Warum sollte man eine Trennungsvereinbarung vom Gericht homologieren lassen?
Wenn die Eheleute in eine Krise geraten, aber eine Scheidung noch nicht in Betracht ziehen, kann die Trennung eine Option sein. Es ist oft notwendig, bestimmte Details in einer Vereinbarung zu regeln, die sich auf die Auswirkungen der Trennung bezieht, wie zum Beispiel das Sorgerecht für die Kinder, den Unterhalt, die Vermögensaufteilung oder die Wohnsituation. Sobald die Modalitäten festgelegt sind, spricht man von einer faktischen Trennung.
Es wird empfohlen, beim Gericht eine Homologation der Trennungsvereinbarung einzuleiten. Nach der Zustimmung durch einen Richter handelt es sich dann um eine gerichtliche Trennung von Körper und Vermögen. Die Artikel der Zivilprozessordnung, die die Scheidungsvereinbarung regeln, gelten auch für die Homologation einer Trennungsvereinbarung.
In der Schweiz ist die Homologation nicht verpflichtend, aber sehr zu empfehlen. Nach der Homologation wird die Vereinbarung für die Parteien verbindlich, was Stabilität gewährleistet. Ohne Homologation hängt die Einhaltung der Vereinbarung vom Willen der Parteien ab und birgt das Risiko künftiger Konflikte.
Paare, die Sozialleistungen erhalten, können speziellen Regeln unterliegen. Eine gerichtliche Trennung kann diese Leistungen beeinträchtigen, was die Homologation erforderlich macht, um den Verlust von Rechten zu vermeiden. Ebenso müssen Vereinbarungen über das Sorgerecht und den Umgang homologiert werden, um rechtlich bindend zu sein.
Im Falle eines Streits würde ein Gericht die homologierte Vereinbarung berücksichtigen, jedoch nicht die Entwicklungen nach Abschluss der Vereinbarung. Nicht gezahlter Unterhalt kann eingeklagt werden, aber ohne Homologation werden Vermögenswerte nicht rechtlich geteilt.
Alles in allem bietet die Homologation rechtliche Sicherheit und vermeidet zukünftige Streitigkeiten, was sie zu einem wesentlichen Schritt für getrennte Paare macht.






