Die Unterhaltsvereinbarung zur Verlängerung des Unterhalts nach der Volljährigkeit in der Schweiz

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In der Schweiz endet die Unterhaltspflicht der Eltern in der Regel, wenn das Kind das Alter der Volljährigkeit erreicht, also mit 18 Jahren. Wenn das Kind jedoch weiterhin studiert oder sich in einer besonderen Situation befindet, die finanzielle Unterstützung erfordert, kann diese Pflicht verlängert werden. In solchen Fällen wird eine Unterhaltsvereinbarung zu einem wichtigen Instrument, um dieses Engagement über die Volljährigkeit hinaus zu formalisieren.

Warum ist eine Unterhaltsvereinbarung notwendig?

Die Verlängerung des Unterhalts nach dem 18. Lebensjahr erfolgt nicht automatisch. Sie muss ausdrücklich zwischen den Eltern vereinbart werden. Hier kommt die Unterhaltsvereinbarung ins Spiel, ein schriftliches Dokument, das die Modalitäten der finanziellen Unterstützung festlegt und rechtlich bindend ist. Dadurch werden Missverständnisse oder zukünftige Konflikte vermieden.

Wesentliche Elemente der Unterhaltsvereinbarung

Die Unterhaltsvereinbarung sollte mehrere wesentliche Punkte beinhalten:

  • Höhe des Unterhalts: Der Betrag muss klar definiert werden, abhängig von den Bedürfnissen des Kindes (Studium, Unterkunft, Pflege) und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern.
  • Dauer des Unterhalts: Es muss festgelegt werden, wie lange der Unterhalt gezahlt wird, z. B. bis zum Ende des Studiums.
  • Zahlungsmodalitäten: Die Eltern müssen sich über die Häufigkeit der Zahlungen (monatlich, vierteljährlich) und die Zahlungsmethode (Überweisung, Scheck usw.) einigen.
  • Überprüfung des Unterhalts: Es wird empfohlen, eine Klausel aufzunehmen, die eine jährliche Neubewertung des Betrags ermöglicht, je nach den sich ändernden Bedürfnissen oder finanziellen Bedingungen.

Diese Formalisierung sichert die Verpflichtungen beider Elternteile, insbesondere im Falle künftiger Unstimmigkeiten.

Die Mainlevée: Sicherstellung der Durchsetzung der Vereinbarung

Ein weiterer Vorteil der Unterhaltsvereinbarung besteht darin, dass sie als Grundlage für eine Mainlevée dienen kann. Wenn ein Elternteil die Vereinbarung nicht einhält, kann der andere Elternteil eine Mainlevée der Opposition beantragen, wodurch die Vereinbarung vollstreckbar wird. Dadurch können unbezahlte Zahlungen ohne erneutes gerichtliches Verfahren schnell eingezogen werden.