Das Verlassen der ehelichen Wohnung vor der Scheidung: Welche Auswirkungen hat dies auf die Wohnrechte?
Im Rahmen einer Scheidung oder Trennung stellt sich oft die Frage nach den Rechten an der ehelichen Wohnung. In der Schweiz bleibt die eheliche Wohnung laut Rechtsprechung solange als geschützter Lebensmittelpunkt bestehen, wie die Ehe rechtlich nicht aufgelöst ist – selbst wenn die Ehegatten getrennt leben oder sich in einem Scheidungsverfahren befinden. Die eheliche Wohnung ist der Ort, an dem die Familie vor der Trennung zusammenlebte und der als Lebensmittelpunkt für alle Familienmitglieder diente.
Der Schutz der ehelichen Wohnung Der Status als „eheliche Wohnung“ bleibt bestehen, bis entweder eine gerichtliche Entscheidung ergeht oder besondere Umstände deutlich machen, dass die Wohnung nicht mehr als Lebensmittelpunkt der Familie dient. Diese Statusänderung tritt jedoch nicht automatisch durch das Verlassen eines Ehegatten ein.
Was passiert, wenn ein Ehepartner die Wohnung verlässt? Wenn einer der Ehegatten die eheliche Wohnung verlässt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass er oder sie auf die Rechte an der Wohnung verzichtet. Das blosse Verlassen, selbst über einen längeren Zeitraum, reicht nicht aus, um einen endgültigen Verzicht auf die Wohnrechte nachzuweisen. Die Wohnung verliert ihren familiären Charakter nur, wenn ein Ehegatte sie dauerhaft verlässt und kein Interesse mehr an ihr zeigt.
Das Verlassen der Wohnung muss durch konkrete Beweise nachgewiesen werden. Es handelt sich hierbei um eine komplexe Frage, die solide Nachweise erfordert. Der Richter stützt sich auf konkrete Indizien, um zu beurteilen, ob der Ehepartner tatsächlich auf sein Wohnrecht verzichtet hat.
Die Beweislast für den Verlust des familiären Charakters Wenn ein Ehepartner behauptet, die Wohnung habe ihren Status als Lebensmittelpunkt der Familie verloren, muss er oder sie hierfür stichhaltige Beweise vorlegen. Es liegt also in der Verantwortung derjenigen Partei, die den Verlust des familiären Charakters geltend macht, durch klare Tatsachen zu belegen, dass die Wohnung nicht länger als gemeinsamer Wohnort der Familie dient.
Fazit In der Schweiz bleibt der Schutz der ehelichen Wohnung so lange bestehen, wie die Ehe rechtlich fortbesteht – auch bei einer Trennung. Allein das Verlassen der Wohnung durch einen Ehepartner führt nicht automatisch dazu, dass die Wohnung ihren Status als familiärer Lebensmittelpunkt verliert. Entscheidungen über den Wohnstatus müssen sorgfältig getroffen und auf fundierte Beweise gestützt werden, um die Rechte beider Ehepartner zu wahren.






