausweise: Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse. Bitten Sie um die Ausweise mit den Guthaben. Der Ausgleich der Vorsorge ist ein wichtiger Punkt.
  • Bank- und Postkontounterlagen: Stellen Sie die Auszüge der letzten Jahre zusammen. Das gilt für alle Konten.
  • Steuererklärungen der letzten drei Jahre: Sie geben einen umfassenden Einblick in Ihre finanzielle Situation.
  • Dokumente zu Immobilien oder Hypotheken: Gehört Ihnen Wohneigentum? Dann sind die dazugehörigen Unterlagen wichtig.
  • Nachweise über andere Vermögenswerte: Das können Fahrzeuge oder andere Wertgegenstände sein.

3. Die Scheidungsvereinbarung: Ein Schritt zur Freiheit

Der Kern der einvernehmlichen Scheidung ist die Scheidungsvereinbarung. Beide Partner müssen diesen Vertrag unterzeichnen. Er regelt alle Folgen der Scheidung.

  • Unterhaltszahlungen: Wer zahlt wem wie viel?
  • Kindesbelange: Wer hat das Sorgerecht? Wie teilen Sie die Betreuung auf?
  • Aufteilung des ehelichen Vermögens: Wie werden die Vermögenswerte gerecht verteilt?
  • Vorsorgeausgleich: Die Guthaben aus der Pensionskasse müssen geteilt werden.

Fazit

Eine einvernehmliche Scheidung kann eine grosse Erleichterung sein. Ein gut vorbereiteter Ordner mit allen Dokumenten ist dabei Gold wert. Es beschleunigt nicht nur das Verfahren. Es reduziert auch Stress. Fangen Sie also frühzeitig an, Ihre Unterlagen zu sammeln.

Unterhalt nach der Scheidung: Klarheit in der Ungewissheit

Die Scheidung ist ein grosser Schritt. Vor allem die finanzielle Zukunft kann Sorgen bereiten. Eine häufige Frage lautet: Wie lange muss mein Ex-Partner mir Unterhalt zahlen? Oder umgekehrt: Wie lange bin ich zu Zahlungen verpflichtet? Das Schweizer Recht verfolgt den Ansatz des „Clean Break“. Das bedeutet, beide Partner sollen nach der Scheidung finanziell auf eigenen Füssen stehen. Aber das ist nicht immer sofort möglich. Deshalb gibt es den nachehelichen Unterhalt.

Wann ist ein unbefristeter Unterhalt möglich?

Grundsätzlich ist der nacheheliche Unterhalt zeitlich begrenzt. Eine unbefristete Zahlung bis zur Pensionierung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dies ist der Fall bei sehr langen, sogenannten „lebensprägenden“ Ehen. Hier hat die Aufgabenteilung die berufliche Laufbahn eines Partners so stark beeinflusst, dass eine vollständige Wiedereingliederung unrealistisch ist. Das Bundesgericht hat jedoch klargestellt, dass man auch in solchen Fällen eine Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit erwarten kann, wenn dies zumutbar ist.

Diese Faktoren beeinflussen die Dauer

  • Ehe- und Lebensdauer: Bei kürzeren Ehen ist der Unterhalt oft kurz befristet. Bei langen Ehen mit Kindern kann er bis zur Pensionierung dauern.
  • Kinderbetreuungspflichten: Die Betreuung von Kindern kann die Erwerbstätigkeit einschränken. Die Unterhaltspflicht besteht dann, bis das jüngste Kind alt genug ist.
  • Alter und Gesundheitszustand: Das Alter und gesundheitliche Probleme können die Suche nach einem Job erschweren. Dies wird bei der Festlegung der Dauer berücksichtigt.
  • Aus- und Weiterbildung: Das Gericht kann anordnen, dass der unterhaltsberechtigte Partner eine Ausbildung absolviert. Die Unterhaltszahlungen decken dann die Kosten dafür.

Unterhaltsbefristung im Scheidungsurteil

Im Scheidungsurteil wird der Unterhalt entweder auf einen bestimmten Zeitpunkt befristet oder an Bedingungen geknüpft. Eine solche Bedingung kann zum Beispiel das Ende der Kinderbetreuung sein. Die Parteien können sich auch in einer Scheidungsvereinbarung einigen. Eine gut durchdachte Konvention schafft Transparenz und vermeidet spätere Streitigkeiten.

Fazit

Das Schweizer Unterhaltsrecht ist komplex. Die Dauer des nachehelichen Unterhalts hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Ein „Clean Break“ ist das Ziel. Gleichzeitig werden die Umstände der Ehe und die Situation der Partner berücksichtigt. Es ist ratsam, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das hilft, eine faire und tragfähige Lösung zu finden.

Einleitung: Wenn der Nachwuchs erwachsen wird – und die Frage nach dem Unterhalt aufkommt

Viele Eltern kennen die Situation: Die Kinder werden 18, sind volljährig, aber noch nicht finanziell unabhängig. Besonders nach einer Trennung stellt sich dann die brennende Frage: Wie lange muss ich noch Unterhalt für mein erwachsenes Kind zahlen? Das Schweizer Recht sieht hier keine starre Altersgrenze vor. Stattdessen dreht sich alles um den Begriff der „Eigenversorgungskapazität“. Dieser Artikel beleuchtet, was dieser rechtliche Fachbegriff für Sie als Eltern bedeutet und wann Ihr Kind als fähig gilt, für sich selbst zu sorgen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, damit Sie Klarheit in dieser oft emotionalen Angelegenheit finden.

Was bedeutet „Eigenversorgungskapazität“ genau?

Die Eigenversorgungskapazität ist die Fähigkeit einer Person, ihren eigenen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit oder andere Einkünfte zu decken. Für volljährige Kinder bedeutet das: Können sie aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Fähigkeiten und der Arbeitsmarktlage ein ausreichendes Einkommen erzielen, um ihre Lebenshaltungskosten zu bestreiten? Es geht hierbei nicht nur um das, was das Kind momentan verdient, sondern auch um das, was es vernünftigerweise verdienen könnte. Diese Einschätzung ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab.

Ausbildung als Schlüssel zur Eigenständigkeit

In der Regel wird davon ausgegangen, dass ein volljähriges Kind während einer ersten, angemessenen und zielgerichteten Ausbildung nicht eigenversorgungsfähig ist. Dazu gehören Lehren, Gymnasien, Fachhochschulen oder Universitäten. Solange das Kind diese Ausbildung ernsthaft verfolgt, bleiben die Eltern unterhaltspflichtig. Die Unterstützung dient dazu, dem Kind einen erfolgreichen Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Eine Zweitausbildung oder ein unnötiger Studienwechsel kann die Situation jedoch verändern.

Die Grenze der Unterhaltspflicht: Wann ist Schluss?

Die Unterhaltspflicht der Eltern endet, sobald das Kind die erste Ausbildung abgeschlossen hat und in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, die seinen Lebensunterhalt deckt. Dies ist oft mit dem Erwerb eines Berufsabschlusses oder Hochschuldiploms der Fall. Das Gesetz nennt hier keine feste Altersgrenze; die Gerichte entscheiden im Einzelfall. Sogar ein Kind über 25 kann noch unterhaltsberechtigt sein, wenn es beispielsweise eine langwierige Erstausbildung absolviert. Die Umstände des Einzelfalls sind immer entscheidend.

Pflichten des volljährigen Kindes

Es ist wichtig zu betonen, dass auch das volljährige Kind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat. Es muss sich aktiv um seine Ausbildung und die spätere Jobsuche kümmern. Wer die Ausbildung vernachlässigt oder keine Anstrengungen unternimmt, eine Stelle zu finden, kann seinen Unterhaltsanspruch verlieren. Das Kind muss alles Zumutbare unternehmen, um eigenständig zu werden.

Fazit: Transparenz und Beratung sind Gold wert

Die Frage des Unterhalts für erwachsene Kinder kann emotional und rechtlich kompliziert sein. Um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden, ist eine offene Kommunikation innerhalb der Familie wichtig. Wenn Sie unsicher sind, ob und wie lange Sie noch Unterhalt zahlen müssen, suchen Sie juristischen Rat. Ein Anwalt oder Mediator kann Ihnen helfen, Ihre individuelle Situation zu klären und eine faire Lösung zu finden. So schaffen Sie Klarheit für alle Beteiligten.

Eine Scheidung stellt das Leben auf den Kopf. Neben den emotionalen Turbulenzen kommen finanzielle Fragen hinzu, insbesondere wenn einer oder beide Ehepartner selbstständig erwerbstätig sind. Die Ermittlung des Einkommens für Unterhaltsberechnungen (Kindes- und Ehegattenunterhalt) ist bei Selbstständigen oft komplexer als bei Angestellten. Wie stellt man sicher, dass das Einkommen fair und nachvollziehbar ermittelt wird? Dieser Artikel beleuchtet die Herausforderungen und zeigt, wie Gerichte in der Schweiz vorgehen, um eine gerechte Lösung zu finden.

 

Die besondere Herausforderung: Schwankende Einkünfte und betriebliche Eigenheiten

 

Angestellte haben in der Regel ein fixes Gehalt. Bei Selbstständigen hängt das Einkommen von vielen Faktoren ab: Auftragslage, Investitionen, Abschreibungen, private Entnahmen und die individuelle Unternehmensführung. Diese Dynamik macht es schwierig, ein stabiles und verlässliches Einkommen für die Unterhaltsberechnung zu bestimmen. Gerichte müssen genau hinschauen, um nicht nur das buchhalterische, sondern das tatsächlich verfügbare Einkommen zu erfassen.

 

Wie das Gericht Ihr Einkommen unter die Lupe nimmt

 

Um ein realistisches Einkommen zu ermitteln, ziehen Schweizer Gerichte verschiedene Unterlagen und Kriterien heran:

  • Jahresabschlüsse und Buchhaltung: Bilanz, Erfolgsrechnung und die detaillierte Buchführung des Unternehmens sind zentrale Dokumente. Hier wird geprüft, ob geschäftliche Ausgaben tatsächlich betriebsnotwendig sind oder ob private Lebenshaltungskosten über das Geschäft abgerechnet wurden.
  • Steuerunterlagen: Die Steuererklärungen der letzten drei bis fünf Jahre geben Aufschluss über die Einkommensentwicklung und versteuerte Gewinne. Sie sind ein wichtiger Indikator, aber nicht immer der einzige Massstab, da steuerliche Optimierungen das für den Unterhalt relevante Einkommen verzerren können.
  • Privatbezüge und Lebenshaltungskosten: Gerichte analysieren, welche Beträge der Selbstständige dem Unternehmen für private Zwecke entnommen hat und wie hoch die privaten Lebenshaltungskosten waren. Manchmal kann das Gericht auch Rückschlüsse auf ein höheres Einkommen ziehen, wenn der Lebensstandard dies nahelegt.
  • Marktgerechtes Gehalt (Fiktives Einkommen): In einigen Fällen, besonders wenn der Selbstständige sich selbst ein sehr niedriges Gehalt auszahlt oder das Unternehmen Verluste schreibt, kann das Gericht ein fiktives Einkommen anrechnen. Dies orientiert sich daran, welches Gehalt ein Angestellter mit vergleichbarer Ausbildung und Tätigkeit am Arbeitsmarkt erzielen würde.
  • Sachverständige: Bei komplexen Unternehmensstrukturen oder unklaren Finanzlagen kann das Gericht einen externen Sachverständigen beauftragen. Dieser prüft die Bücher und erstellt ein Gutachten zur Ermittlung des nachhaltigen Einkommens.

 

Worauf Selbstständige im Scheidungsverfahren achten sollten

 

  • Lückenlose Dokumentation: Führen Sie eine saubere und transparente Buchhaltung. Halten Sie alle Belege und Kontoauszüge griffbereit.
  • Klare Trennung von Privat und Geschäft: Vermeiden Sie es, private Ausgaben über das Geschäft abzurechnen. Dies schafft unnötige Diskussionen und Misstrauen.
  • Realistische Selbsteinschätzung: Seien Sie ehrlich bei der Angabe Ihrer finanziellen Verhältnisse. Versuche, das Einkommen künstlich zu mindern, werden von Gerichten in der Regel durchschaut und können negative Folgen haben.
  • Anwaltliche Begleitung: Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist essenziell. Er kann Ihnen helfen, die nötigen Unterlagen aufzubereiten und Ihre Interessen optimal zu vertreten.

 

Fazit

 

Die faire Einkommensermittlung bei Selbstständigen ist ein Kernstück im Scheidungsrecht. Sie erfordert eine detaillierte Analyse und ein Verständnis für die Besonderheiten der Selbstständigkeit. Eine transparente Kommunikation und die professionelle Begleitung durch einen Anwalt sind entscheidend, um eine gerechte und nachhaltige Unterhaltsregelung zu finden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.

Wenn ein Elternteil nach einer Trennung oder Scheidung einen Umzug ins Ausland mit dem Kind in Erwägung zieht, müssen mehrere rechtliche Grundsätze streng beachtet werden, um diese schwierige Entscheidung zu leiten.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Hauptziel nicht darin besteht, zu bestimmen, was für das Kind am vorteilhaftesten wäre, sondern sein Wohl zu schützen. Die Entscheidung muss bewerten, ob der Umzug mit dem Elternteil, der auswandern möchte, im besten Interesse des Kindes liegt, im Vergleich zum Verbleib beim in der Schweiz ansässigen Elternteil.

Diese Entscheidung zielt darauf ab, eine neue Realität zu bewältigen und die Interessen des Kindes entsprechend anzupassen, wobei sein Wohl oberste Priorität hat, um die Genehmigung des Wohnsitzwechsels zu entscheiden.

In diesem Zusammenhang gelten die rechtlichen Kriterien, die für die Zuteilung des Sorgerechts bei Trennungs- oder Scheidungsverfahren festgelegt wurden, analog zu Artikel 301a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Diese Prinzipien sind unerlässlich, um eine gerechte und ausgewogene Entscheidung zu gewährleisten, die vor allem die spezifischen Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die blosse Flexibilität der Arbeitszeiten an sich keine ausreichende Rechtfertigung darstellt. Die schweizerische Rechtsprechung zeigt, dass im Falle von Unklarheiten bezüglich der Genehmigung des Umzugs der umziehende Elternteil nicht dadurch benachteiligt wird, dass er keine detaillierten Informationen über seinen zukünftigen Wohnort, die vorgesehene Kinderbetreuung und andere Aspekte seines täglichen Lebens im Ausland geliefert hat.

Nein, Sie müssen zuerst 2 Jahre lang getrennt leben (getrennte Wohnsitze), bevor Sie einen einseitigen Antrag stellen können. Die Frist beginnt zum Beispiel mit der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrags oder der Anmeldung beim Wohnort. Die einzigen Ausnahmen, die einen sofortigen einseitigen Antrag ermöglichen, sind schwerwiegende Situationen wie häusliche Gewalt.