Finanzielle Verflechtungen sind in jeder Ehe normal, aber wenn eine Trennung ins Haus steht, wird jeder Franken genau beleuchtet. Zahlungen zwischen Ehegatten sind oft eine Grauzone: War es ein Geschenk, ein Vorschuss oder nur ein Beitrag zum gemeinsamen Leben? Verstehen Sie, wann Sie eine Rückerstattungspflicht geltend machen können und welche Beweise Sie dafür benötigen. Ihre Finanzplanung für die Ehescheidung beginnt hier.
Die Beweislast: Darlehen gegen Unterhalt abgrenzen
In der Schweiz besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht (Art. 163 ZGB). Das bedeutet, Eheleute unterstützen sich gegenseitig. Das Gericht geht nicht automatisch davon aus, dass jede grössere Zahlung ein Darlehen war. Die entscheidende Frage für die Rückzahlungspflicht ist: Wurde das Geld für die Familie oder für eine individuelle Bereicherung verwendet?
Individueller Vermögenswert vs. Familiäre Auslagen
Die Klassifizierung ist essenziell für die Vermögensauseinandersetzung. Hier die wichtigsten Unterscheidungen:
- Keine Rückzahlung: Zahlungen, die zur Deckung der familiären Bedürfnisse dienten (z.B. gemeinsame Miete, Schulgeld der Kinder, Ferien). Dies sind Unterhaltsleistungen nach Art. 165 Abs. 2 ZGB.
- Mögliche Rückzahlung: Überwiesene Beträge, mit denen Ihr Partner einen eigenen Vermögenswert erwarb (z.B. Kauf eines Einrichtungsgegenstands, der ihm im Alleineigentum zugeschrieben wird, oder Investition in sein individuelles Geschäft). Hier liegt meist ein Darlehen oder eine Schenkung vor.
Merken Sie sich: Für eine Rückerstattung müssen Sie nachweisen, dass das Geld nicht für die Familie bestimmt war.
So führen Sie den Darlehensnachweis
Da die Beweislast bei der Person liegt, die das Darlehen behauptet, müssen Sie Belege vorlegen. Dokumente, die die ursprüngliche Absicht – die Darlehensabsicht – belegen, sind entscheidend.
- Buchführung: Haben Sie die Geldüberweisung als Darlehen in Ihren persönlichen Unterlagen festgehalten?
- Bestätigte Schuldanerkennung: Liegt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Ehegatten vor, dass das Geld zurückgezahlt werden muss?
- Zins- oder Rückzahlungen: Haben Sie in der Vergangenheit bereits teilweise Rückzahlungen oder Zinsen erhalten?
Solche Dokumente sind starke Indizien, dass es sich nicht um eine einfache Unterhaltsleistung handelte, sondern um eine rückzahlungspflichtige Summe.
Ihr nächster Schritt: Dokumentation und Beratung
Die Klärung der Rückerstattungspflicht kann komplex sein, da finanzielle Absprachen in der Ehe oft fehlen.
- Ordnen Sie Ihre Unterlagen: Sammeln Sie alle Belege der Zahlungen unter Eheleuten.
- Verwendungszweck recherchieren: Versuchen Sie zu rekonstruieren, ob das Geld für persönliche Schulden oder familiäre Ausgaben verwendet wurde.
- Holen Sie sich Rat: Ein Mediator oder Anwalt kann die Beweislage realistisch einschätzen und Sie durch die Vermögensauseinandersetzung führen.
Fazit
Um bei der Scheidung eine Rückzahlungspflicht geltend zu machen, müssen Sie klar beweisen, dass die Zahlungen zwischen Ehegatten dem persönlichen Vermögenswert des Partners dienten und nicht den familiären Bedürfnissen. Ohne klare Beweise oder schriftliche Vereinbarungen werden die Zahlungen oft als nicht rückerstattungspflichtiger Unterhalt angesehen. Sorgen Sie für eine lückenlose Dokumentation.



