Welche Auswirkungen hat eine Scheidung auf Immobilien im Rahmen des Güterstandes der Errungenschaftsbeteiligung?
Im Rahmen des Güterstandes der Errungenschaftsbeteiligung ist eine Aufteilung des Vermögens erforderlich, um den Anteil der während der Ehe erworbenen Vermögenswerte zu bestimmen, der zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden muss. Ererbte Vermögenswerte, Schenkungen und Vermögenswerte, die vor der Ehe erworben wurden, sind von dieser Aufteilung ausgeschlossen. Der Wert von Immobilien wird ebenso wie der anderer Vermögenswerte in die Gesamtmasse einbezogen, die aufgeteilt werden muss. Die Parteien haben einen gewissen Spielraum, wie sie diese Vermögenswerte aufteilen. Zum Beispiel kann eine Immobilie auf der Grundlage eines Geldbetrags oder einer Übertragung von Aktien zugeteilt werden.






