Unterhalt für erwachsene Kinder: Ab wann sind sie eigenständig?

Einleitung: Wenn der Nachwuchs erwachsen wird – und die Frage nach dem Unterhalt aufkommt

Viele Eltern kennen die Situation: Die Kinder werden 18, sind volljährig, aber noch nicht finanziell unabhängig. Besonders nach einer Trennung stellt sich dann die brennende Frage: Wie lange muss ich noch Unterhalt für mein erwachsenes Kind zahlen? Das Schweizer Recht sieht hier keine starre Altersgrenze vor. Stattdessen dreht sich alles um den Begriff der „Eigenversorgungskapazität“. Dieser Artikel beleuchtet, was dieser rechtliche Fachbegriff für Sie als Eltern bedeutet und wann Ihr Kind als fähig gilt, für sich selbst zu sorgen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, damit Sie Klarheit in dieser oft emotionalen Angelegenheit finden.

Was bedeutet „Eigenversorgungskapazität“ genau?

Die Eigenversorgungskapazität ist die Fähigkeit einer Person, ihren eigenen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit oder andere Einkünfte zu decken. Für volljährige Kinder bedeutet das: Können sie aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Fähigkeiten und der Arbeitsmarktlage ein ausreichendes Einkommen erzielen, um ihre Lebenshaltungskosten zu bestreiten? Es geht hierbei nicht nur um das, was das Kind momentan verdient, sondern auch um das, was es vernünftigerweise verdienen könnte. Diese Einschätzung ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab.

Ausbildung als Schlüssel zur Eigenständigkeit

In der Regel wird davon ausgegangen, dass ein volljähriges Kind während einer ersten, angemessenen und zielgerichteten Ausbildung nicht eigenversorgungsfähig ist. Dazu gehören Lehren, Gymnasien, Fachhochschulen oder Universitäten. Solange das Kind diese Ausbildung ernsthaft verfolgt, bleiben die Eltern unterhaltspflichtig. Die Unterstützung dient dazu, dem Kind einen erfolgreichen Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Eine Zweitausbildung oder ein unnötiger Studienwechsel kann die Situation jedoch verändern.

Die Grenze der Unterhaltspflicht: Wann ist Schluss?

Die Unterhaltspflicht der Eltern endet, sobald das Kind die erste Ausbildung abgeschlossen hat und in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, die seinen Lebensunterhalt deckt. Dies ist oft mit dem Erwerb eines Berufsabschlusses oder Hochschuldiploms der Fall. Das Gesetz nennt hier keine feste Altersgrenze; die Gerichte entscheiden im Einzelfall. Sogar ein Kind über 25 kann noch unterhaltsberechtigt sein, wenn es beispielsweise eine langwierige Erstausbildung absolviert. Die Umstände des Einzelfalls sind immer entscheidend.

Pflichten des volljährigen Kindes

Es ist wichtig zu betonen, dass auch das volljährige Kind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat. Es muss sich aktiv um seine Ausbildung und die spätere Jobsuche kümmern. Wer die Ausbildung vernachlässigt oder keine Anstrengungen unternimmt, eine Stelle zu finden, kann seinen Unterhaltsanspruch verlieren. Das Kind muss alles Zumutbare unternehmen, um eigenständig zu werden.

Fazit: Transparenz und Beratung sind Gold wert

Die Frage des Unterhalts für erwachsene Kinder kann emotional und rechtlich kompliziert sein. Um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden, ist eine offene Kommunikation innerhalb der Familie wichtig. Wenn Sie unsicher sind, ob und wie lange Sie noch Unterhalt zahlen müssen, suchen Sie juristischen Rat. Ein Anwalt oder Mediator kann Ihnen helfen, Ihre individuelle Situation zu klären und eine faire Lösung zu finden. So schaffen Sie Klarheit für alle Beteiligten.