Mythen über die Scheidung in der Schweiz: 7 Missverständnisse, die Sie nicht glauben sollten
Die Scheidung wird oft als ein komplexer Prozess wahrgenommen, der von vielen Missverständnissen und falschen Vorstellungen begleitet wird. In der Schweiz kursieren immer wieder Mythen über die Scheidung, die die Verwirrung und Unsicherheit verstärken können. Dieser Artikel soll einige der häufigsten Mythen entlarven und Ihnen präzise Informationen liefern, um diesen Prozess besser zu verstehen.
Mythos Nr. 1: Der „schuldige“ Ehepartner erhält eine schlechtere finanzielle Entschädigung
Es wird oft angenommen, dass der Partner, der für die Scheidung verantwortlich ist (z. B. durch Untreue oder Fehlverhalten), eine schlechtere Aufteilung des Vermögens oder des Unterhalts bekommt. In der Schweiz jedoch basiert die Aufteilung des Vermögens hauptsächlich auf objektiven Kriterien, wie dem ehelichen Güterstand und den Bedürfnissen der Parteien, und nicht auf der Schuldfrage. Das Gericht berücksichtigt Fehlverhalten nur, wenn es direkte Auswirkungen auf die Finanzen des Paares hatte.
Mythos Nr. 2: Mütter erhalten immer das Sorgerecht für die Kinder
Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Vermutung zugunsten der Mütter. Die Entscheidung über das Sorgerecht wird einzig und allein auf der Grundlage des Kindeswohls getroffen. Schweizer Gerichte bevorzugen in der Regel eine geteilte Sorgerechtsregelung, es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe, die es erfordern, einen der Elternteile zu bevorzugen.
Mythos Nr. 3: Der Elternteil, der mehr verdient, bekommt einen größeren Anteil des Vermögens
Es ist ein weit verbreiteter Glaube, dass der Elternteil mit dem höheren Einkommen einen größeren Anteil des Vermögens erhält. In Wirklichkeit wird das Vermögen in der Schweiz gleichmäßig unter den Ehepartnern aufgeteilt, basierend auf dem gewählten Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung). In bestimmten Fällen kann der Ehepartner, der weniger gearbeitet hat oder seine Karriere zugunsten der Kindererziehung opferte, einen größeren Anteil des Vermögens erhalten.
Mythos Nr. 4: Unterhaltszahlungen beeinflussen die Besuchsrechte der Kinder
Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind zwei getrennte Fragen. Die Tatsache, dass ein Elternteil den Unterhalt zahlt oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Besuchsrechte. Die Gerichte bestimmen die Besuchsregelungen basierend auf dem Wohl des Kindes und nicht auf finanziellen Beiträgen.
Mythos Nr. 5: Sie müssen im Kanton Ihrer Heirat scheiden lassen
In der Schweiz ist es nicht erforderlich, im Kanton zu scheiden, in dem die Ehe geschlossen wurde. Sie können die Scheidung in jedem Kanton einreichen, in dem Sie wohnhaft sind. Die Zuständigkeit der Gerichte hängt vom Wohnsitz ab, nicht vom Eheschliessungsort.
Mythos Nr. 6: Ein Gericht ist immer erforderlich, um die Scheidung und finanziellen Fragen zu regeln
Es ist durchaus möglich, in der Schweiz einvernehmlich zu scheiden, ohne durch ein komplexes Gerichtsverfahren zu gehen. Wenn beide Parteien sich über die Bedingungen der Scheidung (Vermögensaufteilung, Unterhalt, Sorgerecht) einig sind, kann ein Richter eine schriftliche Vereinbarung genehmigen, ohne dass eine Anhörung erforderlich ist. Diese Vorgehensweise ist oft schneller und kostengünstiger.
Mythos Nr. 7: Ihr Ex-Partner kann einen Anteil an Ihren zukünftigen Einkünften verlangen
In der Schweiz können Sie mit einer „Trennungsvereinbarung“ oder einer „Scheidungsvereinbarung“ alle finanziellen Verbindungen zu Ihrem Ex-Partner beenden. Ohne eine solche Vereinbarung kann es jedoch vorkommen, dass Ihr Ex-Partner versucht, einen Anteil an zukünftigen Einkünften wie Erbschaften oder Unternehmensgewinnen zu beanspruchen. Eine gut formulierte Scheidungsvereinbarung schützt Sie vor solchen Forderungen.
Fazit: Mythen entlarven und den Scheidungsprozess besser verstehen
Viele Missverständnisse über die Scheidung können Entscheidungen erschweren und den Prozess unnötig verkomplizieren. In der Schweiz basiert die Scheidung auf klaren rechtlichen Grundlagen, die nicht von Mythen oder falschen Annahmen beeinflusst werden sollten. Das Verständnis der Realität hinter diesen Mythen hilft Ihnen, den Prozess selbstbewusster und mit fundierten Informationen zu durchlaufen. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wenden Sie sich an einen spezialisierten Familienanwalt, um eine fundierte Beratung für Ihre Situation zu erhalten.






